Korrespondenz mit Microsoft

Die weitere Korrespondenz mit Microsoft zum Thema Videokonferenzdienste seit den hier veröffentlichten Schreiben: https://fragdenstaat.de/anfrage/weitere-korrespondenz-mit-microsoft-zur-dsgvo-konformitat-von-telefon-videokoferenzsoftware-skypeteams/
Insbesondere die in den am 18.02.2021 von BlnBDI veröffentlichten Hinweisen erwähnte Stellungnahme von MS zum geänderten DPA.

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    18. Februar 2021
  • Frist
    20. März 2021
  • Kosten dieser Information:
    180,00 Euro
  • 3 Follower:innen
Paulina Jo Pesch
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
Paulina Jo Pesch
Betreff
Korrespondenz mit Microsoft [#213076]
Datum
18. Februar 2021 11:03
An
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die weitere Korrespondenz mit Microsoft zum Thema Videokonferenzdienste seit den hier veröffentlichten Schreiben: https://fragdenstaat.de/anfrage/weitere-korrespondenz-mit-microsoft-zur-dsgvo-konformitat-von-telefon-videokoferenzsoftware-skypeteams/ Insbesondere die in den am 18.02.2021 von BlnBDI veröffentlichten Hinweisen erwähnte Stellungnahme von MS zum geänderten DPA.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Paulina Jo Pesch Anfragenr: 213076 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/213076/ Postanschrift Paulina Jo Pesch << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Paulina Jo Pesch

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Ihre E-Mail vom 18. Februar 2021 Sehr geehrte Frau Pesch, Ihr o. g. IFG-Antrag liegt mir vor und ist hier zum Ges…
Von
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
Ihre E-Mail vom 18. Februar 2021
Datum
5. März 2021 15:38
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Frau Pesch, Ihr o. g. IFG-Antrag liegt mir vor und ist hier zum Geschäftszeichen 1391.145 veraktet. Wir gehen (hoffentlich richtig) davon aus, dass es Ihnen ausschließlich um die inhaltliche Kommunikation hinsichtlich der Videokonferenzdienste geht und nicht um den rein formalen E-Mail-Austausch mit dem Unternehmen, der insbesondere Fristen und Fristverlängerungen betrifft. Die inhaltliche Kommunikation besteht aus 7 Dokumenten mit ca. 65 Seiten, die auf schutzbedürftige Daten insbesondere nach §§ 6, 7, 9 und 10 Abs. 1 IFG zu überprüfen und - nach einem ggf. gemäß § 14 Abs. 2 IFG durchzuführenden Anhörungsverfahren mit dem Unternehmen - entsprechend geschwärzt werden müssten. Die Offenlegung der hiernach verbleibenden Informationen wäre gebührenpflichtig (§ 16 IFG) und würde nach Tarifstelle 1004 b) Ziff. 2 des Gebührenverzeichnisses der Verwaltungsgebührenordnung - VGebO - eine Gebühr in Höhe von ca. 180 € nachsichziehen. Einzelheiten hierzu können Sie abrufen unter https://www.datenschutz-berlin.de/informationsfreiheit/rechtliche-grundlagen/gebuehren . Bitte teilen Sie uns mit, ob Sie vor diesem Hintergrund die gebührenpflichtige Weiterbearbeitung Ihres Antrages wünschen. Mit freundlichen Grüßen