Elbtower und EU-Beihilferecht

Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG)

Sehr geehrte Damen und Herren,

laut Senatsdrucksache 21/13500 wurde das Elbtower-Grundstück im Rahmen eines sog. Konzept-Preis-Verfahrens ausgeschrieben. Dabei erhält nicht (zwingend) das höchste Preisangebot, sondern das beste Konzept in Verbindung mit einer zuverlässigen Realisierung den Zuschlag.

Zu solchen Verfahren hat der Fachbereich Europa des Deutschen Bundestages unter dem Titel „Konzeptvergabe und EU-Beihilferecht“ (PE 6 -3000 -102/19) eine Ausarbeitung erstellt, die unter folgender Adresse abgerufen werden kann:

https://www.bundestag.de/resource/blob/676596/01e17273c50b3099e1a64a386e866485/PE-6-102-19-pdf-data.pdf

Zusammenfassend heißt es in der Ausarbeitung:

„Im Ergebnis wirft das Instrument der Konzeptvergabe vielfältige EU-beihilferechtliche Fragen auf. Höchstrichterliche Entscheidungen hierzu sind nicht ersichtlich. Anders als bei der Direktvergabe, bei der die Vergabe zum Verkehrswert erfolgt bzw. nach dem Bieterverfahren, bei der der Zuschlag auf das höchste Gebot erteilt wird, ist bei der Konzeptvergabe die Qualität des Konzepts für die Vergabe entscheidend. Soweit dadurch eine Vergabe unter dem Marktpreis erfolgt, wird den EU-beihilferechtlichen Maßstäben folgend regelmäßig eine Begünstigung i.S.d. Art.107 Abs.1 AEUV vorliegen.(…) Soweit im Rahmen der Konzeptvergabe eine Beihilfe im Sinne des Art.107 Abs.1 AEUV vorliegt und keine Rechtfertigung aufgrund der Regelungen im DAWI-Paket, des Art.107 Abs.2, 3 AEUV bzw. der De-minimis-Verordnungen möglich ist, sieht Art.108 Abs.3 AEUV eine Pflicht zur Notifizierung der Beihilfe bei der Kommission und eine dem sich anschließende Beihilfeprüfung vor (…).“

Ich bitte um die Dokumente, mit denen seitens der Stadt das Vorhaben bei der EU-Kommission zur Beihilfeprüfung notifiziert worden ist.

Falls eine solche Notifizierung in Brüssel nicht erfolgt sein sollte, bitte ich um die Dokumente, aus denen hervorgeht, wer entschieden hat, diese Notifizierung zu unterlassen, und wie dies begründet wurde. Falls diese Entscheidung auf externe oder interne juristische Gutachten gestützt wurde, bitte ich auch um Zugang dazu.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG).

