Seit Nov. 2020 ohne Antwort: Corona-Schutzvorkehrungen der Gemeinde

Am 13.11.2020 wurde erstmals um Auskunft gebeten. Da trotz Erinnerungen bis heute keine Antwort kam, wird nun auf diesem Wege gefragt:

1. Welche organisatorischen und sonstigen Maßnahmen wurden getroffen und werden noch getroffen, um die Funktionsfähigkeit des gemeindlichen Verwaltungshandeln in den kommenden Monaten bei erwarteter weiterer Anwesenheit von Corona und auch bei Erkrankungen von gdl. Personal jederzeit gewährleisten zu können?

1a) Wie ist im Bauhof die Einhaltung der Hygieneregeln bei der gemeinsamen Einnahme von Mahlzeiten geregelt?

2. Welche organisatorischen und sonstigen Maßnahmen wurden getroffen und werden noch getroffen, damit der Bürgermeister oder einer seiner Vertreter immer handlungsfähig ist?

3. Welche organisatorischen und sonstigen Maßnahmen wurden getroffen und werden noch getroffen, damit die Beschlussfähigkeit des Gemeinderats jederzeit gegeben ist?

4. Würde gemäß dem Gesetzesvorschlag der der CSU/FW im Landtag, LT-Drs. 18/13024 v. 3.2.2020 die Möglichkeit einer Teilnahme bei GR-Sitzungen durch Ton-Bild-Übertragung eingerichtet?
4a) Wie wird sichergestellt, dass auch Bürger, die einer Corona-Risikogruppe angehören, ohne Gefährdung ihrer Gesundheit normale und auch "hybride" Sitzungen des Gemeinderats besuchen können?
4b) Wie hoch ist der Luftwechsel in der ATSV-Halle?
4b) Seit wann besteht in Gemeinderatssitzungen eine Maskenpflicht a) für Gemeinderäte und b) für Zuhörer wie sonstige Teilnehmer der Gemeinderatssitzungen?
4c) Weshalb wird nicht zusätzlich eine Übertragung der Gemeinderatssitzungen über Internet eingerichtet, ggf. zugangsbeschränkt nur für Gemeindeangehörige, damit auch Bürger, die einer vulnerablen Gruppe angehören, die Gemeinderatssitzungen ohne Gefährdung ihrer Gesundheit verfolgen können?

5. Aus welchen objektiven Gründen wurde – entgegen der gesetzlichen Vorschrift zur Abhaltung einer jährlichen Bürgerversammlung – die letztjährige Bürgerversammlung abgesagt?
5a) Aus welchen Gründen wurde die Bürgerversammlung nicht bereits im Sommer abgehalten, wenn doch alle Fachkundigen schon frühzeitig vor einer „2. Welle“ im Herbst und Winter gewarnt haben?
5b) Aus welchen Gründen wurde eine Abhaltung einer Bürgerversammlung im Freien gar nicht erst in Erwägung gezogen und offenbar völlig ausgeschlossen, obwohl im Oktober und November 2020 durchaus noch sommerliche oder herbstliche Temperaturen waren?
5c) Wieviele Bürger kamen in den letzten Jahren zur Bürgerversammlung und wieviele Bürger hätten unter Einhaltung der „Corona-Vermeidungs-Regeln“ in der ATSV-Halle Platz?
5d) Aus welchen Gründen wurde ein Verzicht auf eine zeitwierige „Entlastungsrede“ des Bürgermeisters, die die GO BY überhaupt nicht vorsieht, und eine Beschränkung der Bürgerversammlung allein auf die in der GO BY vorgesehene „Erörterung gemeindlicher Angelegenheiten“ gar nicht erst in Betracht gezogen, um die Dauer der Bürgerversammlung so deutlich reduzieren zu können und Bürgern die vorgesehene „Erörterung
gemeindlicher Angelegenheiten“ dennoch zu ermöglichen?

