Dienstleistungs- und Lieferaufträgen der Gemeinde an die Fa. Kolb & Oberhauser GbR bzw. die Fa. Oberhauser Elektroinstallation
auf der Rechtsgrundlage des Art. 39 BayDSG und des BayPrG wird erneut, wie schon seit März 2020, um Auskunft gebeten:
1. Wann die Marktgemeinde Kirchseeon welche Dienstleistungs- und/oder Lieferaufträge an die Fa. Kolb & Oberhauser GbR bzw. die Fa. Thomas Oberhauser Elektroinstallation, beide Buch, Gde. Kirchseeon, seit 2002, hilfsweise in den letzten 10 Jahren, erteilt?
Es wird um folgende Angaben gebeten:
a) Kurzbeschreibung der zu erbringenden Leistung(en)
b) Art der Vergabe (freihändig, beschränkte Ausschreibung, unbeschränkte bzw. öffentliche Ausschreibung)
c) Datum der Auftragserteilung, hilfsweise Buchungsdatum
d) etwaiger zugrundeliegender Beschluss des Gemeinderats (Datum, Beschlussnummer)
e) Bruttozahlungsbetrag
2. Wann hat die Gemeinderätin Oberhauser bei den zugehörigen Vergabebeschlüssen des Gemeinderats wegen persönlicher Beteiligung gemäß Art. 49 GO BY an der Beratung und der Abstimmung nicht teilgenommen?
2a. Wann hat sie entgegen Art. 49 GO BY an der Beratung und der Abstimmung teilgenommen?
Anfrage eingeschlafen
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Datum16. Februar 2021
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19. März 2021
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