Ausschluss von Ärztinnen und Ärzten bestimmter Nationen vom Approbationsantragsverfahren

Rechtsgrundlage zum Ausschluss von Bürgern aus mindestens 56 Nationen
als Antragsteller auf eine deutsche Approbation als Ärztin/ Arzt

In ihrer Homepage zur Erteilung einer Approbation an Medizinisches Fachpersonal aus sogenannten Drittländern vermerken Sie, dass ausländische Dokumente u.a. legalisiert sein müssen.
(QUELLE: https://rp-giessen.hessen.de/soziales/hlpug/humanmedizin/approbation-und-berufserlaubnis-zur-aus%C3%BCbung-des-berufs-als-%C3%A4rztin-und)

Bitte erklären Sie, nach welcher Rechtsvorgabe Sie damit Bewerber aus folgenden 56 Ländern von der Anwendung des Approbationsverfahrens ausschließen:

Afghanistan, Algerien, Äquatorialguinea, Aserbaidschan, Äthiopien, Bangladesch, Benin, Burundi,

Elfenbeinküste, Dominikanische Republik, Dschibuti, Eritra,

Gabun, Gambia, Ghana, Guinea, Guinea-Bissau,

Haiti, Indien, Irak, Jemen,

Kambodscha, Kamerun, Kenia, Kirgisistan, Kongo (Dem. Rep.), Kongo (Rep.), Kosovo,

Laos. Liberia, Libyen,

Madagaskar, Mali, Marokko, Mongolei, Myanmar,

Nepal, Niger, Nigeria, Pakistan, Philippinen,

Sambia, Sierra Leone, Somalia, Sri Lanka, Sudan, Südsudan, Syrien,

Tadschikistan, Togo, Tschad, Tunesien, Turkmenistan,

Uganda, Usbekistan, Zentralafrikanische Republik.

(Quelle:https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2096894/00bb00a1aabae98578d6eff1b6d89017/liste-urkundenueberpfuefung-data.pdf

Diese Datei des Deutschen Auswärtigen Amtes weist aus, dass die deutschen Vertretungen in diesen Staaten keine Legalisationen ausstellen.)

Sie vermerken zwar die Haager Apostille als Alternative, diese gilt über die genannten Länder hinaus aber in noch weniger Staaten! Auch darüber gibt das Auswärtige Amt (durch Auslassung dieser Länder in der Liste der teilnehmenden Länder) Auskunft.
(QUELLE: https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2096892/330ad87c79ec4d25352780473d309fd7/liste-haager-apostille-data.pdf)

Damit schließen Sie Bürger betroffener Nationalitäten aus.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    21. Februar 2021
  • Frist
    24. März 2021
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Rechtsgrundlage zum Aus…
An Regierungspräsidium Gießen Details
Von
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Betreff
Ausschluss von Ärztinnen und Ärzten bestimmter Nationen vom Approbationsantragsverfahren [#213316]
Datum
21. Februar 2021 08:20
An
Regierungspräsidium Gießen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Rechtsgrundlage zum Ausschluss von Bürgern aus mindestens 56 Nationen als Antragsteller auf eine deutsche Approbation als Ärztin/ Arzt In ihrer Homepage zur Erteilung einer Approbation an Medizinisches Fachpersonal aus sogenannten Drittländern vermerken Sie, dass ausländische Dokumente u.a. legalisiert sein müssen. (QUELLE: https://rp-giessen.hessen.de/soziales/hlpug/humanmedizin/approbation-und-berufserlaubnis-zur-aus%C3%BCbung-des-berufs-als-%C3%A4rztin-und) Bitte erklären Sie, nach welcher Rechtsvorgabe Sie damit Bewerber aus folgenden 56 Ländern von der Anwendung des Approbationsverfahrens ausschließen: Afghanistan, Algerien, Äquatorialguinea, Aserbaidschan, Äthiopien, Bangladesch, Benin, Burundi, Elfenbeinküste, Dominikanische Republik, Dschibuti, Eritra, Gabun, Gambia, Ghana, Guinea, Guinea-Bissau, Haiti, Indien, Irak, Jemen, Kambodscha, Kamerun, Kenia, Kirgisistan, Kongo (Dem. Rep.), Kongo (Rep.), Kosovo, Laos. Liberia, Libyen, Madagaskar, Mali, Marokko, Mongolei, Myanmar, Nepal, Niger, Nigeria, Pakistan, Philippinen, Sambia, Sierra Leone, Somalia, Sri Lanka, Sudan, Südsudan, Syrien, Tadschikistan, Togo, Tschad, Tunesien, Turkmenistan, Uganda, Usbekistan, Zentralafrikanische Republik. (Quelle:https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2096894/00bb00a1aabae98578d6eff1b6d89017/liste-urkundenueberpfuefung-data.pdf Diese Datei des Deutschen Auswärtigen Amtes weist aus, dass die deutschen Vertretungen in diesen Staaten keine Legalisationen ausstellen.) Sie vermerken zwar die Haager Apostille als Alternative, diese gilt über die genannten Länder hinaus aber in noch weniger Staaten! Auch darüber gibt das Auswärtige Amt (durch Auslassung dieser Länder in der Liste der teilnehmenden Länder) Auskunft. (QUELLE: https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2096892/330ad87c79ec4d25352780473d309fd7/liste-haager-apostille-data.pdf) Damit schließen Sie Bürger betroffener Nationalitäten aus.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 213316 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/213316/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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