Seit Dez. 2018 ohne Antwort: Regenwasserentsorgung am Spannleitenberg und in Buch

Seit Dez. 2018 wurde bereits mehrmals vergeblich um Auskunft gebeten. Daher wird auf diesem Weg um Auskunft gebeten:

1. Wann erfolgte die letzte Gebühren- und Beitragskalkulation für die Regenwasserentsorgung am Spannleitenberg (Gebiet D) und wird diese öffentliche kostenrechnende Einrichtung zu 100 % kostendeckend betrieben? [Anm: die veröffentlichte Gebührensatzung stammt aus 2005, d.h. der max. 4-jährige Kalkulationszeitraum des KAG wäre inzwischen vielfach abgelaufen]

1a. Wann erfolgt eine Neukalkulation der Gebühren und Beiträge?

2. In der zugehörigen Entwässerungssatzung wird in §1 Abs. 1 das Plangebiet beschrieben. Der Plan (Nr. 532 vom 30.6.1986) ist aber nicht in der Kopie der auf
https://kirchseeon.de/Oeffentliche-Einrichtungen-Rechtsvorschriften.o3238.html
ausgefertigten und veröffentlichten Satzung enthalten. Senden Sie mir
bitte eine Kopie der Ausfertigung der Planzeichnung oder stellen sie diese auf die gdl. Internetseite.

3. Handelt es sich bei der Oberflächenentwässerungsanlage in Buch um eine durch Gebühren zu finanzierende öffentliche Einrichtung ?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    20. Februar 2021
  • Frist
    24. März 2021
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Seit Dez. 2018 wurde ber…
An Gemeinde Kirchseeon - Landkreis Ebersberg- Details
Von
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Betreff
Seit Dez. 2018 ohne Antwort: Regenwasserentsorgung am Spannleitenberg und in Buch [#213299]
Datum
20. Februar 2021 21:09
An
Gemeinde Kirchseeon - Landkreis Ebersberg-
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Seit Dez. 2018 wurde bereits mehrmals vergeblich um Auskunft gebeten. Daher wird auf diesem Weg um Auskunft gebeten: 1. Wann erfolgte die letzte Gebühren- und Beitragskalkulation für die Regenwasserentsorgung am Spannleitenberg (Gebiet D) und wird diese öffentliche kostenrechnende Einrichtung zu 100 % kostendeckend betrieben? [Anm: die veröffentlichte Gebührensatzung stammt aus 2005, d.h. der max. 4-jährige Kalkulationszeitraum des KAG wäre inzwischen vielfach abgelaufen] 1a. Wann erfolgt eine Neukalkulation der Gebühren und Beiträge? 2. In der zugehörigen Entwässerungssatzung wird in §1 Abs. 1 das Plangebiet beschrieben. Der Plan (Nr. 532 vom 30.6.1986) ist aber nicht in der Kopie der auf https://kirchseeon.de/Oeffentliche-Einrichtungen-Rechtsvorschriften.o3238.html ausgefertigten und veröffentlichten Satzung enthalten. Senden Sie mir bitte eine Kopie der Ausfertigung der Planzeichnung oder stellen sie diese auf die gdl. Internetseite. 3. Handelt es sich bei der Oberflächenentwässerungsanlage in Buch um eine durch Gebühren zu finanzierende öffentliche Einrichtung ?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 213299 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/213299/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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