Prozessvertretung des Bundes

Anfrage an: Bundesrechnungshof

Mitteilung über die „Prüfung der
Prozessvertretung des Bundes“ vom 6. Oktober 2014 (Gz.: 13-2012-5082)

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    20. Februar 2021
  • Frist
    24. März 2021
  • 3 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr << Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Mitteilung über di…
An Bundesrechnungshof Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Prozessvertretung des Bundes [#213243]
Datum
20. Februar 2021 10:23
An
Bundesrechnungshof
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr << Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Mitteilung über die „Prüfung der Prozessvertretung des Bundes“ vom 6. Oktober 2014 (Gz.: 13-2012-5082)
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 213243 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/213243/upload/17f6085f566a5b929dda032fc16f22e141330b50/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesrechnungshof
Referat R-H Az. 20 60 12 – 20/2021 Sehr Antragsteller/in ich komme zurück auf Ihre Anfrage vom 20. Februar 20…
Von
Bundesrechnungshof
Betreff
WG: Prozessvertretung des Bundes [#213243]
Datum
25. Februar 2021 19:30
Status
Warte auf Antwort
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4,4 KB


Referat R-H Az. 20 60 12 – 20/2021 Sehr Antragsteller/in ich komme zurück auf Ihre Anfrage vom 20. Februar 2021. Über einen Zugang zu der „Prüfung der Prozessvertretung des Bundes“ vom 6. Oktober 2014 (Gz.: I 3-2012-5082) kann erst nach Anhörung der geprüften Stelle entschieden werden. Mit Blick auf die fehlende Aktualität des Prüfungsergebnisses und der zu erwartenden längeren Dauer des Anhörungsverfahrens bitte ich um Mitteilung, ob Sie auf die Herausgabe des veralteten Prüfungsergebnisses verzichten möchten. Zwar hat der Bundesrechnungshof im Jahr 2014 die Prozessvertretung des Bundes geprüft. Über die Herausgabe an Dritte hat er jedoch im Jahr 2014 nicht entschieden. Vor Herausgabe des Prüfungsergebnisses sind daher zunächst die geprüften Stellen anzuhören. Da dies seinerzeit nicht geschehen ist, kann die vorliegende Prüfungsmitteilung derzeit nicht herausgegeben werden. Die fehlende Anhörung kann jedoch nachgeholt werden. Ich weise aber darauf hin, dass wegen der nicht absehbaren Dauer des Anhörungsverfahrens die Entscheidung über den Zugang zu den Prüfungsergebnissen aus dem Jahr 2014 längere Zeit in Anspruch nehmen wird. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> § 96 Abs. 4 BRH sieht eigentlich keine Anhörung der jeweiligen Behörde vor, sondern…
An Bundesrechnungshof Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Prozessvertretung des Bundes [#213243]
Datum
26. Februar 2021 05:36
An
Bundesrechnungshof
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> § 96 Abs. 4 BRH sieht eigentlich keine Anhörung der jeweiligen Behörde vor, sondern eine Entscheidung des BRH. Deshalb bin ich über Ihre Aussage verwundert. Deshalb darf ich weiterhin um Zugang bitten. Sollte es einen neueren Bericht zu diesem Komplex bitten, insbesondere auch dem Hintergrund der zwischenzeitlichen Richtlinie des BMI, darf ich natürlich ebenfalls um Zugang hierzu bitten. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 213243 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/213243/upload/17f6085f566a5b929dda032fc16f22e141330b50/
Bundesrechnungshof
Referat R-H Az. 20 60 12 – 20/2021 Sehr Antragsteller/in ich komme zurück auf Ihren Antrag vom 20. Februar 20…
Von
Bundesrechnungshof
Betreff
AW: WG: Prozessvertretung des Bundes [#213243]
Datum
2. März 2021 17:33
Status
Warte auf Antwort
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4,4 KB


