Abwendungsvereinbarung zu Biebricher Str. 14

Anfrage an: Bezirksamt Neukölln

- Die Abwendungsvereinbarung bzw. -erklärung des Bezirkamts in Bezug auf die Wohnobjekte Biebricher Str. 14.

Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Dokumente, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung. Mit der Schwärzung personenbezogener Daten erkläre ich mich einverstanden.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    16. Februar 2021
  • Frist
    18. März 2021
  • Kosten dieser Information:
    20,00 Euro
  • Ein:e Follower:in

Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Spekulation abwenden“ gestellt.

Stefan Wehrmeyer
Stefan Wehrmeyer (FragDenStaat.de)
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Bezirksamt Neukölln Details
Von
Stefan Wehrmeyer (FragDenStaat.de)
Betreff
Abwendungsvereinbarung zu Biebricher Str. 14 [#212788]
Datum
16. Februar 2021 10:27
An
Bezirksamt Neukölln
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Die Abwendungsvereinbarung bzw. -erklärung des Bezirkamts in Bezug auf die Wohnobjekte Biebricher Str. 14. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Dokumente, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung. Mit der Schwärzung personenbezogener Daten erkläre ich mich einverstanden.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Stefan Wehrmeyer Anfragenr: 212788 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/212788/ Postanschrift Stefan Wehrmeyer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Stefan Wehrmeyer (FragDenStaat.de)

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Bezirksamt Neukölln
Biebricher Str. 14, Ihre Anfrage nach IFG Sehr geehrter Herr Wehrmeyer, Ihren oben genannten Antrag haben wir am …
Von
Bezirksamt Neukölln
Betreff
Biebricher Str. 14, Ihre Anfrage nach IFG
Datum
3. März 2021 14:11
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Wehrmeyer, Ihren oben genannten Antrag haben wir am 16.02.2021 erhalten und werden ihn nach Zahlungseingang umgehend beantworten. Sie erhalten in den nächsten Tagen einen Gebührenbescheid über € 20,00 an Ihre Postadresse. mit freundlichen Grüßen