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Wölfe: genehmigte und erfolgte Abschüsse

nachstehende Umweltinformationen gemäß § 2 Abs. 5 NUIG iVm § 2 Abs. 3 Nrn. 1+3 UIG,
nämlich
„unabhängig von der Art ihrer Speicherung alle Daten über ...den Zustand von Umweltbestandteilen, konkret über die „die Artenvielfalt und ihre Bestandteile“,
sowie über „Maßnahmen oder Tätigkeiten, die sich auf diese Umweltbestandteile (wahrscheinlich) auswirken“ sowie deren „Schutz bezwecken“ (inkl. „politische Konzepte, Rechts- und Verwaltungsvorschriften, Abkommen, Umweltvereinbarungen, Pläne und Programme“)
konkret
bezüglich ab /für 2019 - 2021 genehmigter und/oder erfolgter Abschüsse („Entnahmen“) von Wölfen in Niedersachsen
:
1) Welche Personen* (Vor-/Name, Organisationseinheit) in je welchen Behörden genehmigten je wann je welchen Personen* (Vor-/Name, Anschrift; ggf. Jagdverband) für je welchen Zeitraum, in je welcher Region (Gemeinde-Grenzen!) je welche Wölfe (Kennung, Rudel-Zugehörigkeit) zu erlegen?

2) Wie lauten in unter Nr. 1 erfragten Antworten konkret bezüglich
a) des Wolfs mit der Kennung „GW1111m“ des sogen. Herzlaker Rudels?
b) zweier Wölfe im Landkreis Uelzen (genehmigt laut OZ.de 17.2.21)? sowie
c) eines „Problemwolf“ in der Region Rodewald (seit 2019 genehmigt laut OZ.de 17.2.21)?

3) Welche Person(en)* je (Vor-/Name, Anschrift; ggf. Jagdverband) erschoss(en) in der Nacht zum 11.2.2021 wo GENAU im Grenzgebiet der Landkreise Emsland / Osnabrück /Steinfurt (so lt. OZ.de 11.2.21) ungenehmigt eine Fähe des sogen. Herzlaker Rudels und beförderten den Kadaver rasch ab WOHIN zur Obduktion bzw. DNA-Probenentnahme?

4) Aufgrund welcher Umweltinformation ist ggf. ausgeschlossen, daß dieser Abschuß lt. Frage 3 auf dem Gebiet des Kreises Steinfurt (NRW) erfolgte, wo die niedersächsische Genehmigung nicht galt: also wo der Abschuß schon daher von vornherein rechtswidrig war, ungeachtet des falschen Tiers ?

*(soweit vorstehend personenbezogenen Daten erfragt werden, überwiegt hier v.a. wg. Artenschutz das öffentliche Interesse an deren Bekanntgabe gemäß § 3 NUIG iVm § 9 Abs. 1 S. 1 Hs 2 UIG. Zudem kann das rein jagdliche Interesse dieser Personen nicht als deren Betriebs- bzw. Geschäftsgeheimnis anerkannt werden iSd § 9 Abs. 1 S. 4 UIG.)

QUELLEN:
OZ.de 11.2.21: https://www.noz.de/deutschland-welt/niedersachsen/artikel/2228912/wolf-in-der-region-osnabrueck-emsland-erschossen
OZ.de 17.2.21: https://www.noz.de/deutschland-welt/niedersachsen/artikel/2233240/woelfin-erschossen-wird-die-geheime-jagd-ein-fall-fuers-gericht

