Seit Nov. 2020 ohne Antwort: Corona-Schutzvorkehrungen der Gemeinde
Am 13.11.2020 wurde erstmals um Auskunft gebeten. Da trotz Erinnerungen bis heute keine Antwort kam, wird nun auf diesem Wege gefragt:
1. Welche organisatorischen und sonstigen Maßnahmen wurden getroffen und werden noch getroffen, um die Funktionsfähigkeit des gemeindlichen Verwaltungshandeln in den kommenden Monaten bei erwarteter weiterer Anwesenheit von Corona und auch bei Erkrankungen von gdl. Personal jederzeit gewährleisten zu können?
1a) Wie ist im Bauhof die Einhaltung der Hygieneregeln bei der gemeinsamen Einnahme von Mahlzeiten geregelt?
2. Welche organisatorischen und sonstigen Maßnahmen wurden getroffen und werden noch getroffen, damit der Bürgermeister oder einer seiner Vertreter immer handlungsfähig ist?
3. Welche organisatorischen und sonstigen Maßnahmen wurden getroffen und werden noch getroffen, damit die Beschlussfähigkeit des Gemeinderats jederzeit gegeben ist?
4. Würde gemäß dem Gesetzesvorschlag der der CSU/FW im Landtag, LT-Drs. 18/13024 v. 3.2.2020 die Möglichkeit einer Teilnahme bei GR-Sitzungen durch Ton-Bild-Übertragung eingerichtet?
4a) Wie wird sichergestellt, dass auch Bürger, die einer Corona-Risikogruppe angehören, ohne Gefährdung ihrer Gesundheit normale und auch "hybride" Sitzungen des Gemeinderats besuchen können?
4b) Wie hoch ist der Luftwechsel in der ATSV-Halle?
4b) Seit wann besteht in Gemeinderatssitzungen eine Maskenpflicht a) für Gemeinderäte und b) für Zuhörer wie sonstige Teilnehmer der Gemeinderatssitzungen?
4c) Weshalb wird nicht zusätzlich eine Übertragung der Gemeinderatssitzungen über Internet eingerichtet, ggf. zugangsbeschränkt nur für Gemeindeangehörige, damit auch Bürger, die einer vulnerablen Gruppe angehören, die Gemeinderatssitzungen ohne Gefährdung ihrer Gesundheit verfolgen können?
5. Aus welchen objektiven Gründen wurde – entgegen der gesetzlichen Vorschrift zur Abhaltung einer jährlichen Bürgerversammlung – die letztjährige Bürgerversammlung abgesagt?
5a) Aus welchen Gründen wurde die Bürgerversammlung nicht bereits im Sommer abgehalten, wenn doch alle Fachkundigen schon frühzeitig vor einer „2. Welle“ im Herbst und Winter gewarnt haben?
5b) Aus welchen Gründen wurde eine Abhaltung einer Bürgerversammlung im Freien gar nicht erst in Erwägung gezogen und offenbar völlig ausgeschlossen, obwohl im Oktober und November 2020 durchaus noch sommerliche oder herbstliche Temperaturen waren?
5c) Wieviele Bürger kamen in den letzten Jahren zur Bürgerversammlung und wieviele Bürger hätten unter Einhaltung der „Corona-Vermeidungs-Regeln“ in der ATSV-Halle Platz?
5d) Aus welchen Gründen wurde ein Verzicht auf eine zeitwierige „Entlastungsrede“ des Bürgermeisters, die die GO BY überhaupt nicht vorsieht, und eine Beschränkung der Bürgerversammlung allein auf die in der GO BY vorgesehene „Erörterung gemeindlicher Angelegenheiten“ gar nicht erst in Betracht gezogen, um die Dauer der Bürgerversammlung so deutlich reduzieren zu können und Bürgern die vorgesehene „Erörterung
gemeindlicher Angelegenheiten“ dennoch zu ermöglichen?
6. Würden gemäß dem Gesetzesvorschlag der CSU/FW im Landtag, LT-Drs. 18/13024 v. 3.2.2020 auch in diesem Jahr alle Bürgerversammlungen abgesagt, auch die vom Bürgermeister für Mai angekündigte "nachgeholte" Bürgerversammlung?
Anfrage eingeschlafen
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Datum20. Februar 2021
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24. März 2021
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