Realschulabschluss-Aufgaben im Fach Deutsch im Jahr 2010 in Sachsen-Anhalt

Die Aufgaben, Erwartungshorizonte und Lösungen für die Realschulabschluss-Prüfung im Fach Deutsch aus dem Jahr 2010 in Sachsen-Anhalt.

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    18. Februar 2021
  • Frist
    20. März 2021
  • 0 Follower:innen

Für die Abschlussvorbereitung eignen sich Aufgaben aus den Vorjahren besonders gut. Allerdings weigern sich zahlreiche Bundesländer, die alten Aufgaben zur Verfügung stellen. Sie bleiben Verschlusssache! Einige Bundesländer verkaufen die Aufgaben sogar für kleines Geld an private Verlage, die sich mit dem Verkauf von Vorbereitungsheften eine goldene Nase verdienen.

Mit dieser Ungerechtigkeit muss Schluss sein: Prüfungsvorbereitung darf nicht vom Einkommen abhängig sein. Daher kämpfen wir mit unserer Kampagne „Verschlusssache Prüfung“ für die Veröffentlichung der Klausuren und machen jetzt öffentlichen Druck mit unserer Petition. Jetzt unterschreiben!

Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Verschlusssache Prüfung“ gestellt.

Die Anfrage „Realschulabschluss-Aufgaben im Fach Deutsch im Jahr 2010 in Sachsen-Anhalt“ hat Dokumente erhalten, die wir nicht veröffentlichen dürfen. Allerdings kann jede Person Zugang zu diesen Dokumenten erhalten, indem sie diese selbst hier anfragt.

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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Aufgabe…
An Ministerium für Bildung Sachsen-Anhalt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Realschulabschluss-Aufgaben im Fach Deutsch im Jahr 2010 in Sachsen-Anhalt [#213135]
Datum
18. Februar 2021 16:54
An
Ministerium für Bildung Sachsen-Anhalt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Aufgaben, Erwartungshorizonte und Lösungen für die Realschulabschluss-Prüfung im Fach Deutsch aus dem Jahr 2010 in Sachsen-Anhalt.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Informationen nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA) sowie hilfsweise dem Umweltinformationsgesetz des Landes (UIG LSA), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind bzw. nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der voraussichtlichen Kosten anzugeben. Nach § 7 Abs. 5 IZG LSA bzw. § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG oder § 5 Abs. 2 VIG möchte ich Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Zusendung. Ich bitte Sie um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 213135 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/213135/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Ministerium für Bildung Sachsen-Anhalt
Sehr Antragsteller/in ich bestätige den Eingang Ihrer Anfrage nach dem IZG LSA. Sie haben darum gebeten, Ihnen v…
Von
Ministerium für Bildung Sachsen-Anhalt
Betreff
Realschulabschluss-Aufgaben im Fach Deutsch im Jahr 2010 in Sachsen-Anhalt [#213135]
Datum
22. Februar 2021 08:39
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in ich bestätige den Eingang Ihrer Anfrage nach dem IZG LSA. Sie haben darum gebeten, Ihnen vorab mitzuteilen, ob die Aktenauskunft gebührenpflichtig ist. Die erbetene Aktenauskunft ist gemäß § 10 Abs. 3 des Informationszugangsgesetzes Sachsen-Anhalt vom 19. Juni 2008 (GVBl. LSA S. 242) und in entsprechender Anwendung des § 3 Abs. 3 Satz 2 und des § 14 Abs. 2 Nr. 8 des Verwaltungskostengesetzes des Landes Sachsen-Anhalt vom 27. Juni 1991 (GVBl. LSA S. 154), zuletzt geändert durch § 7 des Gesetzes vom 22. Dezember 2004 (GVBl. LSA S. 866, 868), gebührenpflichtig. Die Höhe der Kosten bestimmt sich nach § 1 der Verordnung über die Kosten nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA KostVO) vom 21. August 2008, zuletzt geändert durch Verordnung vom 13. Juni 2018 (GVBl. LSA S. 159). Die Gebühren und die Pauschbeträge für Auslagen im Sinne des § 14 Abs. 2 Nr. 8 des Verwaltungskostengesetzes des Landes Sachsen-Anhalt bestimmen sich nach der Anlage zur IZG LSA KostVO, dem Gebühren- und Auslagenverzeichnis. Sie können gebührenpflichtig Auskunft über die RSA-Aufgaben und die Lösungen erhalten sowie über die Hinweise zu den Prüfungsaufgaben. Erwartungshorizonte werden für Prüfungsaufgaben nicht erstellt. Um die oben beschriebene Auskunft geben zu können, muss ich Ihre Anfrage an die zuständige Behörde weiterleiten. Sie haben ausdrücklich der Weitergabe Ihrer Daten an Dritte widersprochen. Ich bitte um Antwort, ob Sie die gebührenpflichtige Auskunft erhalten möchten und ob Ihre Daten weitergegeben werden dürfen. Diese Teil-Auskunft ergeht gebührenfrei. Mit freundlichen Grüßen