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Erlass zum Übergang der operativen Endlageraufgaben vom BfS auf die BGE mbH
Erlass zum Übergang der operativen Endlageraufgaben vom BfS auf die BGE mbH zum 25.04.2017.
Leider wurde dieser Erlass meines Wissens nicht veröffentlicht, obwohl im Bereich Endlagerung Transparenz zugesagt war. Ich bitte deshalb auch, in diesem Falle auf die einen Monat Aussitzzeit nach § 7 Abs. 5 Satz 2 IFG zu verzichten und die Information unverzüglich im landläufigen und nicht verwaltungsjuristischen Sinne, also innerhalb von zwei Werktagen, zur Verfügung zu stellen.
Anfrage erfolgreich
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Datum30. April 2017
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3. Juni 2017
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