Aktien von GameStop, AMC Entertainment, BlackBerry, Nokia, Express und Bed Bath & Beyond sowie Shortselling dieser

ich habe die fünfstündige US-Kongress Sitzung zum Thema GameStop & Shortselling verfolgt. Während sich in den USA die CEOs öffentlich erklären und rechtfertigen müssen, wird in Deutschland dem "Retail-Investor" eine Art Rüge erteilt, dass Absprachen "Marktmissbrauch darstellen".

Daher senden Sie mir bitte folgendes zu:
* den aktuellen Stand der Untersuchung
* eine Statistik/Anzahl an Beschwerden bzgl. dem Handel von Aktien von GameStop, AMC Entertainment, BlackBerry, Nokia, Express und Bed Bath & Beyond
* die hier (https://www.bafin.de/DE/Verbraucher/BeschwerdenStreitschlichtung/BeiBaFinbeschweren/BeiBaFinbeschweren_TradeRepublic_artikel.html) erwähnten Stellungnahmen der betroffenen Unternehmen
* eine anonymisierte Statistik/Übersicht über die schon getroffenen Maßnahmen gegen etliche Unternehmen in Bezug auf den Handel von Aktien von GameStop, AMC Entertainment, BlackBerry, Nokia, Express und Bed Bath & Beyond