Referat R-H Az. 20 60 12 – 20/2021 Sehr Antragsteller/in ich komme zurück auf Ihren Antrag vom 20. Februar 2021 und Ihre diesbezüglichen Rückfragen vom 26. Februar 2021. Sie äußern angesichts des Wortlautes von § 96 Abs. 4 Bundeshaushaltsordnung (BHO) zunächst Verwunderung über die Notwendigkeit der Anhörung der jeweiligen Behörde. Die Entscheidung über den Zugang zu einem abschließend festgestellten Prüfungsergebnis gemäß § 96 Absatz 4 BHO ist allerdings eine Ermessensentscheidung des Bundesrechnungshofes. Im Rahmen dieser sind auch die Belange Dritter - im vorliegenden Fall der geprüften Stellen - zu berücksichtigen. Die Bekräftigung Ihrer Bitte um Zugang zur „Prüfung der Prozessvertretung des Bundes“ vom 6. Oktober 2014 habe ich an das zuständige Kollegium des Bundesrechnungshofes weitergeleitet. Das Kollegium wird die beteiligten Stellen anhören und über den Zugang zu dem Prüfungsergebnis entscheiden. Über die Entscheidung werde ich Sie zu gegebener Zeit informieren. Abschließend weise ich darauf hin, dass der Bundesrechnungshof nach dem 6. Oktober 2014 keine weiteren Prüfungen zum Thema Beauftragung von Rechtsanwälten zur Prozessvertretung durch Behörden des Bundes (Wirtschaftlichkeit der Beauftragung, Beachtung wettbewerblicher Verfahren etc.) erstellt hat. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bun…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Prozessvertretung des Bundes“ [#213243] [#213243]
Datum
3. März 2021 10:34
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/213243/auth/733106d5e36ecc25d1122154b4de1048330f4cd4/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet. Geprüfte Behörden sind keine Dritten im Sinne des Gesetz. Vielmehr besteht hier eine Rechtsperson - die Bundesrepublik Deutschland - und die Offenlegungspflichten sollen gerade die Transparenzt staatlichen Handelns aufzeigen. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 213243.pdf - 2021-02-25_1-image001.png - 2021-03-02_1-image001.png Anfragenr: 213243 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/213243/upload/17f6085f566a5b929dda032fc16f22e141330b50/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> richtig ist, dass der Bundesrechnungshof im Rahmen des pflichtgemäßen Ermessens dar…
An Bundesrechnungshof Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Prozessvertretung des Bundes“ [#213243] [#213243]
Datum
3. März 2021 10:42
An
Bundesrechnungshof
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> richtig ist, dass der Bundesrechnungshof im Rahmen des pflichtgemäßen Ermessens darüber zu entscheiden hat, Dritten EInsicht in die Berichte zu gewähren. § 96 Abs. 4 BHO sieht jedoch nun gerade kein Anhörungsverfahren vor, weil die Behörden nicht Dritte sind. Was möglicher Weise sein kann, ist dass in den Berichten Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Dritte (also beispielsweise von Anwaltskanzleien) sind und die geschwärzt werden müssen. Die Offenlegungspflicht soll jedoch nicht dazu dienen, für die Behörden unliebsame Wahrheiten zu vertuschen. Deshalb ist eine Anhörung gar nicht erforderlich. Dass intern möglicher das Kollegium des BRH entscheiden muss, ist eine andere Sache. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 213243 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/213243/upload/17f6085f566a5b929dda032fc16f22e141330b50/
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: 25-738/001 II#0034 Sehr Antragstelle…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Fwd: Vermittlung bei Anfrage „Prozessvertretung des Bundes“ [#213243] [#213243] # 25-738/001 II#0034
Datum
9. März 2021 10:42
Status
Warte auf Antwort
168,9 KB
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1,5 KB


Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: 25-738/001 II#0034 Sehr Antragsteller/in angefügtes Schreiben übersende ich zur Ihrer Information. Die Übermittlung erfolgt ausschließlich elektronisch. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> Sie hatten mir am 3. März 2021 mitgeteilt, dass Sie meine Anfrage an das zuständige…
An Bundesrechnungshof Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Az. 20 60 12 – 20/2021 AW: Prozessvertretung des Bundes [#213243]
Datum
2. April 2021 10:43
An
Bundesrechnungshof
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> Sie hatten mir am 3. März 2021 mitgeteilt, dass Sie meine Anfrage an das zuständige Kollegium weitergeleitet haben. Wann kann ich denn hier mit einer entsprechenden Beantwortung rechnen? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 213243 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/213243/upload/17f6085f566a5b929dda032fc16f22e141330b50/
Bundesrechnungshof
Referat R-H Az. 20 60 12 – 20/2021 Sehr Antragsteller/in in Bezug auf Ihre Rückfrage vom 2. April 2021 teile …
Von
Bundesrechnungshof
Betreff
AW: Az. 20 60 12 – 20/2021 AW: Prozessvertretung des Bundes [#213243]
Datum
6. April 2021 15:03
Status
Warte auf Antwort
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Referat R-H Az. 20 60 12 – 20/2021 Sehr Antragsteller/in in Bezug auf Ihre Rückfrage vom 2. April 2021 teile ich Ihnen Folgendes mit: Das für die Entscheidung über den Zugang zu dem Prüfungsergebnis zuständige Kollegium hat die betroffenen Ressorts gebeten, etwaige Einwände gegen die Herausgabe mitzuteilen. Im Anschluss wird das Kollegium über Ihren Antrag gemäß § 96 Abs. 4 Bundeshaushaltsordnung (BHO) entscheiden. Die Entscheidung teile ich Ihnen zu gegebener Zeit unaufgefordert mit. Bis dahin bitte ich um etwas Geduld und von weiteren Nachfragen abzusehen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> vielen Dank für die Auskunft. Ich bin weiterhin verwundert, dass Sie bei Behörden…
An Bundesrechnungshof Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Az. 20 60 12 – 20/2021 AW: Prozessvertretung des Bundes [#213243]
Datum
7. April 2021 09:23
An
Bundesrechnungshof
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für die Auskunft. Ich bin weiterhin verwundert, dass Sie bei Behörden anfragen. Dies ist in der BHO nicht vorgesehen und es berührt meines Erachtens auch die richterliche Unabhängigkeit des BRH. Bis wann wird mit einer Übersendung zu rechnen sein? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 213243 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/213243/upload/17f6085f566a5b929dda032fc16f22e141330b50/
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Gz. 25-738/001 II#0034 Sehr Antragsteller/…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
IFG-Antrag - Vermittlung bei Anfrage „Prozessvertretung des Bundes“ [#213243] # 25-738/001 II#0034
Datum
12. April 2021 08:50
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
753,9 KB
signature.asc
1,2 KB


Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Gz. 25-738/001 II#0034 Sehr Antragsteller/in in der Anlage übersende ich mein Schreiben vom heutigen Tage. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> mir geht es vorliegend nur um das "Drittbeteiligungsverfahren". Die geprü…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: IFG-Antrag - Vermittlung bei Anfrage „Prozessvertretung des Bundes“ [#213243] # 25-738/001 II#0034 [#213243]
Datum
12. April 2021 11:15
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> mir geht es vorliegend nur um das "Drittbeteiligungsverfahren". Die geprüften Behörden sind meiner Ansicht nach keine Dritten. Mit der Gremienentscheidung und dass dies möglicher Weise ein paar Tage länger dauert, habe ich grundsätzlich kein Problem. Der BRH ist ein Kollegialorgan. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 213243 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/213243/upload/17f6085f566a5b929dda032fc16f22e141330b50/
Bundesrechnungshof
Referat R-H Az. 20 60 12 – 20/2021 Sehr Antragsteller/in ich komme zurück auf Ihre Anfrage vom 20. Februar 20…
Von
Bundesrechnungshof
Betreff
WG: Prozessvertretung des Bundes [#213243]
Datum
13. April 2021 08:02
Status
Anfrage abgeschlossen
Referat R-H Az. 20 60 12 – 20/2021 Sehr Antragsteller/in ich komme zurück auf Ihre Anfrage vom 20. Februar 2021. Sie bitten um Herausgabe der Prüfungen des Bundesrechnungshofes zur Prozessvertretung des Bundes vom 6. Oktober 2014 (Gz.: I 3-2012-5082). Auf Ihren Antrag hat das zuständige Kollegium gemäß § 96 Abs. 4 Bundeshaushaltsordnung (BHO) entschieden, Ihnen Zugang zur Abschließenden Mitteilung an das Bundesministerium des Innern, das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, das Bundesministerium der Finanzen sowie das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz über die Prüfung der Prozessvertretung des Bundes vom 8. Juli 2015 zu gewähren. Es handelt sich hierbei um eine Prüfung. Die unterschiedlichen Daten resultieren aus dem Umstand, dass es sich einmal um das Datum der Erstellung der Mitteilung und einmal um das Datum der Abschließenden Mitteilung handelt. Die Abschließende Mitteilung vom 8. Juli 2015 habe ich als pdf-Dokument beigefügt. Wichtige Hinweise: · Einer Weitergabe an Dritte stimmt der Bundesrechnungshof ausdrücklich nicht zu. * Es gilt das Urheberrechtsgesetz (UrhG). * Weitere aktuelle Prüfungsergebnisse zum Thema Prozessvertretung des Bundes liegen nach Auskunft des Kollegiums nicht vor. Für Ihr Interesse bedanke ich mich und betrachte Ihre Anfrage hiermit als erledigt. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> vielen Dank für die Zusendung des Berichts. Ich darf darauf hinweisen, dass von me…
An Bundesrechnungshof Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Prozessvertretung des Bundes [#213243]
Datum
13. April 2021 14:07
An
Bundesrechnungshof
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für die Zusendung des Berichts. Ich darf darauf hinweisen, dass von meiner Seite eine Weitergabe an Dritte nicht beabsichtigt ist. Es handelt sich um ein öffentliches Dokument, so dass dieses auch der Öffentlichkeit zur Verfügung steht und nicht meiner Weitergabe bedarf. Hinsichtlich des Urheberrechts darf ich jedoch auf die einschlägige Rechtsprechung verweisen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 213243 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/213243/upload/17f6085f566a5b929dda032fc16f22e141330b50/
Bundesrechnungshof
Referat R-H Az. 20 60 12 – 20/2021 Sehr Antragsteller/in es bleibt bei den Hinweisen in meiner E-Mail vom heut…
Von
Bundesrechnungshof
Betreff
AW: WG: Prozessvertretung des Bundes [#213243]
Datum
13. April 2021 16:58
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.png
4,4 KB


Referat R-H Az. 20 60 12 – 20/2021 Sehr Antragsteller/in es bleibt bei den Hinweisen in meiner E-Mail vom heutigen Tag. Einer Weitergabe an Dritte stimmt der Bundesrechnungshof ausdrücklich nicht zu. Es gilt das Urheberrechtsgesetz (UrhG). Mit freundlichen Grüßen

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Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Gz. 25-738/001 II#0034 Sehr Antragsteller/…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
IFG-Antrag - Vermittlung bei Anfrage „Prozessvertretung des Bundes“ [#213243] # 25-738/001 II#0034
Datum
11. Mai 2021 18:08
Status
142,3 KB
signature.asc
1,2 KB


Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Gz. 25-738/001 II#0034 Sehr Antragsteller/in in der Anlage übersende ich mein Schreiben vom heutigen Tage. Mit freundlichen Grüßen

Dokumente