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Anfrage zu verschlüsselter Kommunikation

Bitte nennen sie mir den/die öffentlichen PGP/GnuPG-Schlüssel (und die zugehörige Mailadresse/n) für die sichere verschlüsselte elektronische Kommunikation von Bürger/innen mit dem Landtag. Falls möglich bitte die Antwort als Liste mit allen bekannten Mailadressen samt öffentlichem Schlüssel.

Es handelt sich um folgende Technologie: https://de.wikipedia.org/wiki/Pretty_Good_Privacy

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    28. April 2017
  • Frist
    28. Mai 2017
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Antrag nach dem LIFG/LUIG/VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Bitte…
An Landtag von Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anfrage zu verschlüsselter Kommunikation [#21283]
Datum
28. April 2017 16:58
An
Landtag von Baden-Württemberg
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem LIFG/LUIG/VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bitte nennen sie mir den/die öffentlichen PGP/GnuPG-Schlüssel (und die zugehörige Mailadresse/n) für die sichere verschlüsselte elektronische Kommunikation von Bürger/innen mit dem Landtag. Falls möglich bitte die Antwort als Liste mit allen bekannten Mailadressen samt öffentlichem Schlüssel. Es handelt sich um folgende Technologie: https://de.wikipedia.org/wiki/Pretty_Good_Privacy
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift <Information-entfernt> <Information-entfernt> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte<Information-entfernt> meine Informationsfreiheitsanfrage „Anfrage zu verschlüsselter Kommunika…
An Landtag von Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfrage zu verschlüsselter Kommunikation [#21283]
Datum
29. Mai 2017 11:54
An
Landtag von Baden-Württemberg
Status
Sehr geehrte<Information-entfernt> meine Informationsfreiheitsanfrage „Anfrage zu verschlüsselter Kommunikation“ vom 28.04.2017 (#21283) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 21283 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift <Information-entfernt> <Information-entfernt> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Landtag von Baden-Württemberg
Sehr geehrte<Information-entfernt> für die veröffentlichten und allgemein zugänglichen E-Mail-Adressen des …
Von
Landtag von Baden-Württemberg
Betreff
AW: Anfrage zu verschlüsselter Kommunikation [#21283]
Datum
1. Juni 2017 19:02
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte<Information-entfernt> für die veröffentlichten und allgemein zugänglichen E-Mail-Adressen des Landtags gibt es derzeit keine Möglichkeit zu verschlüsselter Kommunikation. Zu den persönlichen E-Mail-Adressen von Abgeordneten und Mitarbeitern kann aus Datenschutzgründen keine Auskunft erteilt werden (5 Abs. 3 LIFG). Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.