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    19. Februar 2021
  • Frist
    27. April 2021
  • 3 Follower:innen
Max Schirl
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: ich habe die fün…
An Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Details
Von
Max Schirl
Betreff
Aktien von GameStop, AMC Entertainment, BlackBerry, Nokia, Express und Bed Bath & Beyond sowie Shortselling dieser [#213197]
Datum
19. Februar 2021 13:13
An
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
ich habe die fünfstündige US-Kongress Sitzung zum Thema GameStop & Shortselling verfolgt. Während sich in den USA die CEOs öffentlich erklären und rechtfertigen müssen, wird in Deutschland dem "Retail-Investor" eine Art Rüge erteilt, dass Absprachen "Marktmissbrauch darstellen". Daher senden Sie mir bitte folgendes zu: * den aktuellen Stand der Untersuchung * eine Statistik/Anzahl an Beschwerden bzgl. dem Handel von Aktien von GameStop, AMC Entertainment, BlackBerry, Nokia, Express und Bed Bath & Beyond * die hier (https://www.bafin.de/DE/Verbraucher/BeschwerdenStreitschlichtung/BeiBaFinbeschweren/BeiBaFinbeschweren_TradeRepublic_artikel.html) erwähnten Stellungnahmen der betroffenen Unternehmen * eine anonymisierte Statistik/Übersicht über die schon getroffenen Maßnahmen gegen etliche Unternehmen in Bezug auf den Handel von Aktien von GameStop, AMC Entertainment, BlackBerry, Nokia, Express und Bed Bath & Beyond
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Max Schirl Anfragenr: 213197 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/213197/
Mit freundlichen Grüßen Max Schirl
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Schirl, Max - Empfangsbestätigung IFG Antrag Sehr geehrter Herr Schirl, anbei erhalten Sie unser Schreiben vom he…
Von
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Betreff
Schirl, Max - Empfangsbestätigung IFG Antrag
Datum
25. Februar 2021 15:07
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Schirl, anbei erhalten Sie unser Schreiben vom heutigen Tag per Mail. Mit freundlichen Grüßen
Max Schirl
AW: Schirl, Max - Empfangsbestätigung IFG Antrag [#213197] Sehr << Anrede >> in der Tat geht es um di…
An Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Details
Von
Max Schirl
Betreff
AW: Schirl, Max - Empfangsbestätigung IFG Antrag [#213197]
Datum
26. Februar 2021 00:28
An
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> in der Tat geht es um die Geschehnisse vom 28.1.2021. Mein erster Punkt der Anfrage bezieht sich aus folgendem Absatz auf der Webseite des BaFin (https://www.bafin.de/DE/Verbraucher/BeschwerdenStreitschlichtung/BeiBaFinbeschweren/BeiBaFinbeschweren_TradeRepublic_artikel.html): "Bei Anhaltspunkten für das Vorliegen eines strafbaren Verstoßes gegen das Verbot der Marktmanipulation eröffnet die BaFin eine Untersuchung. Erhärten sich die Anhaltspunkte, erstattet die Aufsicht Strafanzeige bei der zuständigen Staatsanwaltschaft." Ich bitte darum, sofern möglich, mir sämtliche bisherige Erkenntnisse und unternommene Schritte mitzuteilen. Gerne dürfen Sie meinen Namen sowie meine Anfrage an entsprechende Dritte weiterleiten. Ich weise außerdem darauf hin, dass die Anforderung einer postalischen Erreichbarkeit nicht grundsätzlich vor der Bearbeitung einer IFG-Anfrage zulässig ist. Die Zulässigkeit der Verarbeitung personenbezogener Daten richtet sich nach Art. 6 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Nach dem einzig hier in Betracht kommenden Art. 6 Abs. 1 Buchst. c) der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ist eine Verarbeitung personenbezogener Daten dann zulässig, wenn dies zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung notwendig ist. Eine die Verarbeitung personenbezogener Daten rechtfertigende rechtliche Verpflichtung seitens der Behörde ist indes für den Fall eines positiv zu bescheidenden Antrags nach dem IFG nicht ersichtlich: Die Behörde ist dann zur positiven Bescheidung des Antrags mittels Bekanntgabe an denjenigen verpflichtet, für den der Verwaltungsakte bestimmt ist (§ 41 Abs. 1 VwVfG). Die individuell-persönliche Konkretisierung (Bestimmbarkeit des Adressaten) ist durch die Adressierung über die von der Plattform „fragdenstaat.de“ für jede einzelne Nutzeranfrage generierte individuelle E-Mailadresse möglich. Die Bekanntgabe des Verwaltungsaktes erfolgt auch auf diesem Weg unmissverständlich an die Person, die den Antrag gestellt hat und für die folglich auch der Verwaltungsakt bestimmt ist. Andere rechtliche Verpflichtungen im Sinne des Art. 6 Abs. 1 Buchst. c), derentwegen eine Anforderung personenbezogener Daten im Falle eine zu erwartenden positiver Bescheidung rechtmäßig sein könnte, sind nicht ersichtlich. Etwas Anderes kann sich nur dann ergeben, dass die Prognose ergibt, dass entweder der Antrag ganz oder teilweise abzulehnen ist oder aber Gebühren zu erheben sind. Nur in einem dieser Fälle ist eine Behörde zwecks weiterer Bearbeitung des Antrags zur Anforderung einer postalischen Erreichbarkeit ggf. berechtigt; dann nämlich setzt die Bekanntgabe des (teilweise den Antragsteller beschwerenden) Verwaltungsakts Rechtsbehelfsfristen in Gang und die Behörde ist verpflichtet, den Zeitpunkt der Bekanntgabe - im Zweifelsfall gerichtsfest - nachzuweisen. Da dieser Nachweis bei einer Übermittlung an die Plattform „fragdenstaat.de“ nicht in vergleichbarer Weise wie bei einer Versendung per Post möglich sein könnte, darf in diesen Fällen eine postalische Erreichbarkeit gefordert werden. Dies setzt jedoch zunächst die inhaltliche Befassung mit dem Gegenstand des Antrags voraus, so dass eine Einschätzung getroffen werden kann, ob ein belastender Verwaltungsakt zu erlassen sein wird. Diese Prognose muss für den Antragsteller auch die tragenden Gründe erkennen lassen. Nur in solchen Fällen kommt somit die Anforderung weiterer personenbezogener Daten in Betracht. Ihre Email enthält keine dem genügende Erklärung, weshalb die Anforderung der Adresse erforderlich ist. Vor diesem Hintergrund bitte ich Sie darum, entweder meinen Antrag nun entsprechend zu bearbeiten/meinen Antrag positiv zu bescheiden oder aber die Gründe mitzuteilen, weshalb es für die weitere Bearbeitung der Verarbeitung (weiterer) persönlicher Daten bedarf. Mit freundlichen Grüßen Max Schirl Anfragenr: 213197 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/213197/
Max Schirl
AW: Schirl, Max - Empfangsbestätigung IFG Antrag [#213197] Sehr << Anrede >> meine Informationsfreihe…
An Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Details
Von
Max Schirl
Betreff
AW: Schirl, Max - Empfangsbestätigung IFG Antrag [#213197]
Datum
23. März 2021 09:39
An
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Aktien von GameStop, AMC Entertainment, BlackBerry, Nokia, Express und Bed Bath & Beyond sowie Shortselling dieser“ vom 19.02.2021 (#213197) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten und auf meine vorherige Nachricht nicht mehr geantwortet. Bitte teilen Sie mir umgehend mit, ob Sie noch etwas zur Bearbeitung meiner Anfrage benötigen oder ob diese aktuell schon bearbeitet wird. Mit freundlichen Grüßen Max Schirl Anfragenr: 213197 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/213197/
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Schirl, Max - Antwort auf Nachfrage zu IFG Antrag Sehr geehrter Herr Schirl, anbei erhalten Sie mein Schreiben vo…
Von
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Betreff
Schirl, Max - Antwort auf Nachfrage zu IFG Antrag
Datum
25. März 2021 08:51
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Schirl, anbei erhalten Sie mein Schreiben vom heutigen Tag per E-Mail. Mit freundlichen Grüßen
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Schirl, Max - Nachfrage wg. Adresse Sehr geehrter Herr Schirl, anbei erhalten Sie unser Schreiben vom heutigen Ta…
Von
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Betreff
Schirl, Max - Nachfrage wg. Adresse
Datum
22. April 2021 17:32
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Schirl, anbei erhalten Sie unser Schreiben vom heutigen Tag per Mail. Mit freundlichen Grüßen

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Max Schirl
AW: Schirl, Max - Nachfrage wg. Adresse [#213197] Sehr << Anrede >> Ich sende Ihnen meine Adresse mit…
An Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Details
Von
Max Schirl
Betreff
AW: Schirl, Max - Nachfrage wg. Adresse [#213197]
Datum
23. April 2021 12:51
An
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> Ich sende Ihnen meine Adresse mit dieser Nachricht mit. Wie es Ihnen sicherlich auffallen wird, habe ich die Anfrage unter einem Pseudonym gestellt, wie es die Plattform "Frag den Staat" hier https://fragdenstaat.de/hilfe/privatsphaere/#pseudonym ermöglicht. In der Adresse finden Sie meinen tatsächlichen Namen. Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen Max Schirl Anfragenr: 213197 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/213197/ Postanschrift Max Schirl << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>