Kahlschlag des sog. Mühlholzes zwischen Karl-Birkmaier-Strasse, Theodor-Hagn-Strasse und Mühlweg
Das sog. Mühlholz zwischen Karl-Birkmaier-Strasse, Theodor-Haagn-Strasse und Mühlweg, Fl. Nr. 339, Teile von 323 und 322, wurde vor einigen Jahren kahlgeschlagen. Das BayWaldG gibt in Art. 15 vor, dass Waldbesitzer kahlgeschlagene Waldflächen innerhalb von drei Jahren wieder aufforsten müssen.
Auf der Rechtsgrundlage des BayDSG, des BayUIG und des BayPrG wird um Auskunft gebeten:
1. Bis wann müsste der Kahlschlag wieder aufgeforstet werden?
2. Was hat die Gemeinde bisher veranlasst, damit eine rechtzeitige Wiederaufforstung (vrsl. in diesem Jahr) auch tatsächlich fristgerecht erfolgt?
3. Wann gab es ggf. welche Gespräche betreffend die (Nachfolge)Nutzung dieses Grundstücks zwischen dem Bürgermeister und dem/n Grundstückseigentümer/n, evtl. Planern bzw. Immobilienentwicklern, seit Mai 2020 und was war der Gegenstand bzw. der Zweck dieser Gespräche?
4. Wann wurde der Gemeinderat über eine evtl. geplante (Nachfolge)Nutzung dieses Grundstücks in Kenntnis gesetzt?
Anfrage eingeschlafen
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Datum16. Februar 2021
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18. März 2021
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