Bezüge aus der Wirtschaft.

Anfrage an: Paul-Ehrlich-Institut

Mich würde interessieren ob die Arbeit des Paul Ehrlich Institutes durch Unternehmen gefördert wird bzw ob Angestellte Bezüge aus der Wirtschaft erhalten? Werden Studien unabhängig von den wirtschaftlichen Interessen der Hersteller durchgeführt und sind "neutral" und objektiv?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    29. April 2017
  • Frist
    3. Juni 2017
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Mich würde inter…
An Paul-Ehrlich-Institut Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Bezüge aus der Wirtschaft. [#21291]
Datum
29. April 2017 17:41
An
Paul-Ehrlich-Institut
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Mich würde interessieren ob die Arbeit des Paul Ehrlich Institutes durch Unternehmen gefördert wird bzw ob Angestellte Bezüge aus der Wirtschaft erhalten? Werden Studien unabhängig von den wirtschaftlichen Interessen der Hersteller durchgeführt und sind "neutral" und objektiv?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Paul-Ehrlich-Institut
Sehr geehrtAntragsteller/in hiermit bestätigen wir, dass Ihr Auskunftsersuchen vom 29.04.2017 im Paul-Ehrlich-Ins…
Von
Paul-Ehrlich-Institut
Betreff
AW: Bezüge aus der Wirtschaft. [#21291] - Anfrage nach IFG
Datum
12. Mai 2017 14:43
Status
Warte auf Antwort
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15,8 KB


Sehr geehrtAntragsteller/in hiermit bestätigen wir, dass Ihr Auskunftsersuchen vom 29.04.2017 im Paul-Ehrlich-Institut eingegangen ist. Wir behandeln die Anfrage wie gewünscht nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) und führen sie unter der Bearbeitungsnummer IFG1117. IFG-Anfragen bearbeiten wir über die Adresse <<E-Mail-Adresse>> und E-Mail-Adresse>>. Rein vorsorglich weise ich auf die folgenden Punkte hin, die in Ihrem Fall mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht zutreffen. Je nach Arbeitsaufwand können für die Beantwortung einer Anfrage Gebühren entstehen. Siehe 'Verordnung über die Gebühren und Auslagen nach dem Informationsfreiheitsgesetz' [1]. Sollte die Beantwortung einer Anfrage Zugang zu Informationen erforderlich machen, die dem Betriebs-und Geschäftsgeheimnissen, dem geistigen Eigentum oder dem Schutz persönlicher Daten eines Dritten im Sinne von § 5-6 IFG unterliegen, ist dem Dritten nach § 8 IFG vom Paul-Ehrlich-Institut schriftlich Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb eines Monats zu geben. Um eine solche Anfrage in diesem Fall weiter bearbeiten zu können, benötigen wir eine Begründung des Antrags. Die Begründung wird zusammen mit den Daten des Antragstellers dem Dritten zur Stellungnahme übermittelt. In so einem Fall melden wir uns mit der Bitte um eine Begründung bei dem Antragsteller. Mit freundlichen Grüßen

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Paul-Ehrlich-Institut
AW: Bezuege aus der Wirtschaft. [#21291] - Anfrage nach IFG Sehr geehrtAntragsteller/in das Paul-Ehrlich-Institut…
Von
Paul-Ehrlich-Institut
Betreff
AW: Bezuege aus der Wirtschaft. [#21291] - Anfrage nach IFG
Datum
16. Juni 2017 11:02
Status
Anfrage abgeschlossen
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15,8 KB


Sehr geehrtAntragsteller/in das Paul-Ehrlich-Institut ist als Bundesoberbehörde, dessen regulatorische Aufgabe die Zulassung und Prüfung von Impfstoffen und biomedizinischen Arzneimitteln ist, generell zur Neutralität und Unabhängigkeit verpflichtet. Über die gesetzlichen Regelungen hinaus hat das PEI dazu klare Leitprinzipien entwickelt und auf seiner Internetseite veröffentlicht (http://www.pei.de/DE/institut/leitprinz…). Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des PEI gehören dem öffentlichen Dienst an (als Angestellte oder Beamte) und werden entsprechend besoldet. Mitarbeiter von Forschungsgruppen können aus Drittmitteln finanziert werden, wobei das PEI keine finanziellen Mittel oder andere Zuwendungen von pharmazeutischen Unternehmen und pharmanahen Institutionen akzeptiert. Alle Mitarbeiter, die mit der Zulassung und Überwachung befasst sind, müssen zur Sicherung von Unabhängigkeit und Transparenz nach § 77a Abs. 1 Satz 2 AMG (http://www.gesetze-im-internet.de/amg_1…) jährlich eine Erklärung abgeben, dass sie keine finanziellen oder sonstige Interessen in der pharmazeutischen Industrie haben, die ihre Neutralität beeinflussen könnten. Die Finanzierung des PEI ergibt sich primär aus Steuermitteln sowie Einnahmen aus Amtsausgaben (die in der so genannten PEI-Kostenverordnung festgelegt sind: http://www.pei.de/DE/service/rechtsvors…). Forschungsförderung und Drittmittel veröffentlicht das PEI unter http://www.pei.de/DE/forschung/forschun… und führt dort alle geförderten Forschungsprojekte und Drittmittelprojekte auf, inklusive der Geldgeber. Das PEI führt selbst keine klinischen Prüfungen durch, sondern bewertet entsprechende Anträge und genehmigt sie gegebenenfalls. Studien, beispielsweise zur Arzneimittelsicherheit, werden - wie jedes Forschungsprojekt - ohne jede Unterstützung durch pharmazeutische Unternehmen oder pharmanahe Institutionen durchgeführt. Als Beispiels kann die deutschlandweite Narkolepsie-Studie dienen: http://www.pei.de/DE/arzneimittelsicher…. Sollten Sie diese Antwort auch in Form eines postalischen Briefes (mit Unterschrift) wünschen, teilen Sie mir bitte ihre postalische Adresse mit. Mit freundlichen Grüßen