6. Würden gemäß dem Gesetzesvorschlag der CSU/FW im Landtag, LT-Drs. 18/13024 v. 3.2.2020 auch in diesem Jahr alle Bürgerversammlungen abgesagt, auch die vom Bürgermeister für Mai angekündigte "nachgeholte" Bürgerversammlung?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    20. Februar 2021
  • Frist
    24. März 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Am 13.11.2020 wurde erst…
An Gemeinde Kirchseeon - Landkreis Ebersberg- Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Seit Nov. 2020 ohne Antwort: Corona-Schutzvorkehrungen der Gemeinde [#213303]
Datum
20. Februar 2021 21:55
An
Gemeinde Kirchseeon - Landkreis Ebersberg-
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Am 13.11.2020 wurde erstmals um Auskunft gebeten. Da trotz Erinnerungen bis heute keine Antwort kam, wird nun auf diesem Wege gefragt: 1. Welche organisatorischen und sonstigen Maßnahmen wurden getroffen und werden noch getroffen, um die Funktionsfähigkeit des gemeindlichen Verwaltungshandeln in den kommenden Monaten bei erwarteter weiterer Anwesenheit von Corona und auch bei Erkrankungen von gdl. Personal jederzeit gewährleisten zu können? 1a) Wie ist im Bauhof die Einhaltung der Hygieneregeln bei der gemeinsamen Einnahme von Mahlzeiten geregelt? 2. Welche organisatorischen und sonstigen Maßnahmen wurden getroffen und werden noch getroffen, damit der Bürgermeister oder einer seiner Vertreter immer handlungsfähig ist? 3. Welche organisatorischen und sonstigen Maßnahmen wurden getroffen und werden noch getroffen, damit die Beschlussfähigkeit des Gemeinderats jederzeit gegeben ist? 4. Würde gemäß dem Gesetzesvorschlag der der CSU/FW im Landtag, LT-Drs. 18/13024 v. 3.2.2020 die Möglichkeit einer Teilnahme bei GR-Sitzungen durch Ton-Bild-Übertragung eingerichtet? 4a) Wie wird sichergestellt, dass auch Bürger, die einer Corona-Risikogruppe angehören, ohne Gefährdung ihrer Gesundheit normale und auch "hybride" Sitzungen des Gemeinderats besuchen können? 4b) Wie hoch ist der Luftwechsel in der ATSV-Halle? 4b) Seit wann besteht in Gemeinderatssitzungen eine Maskenpflicht a) für Gemeinderäte und b) für Zuhörer wie sonstige Teilnehmer der Gemeinderatssitzungen? 4c) Weshalb wird nicht zusätzlich eine Übertragung der Gemeinderatssitzungen über Internet eingerichtet, ggf. zugangsbeschränkt nur für Gemeindeangehörige, damit auch Bürger, die einer vulnerablen Gruppe angehören, die Gemeinderatssitzungen ohne Gefährdung ihrer Gesundheit verfolgen können? 5. Aus welchen objektiven Gründen wurde – entgegen der gesetzlichen Vorschrift zur Abhaltung einer jährlichen Bürgerversammlung – die letztjährige Bürgerversammlung abgesagt? 5a) Aus welchen Gründen wurde die Bürgerversammlung nicht bereits im Sommer abgehalten, wenn doch alle Fachkundigen schon frühzeitig vor einer „2. Welle“ im Herbst und Winter gewarnt haben? 5b) Aus welchen Gründen wurde eine Abhaltung einer Bürgerversammlung im Freien gar nicht erst in Erwägung gezogen und offenbar völlig ausgeschlossen, obwohl im Oktober und November 2020 durchaus noch sommerliche oder herbstliche Temperaturen waren? 5c) Wieviele Bürger kamen in den letzten Jahren zur Bürgerversammlung und wieviele Bürger hätten unter Einhaltung der „Corona-Vermeidungs-Regeln“ in der ATSV-Halle Platz? 5d) Aus welchen Gründen wurde ein Verzicht auf eine zeitwierige „Entlastungsrede“ des Bürgermeisters, die die GO BY überhaupt nicht vorsieht, und eine Beschränkung der Bürgerversammlung allein auf die in der GO BY vorgesehene „Erörterung gemeindlicher Angelegenheiten“ gar nicht erst in Betracht gezogen, um die Dauer der Bürgerversammlung so deutlich reduzieren zu können und Bürgern die vorgesehene „Erörterung gemeindlicher Angelegenheiten“ dennoch zu ermöglichen? 6. Würden gemäß dem Gesetzesvorschlag der CSU/FW im Landtag, LT-Drs. 18/13024 v. 3.2.2020 auch in diesem Jahr alle Bürgerversammlungen abgesagt, auch die vom Bürgermeister für Mai angekündigte "nachgeholte" Bürgerversammlung?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 213303 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/213303/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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