Akteneinsicht Begehung Deutsche Bahn Vertrieb Berlin

Bitte um Akteneinsicht der Arbeitsschutzbehörde Berlin zur Begehung Deutsche Bahn Vertrieb NordOst zu COVID-19 Maßnahmen bei der Begehung im November 2020.

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    20. Februar 2021
  • Frist
    24. März 2021
  • Kosten dieser Information:
    90,00 Euro
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<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes …
An Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Akteneinsicht Begehung Deutsche Bahn Vertrieb Berlin [#213280]
Datum
20. Februar 2021 17:24
An
Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bitte um Akteneinsicht der Arbeitsschutzbehörde Berlin zur Begehung Deutsche Bahn Vertrieb NordOst zu COVID-19 Maßnahmen bei der Begehung im November 2020.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 213280 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/213280/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin
Sehr Antragsteller/in ich bestätige Ihnen den Eingang Ihres Antrages auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3…
Von
Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin
Betreff
AW: Akteneinsicht Begehung Deutsche Bahn Vertrieb Berlin [#213280]
Datum
22. Februar 2021 14:21
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in ich bestätige Ihnen den Eingang Ihres Antrages auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 IFG vom 20.02.2021 (Eingang am 22.02.2021). Freundliche Grüße

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Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin
Antrag auf Akteneinsicht Akteneinsicht wird gewährt, aber es müssen noch Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse im Arb…
Von
Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin
Via
Briefpost
Betreff
Antrag auf Akteneinsicht
Datum
3. März 2021
Status
Anfrage abgeschlossen
Akteneinsicht wird gewährt, aber es müssen noch Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse im Arbeitsschutz geklärt werden. Gleichzeitig werden Kosten von ca. 90 Euro festgesetzt, obwohl die Spanne zwischen 5 bis 100 Euro liegt. Zusätzlich auch noch Kopierkosten, obwohl es digital ist.