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    16. Februar 2021
  • Frist
    18. März 2021
  • 0 Follower:innen
Peter Schönberger
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, laut Senatsdrucksache 2…
An Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen Details
Von
Peter Schönberger
Betreff
Elbtower und EU-Beihilferecht [#212773]
Datum
16. Februar 2021 07:00
An
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, laut Senatsdrucksache 21/13500 wurde das Elbtower-Grundstück im Rahmen eines sog. Konzept-Preis-Verfahrens ausgeschrieben. Dabei erhält nicht (zwingend) das höchste Preisangebot, sondern das beste Konzept in Verbindung mit einer zuverlässigen Realisierung den Zuschlag. Zu solchen Verfahren hat der Fachbereich Europa des Deutschen Bundestages unter dem Titel „Konzeptvergabe und EU-Beihilferecht“ (PE 6 -3000 -102/19) eine Ausarbeitung erstellt, die unter folgender Adresse abgerufen werden kann: https://www.bundestag.de/resource/blob/676596/01e17273c50b3099e1a64a386e866485/PE-6-102-19-pdf-data.pdf Zusammenfassend heißt es in der Ausarbeitung: „Im Ergebnis wirft das Instrument der Konzeptvergabe vielfältige EU-beihilferechtliche Fragen auf. Höchstrichterliche Entscheidungen hierzu sind nicht ersichtlich. Anders als bei der Direktvergabe, bei der die Vergabe zum Verkehrswert erfolgt bzw. nach dem Bieterverfahren, bei der der Zuschlag auf das höchste Gebot erteilt wird, ist bei der Konzeptvergabe die Qualität des Konzepts für die Vergabe entscheidend. Soweit dadurch eine Vergabe unter dem Marktpreis erfolgt, wird den EU-beihilferechtlichen Maßstäben folgend regelmäßig eine Begünstigung i.S.d. Art.107 Abs.1 AEUV vorliegen.(…) Soweit im Rahmen der Konzeptvergabe eine Beihilfe im Sinne des Art.107 Abs.1 AEUV vorliegt und keine Rechtfertigung aufgrund der Regelungen im DAWI-Paket, des Art.107 Abs.2, 3 AEUV bzw. der De-minimis-Verordnungen möglich ist, sieht Art.108 Abs.3 AEUV eine Pflicht zur Notifizierung der Beihilfe bei der Kommission und eine dem sich anschließende Beihilfeprüfung vor (…).“ Ich bitte um die Dokumente, mit denen seitens der Stadt das Vorhaben bei der EU-Kommission zur Beihilfeprüfung notifiziert worden ist. Falls eine solche Notifizierung in Brüssel nicht erfolgt sein sollte, bitte ich um die Dokumente, aus denen hervorgeht, wer entschieden hat, diese Notifizierung zu unterlassen, und wie dies begründet wurde. Falls diese Entscheidung auf externe oder interne juristische Gutachten gestützt wurde, bitte ich auch um Zugang dazu. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG). Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Peter Schönberger Anfragenr: 212773 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/212773/ Postanschrift Peter Schönberger << Adresse entfernt >>
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Eingangsbestätigung Ihres Anliegens bei der BSW Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihr Schreiben bzw…
Von
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Betreff
Eingangsbestätigung Ihres Anliegens bei der BSW
Datum
16. Februar 2021 07:10
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihr Schreiben bzw. Ihre Nachricht oder Anfrage an die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen. Zur Bearbeitung Ihres Anliegens müssen gegebenenfalls personenbezogene Daten verarbeitet werden. Dabei nimmt die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Nach der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sind wir verpflichtet, Sie darüber zu informieren, zu welchem Zweck unsere Behörde Daten erhebt, speichert oder weiterleitet. Deshalb haben wir für Sie ausführliche Informationen zum Thema Datenschutz auf unserer Website im Internet unter www.hamburg.de/bsw/ ( http://www.hamburg.de/bsw/ ) ( http://www.hamburg.de/bsw/ )unter dem Stichwort „Datenschutzerklärung der BSW ( https://www.hamburg.de/contentblob/11119062/fcc850d31f0d2d6a0a3f815a5aeb9795/data/datenschutzerklaerung-bsw.pdf )“ ( https://www.hamburg.de/contentblob/11119062/fcc850d31f0d2d6a0a3f815a5aeb9795/data/datenschutzerklaerung-bsw.pdf ) zusammengestellt. Den Informationen können Sie auch entnehmen, welche Rechte Sie hinsichtlich des Datenschutzes haben. Falls Sie mit der Verarbeitung nicht bzw. nicht mehr einverstanden sind, senden Sie uns eine Nachricht bzw. Mitteilung, damit wir Ihre personenbezogenen Daten löschen. Bitte beachten Sie, dass im Falle einer Löschung Ihrer Daten gegebenenfalls Ihr Anliegen nicht abschließend bearbeitet werden kann. Sollten Sie bereits gegen die Verarbeitung Widerspruch eingelegt haben, betrachten Sie diese E-Mail als gegenstandslos. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Sehr geehrter Herr Schönberger, leider kann Ihre Anfrage nicht in unserem Haus beantwortet werden, da die Behörde…
Von
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Betreff
AW: [EXTERN]-Elbtower und EU-Beihilferecht [#212773]
Datum
16. Februar 2021 14:32
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Schönberger, leider kann Ihre Anfrage nicht in unserem Haus beantwortet werden, da die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen nicht zuständig ist. Die HafenCity Hamburg GmbH ist als öffentliches Unternehmen Hamburgs der richtige Ansprechpartner nach dem Transparenzgesetz. Wir bitten Sie deshalb, Ihre Anfrage an: <<E-Mail-Adresse>> zu stellen Mit freundlichem Gruß