Elbtower und EU-Beihilferecht
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG)
Sehr geehrte Damen und Herren,
laut Senatsdrucksache 21/13500 wurde das Elbtower-Grundstück im Rahmen eines sog. Konzept-Preis-Verfahrens ausgeschrieben. Dabei erhält nicht (zwingend) das höchste Preisangebot, sondern das beste Konzept in Verbindung mit einer zuverlässigen Realisierung den Zuschlag.
Zu solchen Verfahren hat der Fachbereich Europa des Deutschen Bundestages unter dem Titel „Konzeptvergabe und EU-Beihilferecht“ (PE 6 -3000 -102/19) eine Ausarbeitung erstellt, die unter folgender Adresse abgerufen werden kann:
https://www.bundestag.de/resource/blob/676596/01e17273c50b3099e1a64a386e866485/PE-6-102-19-pdf-data.pdf
Zusammenfassend heißt es in der Ausarbeitung:
„Im Ergebnis wirft das Instrument der Konzeptvergabe vielfältige EU-beihilferechtliche Fragen auf. Höchstrichterliche Entscheidungen hierzu sind nicht ersichtlich. Anders als bei der Direktvergabe, bei der die Vergabe zum Verkehrswert erfolgt bzw. nach dem Bieterverfahren, bei der der Zuschlag auf das höchste Gebot erteilt wird, ist bei der Konzeptvergabe die Qualität des Konzepts für die Vergabe entscheidend. Soweit dadurch eine Vergabe unter dem Marktpreis erfolgt, wird den EU-beihilferechtlichen Maßstäben folgend regelmäßig eine Begünstigung i.S.d. Art.107 Abs.1 AEUV vorliegen.(…) Soweit im Rahmen der Konzeptvergabe eine Beihilfe im Sinne des Art.107 Abs.1 AEUV vorliegt und keine Rechtfertigung aufgrund der Regelungen im DAWI-Paket, des Art.107 Abs.2, 3 AEUV bzw. der De-minimis-Verordnungen möglich ist, sieht Art.108 Abs.3 AEUV eine Pflicht zur Notifizierung der Beihilfe bei der Kommission und eine dem sich anschließende Beihilfeprüfung vor (…).“
Ich bitte um die Dokumente, mit denen seitens der Stadt das Vorhaben bei der EU-Kommission zur Beihilfeprüfung notifiziert worden ist.
Falls eine solche Notifizierung in Brüssel nicht erfolgt sein sollte, bitte ich um die Dokumente, aus denen hervorgeht, wer entschieden hat, diese Notifizierung zu unterlassen, und wie dies begründet wurde. Falls diese Entscheidung auf externe oder interne juristische Gutachten gestützt wurde, bitte ich auch um Zugang dazu.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG).
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage abgelehnt
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Datum16. Februar 2021
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18. März 2021
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