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    21. Februar 2021
  • Frist
    24. März 2021
  • Kosten dieser Information:
    500,00 Euro
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: nachstehende Umweltinformatio…
An Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Wölfe: genehmigte und erfolgte Abschüsse [#213342]
Datum
21. Februar 2021 15:51
An
Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
nachstehende Umweltinformationen gemäß § 2 Abs. 5 NUIG iVm § 2 Abs. 3 Nrn. 1+3 UIG, nämlich „unabhängig von der Art ihrer Speicherung alle Daten über ...den Zustand von Umweltbestandteilen, konkret über die „die Artenvielfalt und ihre Bestandteile“, sowie über „Maßnahmen oder Tätigkeiten, die sich auf diese Umweltbestandteile (wahrscheinlich) auswirken“ sowie deren „Schutz bezwecken“ (inkl. „politische Konzepte, Rechts- und Verwaltungsvorschriften, Abkommen, Umweltvereinbarungen, Pläne und Programme“) konkret bezüglich ab /für 2019 - 2021 genehmigter und/oder erfolgter Abschüsse („Entnahmen“) von Wölfen in Niedersachsen : 1) Welche Personen* (Vor-/Name, Organisationseinheit) in je welchen Behörden genehmigten je wann je welchen Personen* (Vor-/Name, Anschrift; ggf. Jagdverband) für je welchen Zeitraum, in je welcher Region (Gemeinde-Grenzen!) je welche Wölfe (Kennung, Rudel-Zugehörigkeit) zu erlegen? 2) Wie lauten in unter Nr. 1 erfragten Antworten konkret bezüglich a) des Wolfs mit der Kennung „GW1111m“ des sogen. Herzlaker Rudels? b) zweier Wölfe im Landkreis Uelzen (genehmigt laut OZ.de 17.2.21)? sowie c) eines „Problemwolf“ in der Region Rodewald (seit 2019 genehmigt laut OZ.de 17.2.21)? 3) Welche Person(en)* je (Vor-/Name, Anschrift; ggf. Jagdverband) erschoss(en) in der Nacht zum 11.2.2021 wo GENAU im Grenzgebiet der Landkreise Emsland / Osnabrück /Steinfurt (so lt. OZ.de 11.2.21) ungenehmigt eine Fähe des sogen. Herzlaker Rudels und beförderten den Kadaver rasch ab WOHIN zur Obduktion bzw. DNA-Probenentnahme? 4) Aufgrund welcher Umweltinformation ist ggf. ausgeschlossen, daß dieser Abschuß lt. Frage 3 auf dem Gebiet des Kreises Steinfurt (NRW) erfolgte, wo die niedersächsische Genehmigung nicht galt: also wo der Abschuß schon daher von vornherein rechtswidrig war, ungeachtet des falschen Tiers ? *(soweit vorstehend personenbezogenen Daten erfragt werden, überwiegt hier v.a. wg. Artenschutz das öffentliche Interesse an deren Bekanntgabe gemäß § 3 NUIG iVm § 9 Abs. 1 S. 1 Hs 2 UIG. Zudem kann das rein jagdliche Interesse dieser Personen nicht als deren Betriebs- bzw. Geschäftsgeheimnis anerkannt werden iSd § 9 Abs. 1 S. 4 UIG.) QUELLEN: OZ.de 11.2.21: https://www.noz.de/deutschland-welt/niedersachsen/artikel/2228912/wolf-in-der-region-osnabrueck-emsland-erschossen OZ.de 17.2.21: https://www.noz.de/deutschland-welt/niedersachsen/artikel/2233240/woelfin-erschossen-wird-die-geheime-jagd-ein-fall-fuers-gericht
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 213342 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/213342/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz
Informationszugang nach Umweltinformationsgesetz (UIG); Hier: Ausnahmegenehmigungen nach Bundesnaturschutzgesetz N…
Von
Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz
Betreff
Informationszugang nach Umweltinformationsgesetz (UIG); Hier: Ausnahmegenehmigungen nach Bundesnaturschutzgesetz
Datum
23. Februar 2021 14:01
Status
Anfrage abgeschlossen
Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie, bauen und Klimaschutz Az.: 29-2220/9/45 Antragsteller/in Antragsteller/in -per E-Mail an: <<E-Mail-Adresse>> - Betreff: Informationszugang nach Umweltinformationsgesetz (UIG) Hier: Ausnahmegenehmigungen nach Bundesnaturschutzgesetz Sehr Antragsteller/in ich bestätige Ihnen hiermit den Eingang Ihres Antrages nach §§ 3, 4 UIG, § 3 NUIG in Form Ihrer E-Mail vom 21.02.2021. Gemäß § 6 Abs. 1 NUIG werden für die Gewährung des Zugangs zu Umweltinformationen Kosten erhoben, wenn es sich nicht um die Erteilung einfacher Auskünfte handelt. Aufgrund des Umfangs Ihrer Anfrage werden voraussichtlich Gebühren erhoben werden. Der Gebührentatbestand sieht einen Betrag von 25-500 Euro vor (Anlage zu § 6 Abs. 1 NUIG). Eine genaue Bezifferung des Bearbeitungsaufwands kann derzeit noch nicht vorgenommen werden. Bitte teilen Sie mir mit, ob Sie an der UIG-Anfrage festhalten möchten, oder ob Sie die Anfrage zurückziehen. Für den Fall, dass Sie an der Anfrage festhalten bitte ich Sie um Mitteilung einer zustellungsfähigen Adresse. Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz
Informationszugang nach Umweltinformationsgesetz (UIG); Hier: Ausnahmegenehmigungen nach Bundesnaturschutzgesetz N…
Von
Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz
Betreff
Informationszugang nach Umweltinformationsgesetz (UIG); Hier: Ausnahmegenehmigungen nach Bundesnaturschutzgesetz
Datum
19. März 2021 10:33
Status
Anfrage abgeschlossen
Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie, bauen und Klimaschutz Az.: 29-2220/9/45 Antragsteller/in Antragsteller/in -per E-Mail an: <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> - Betreff: Informationszugang nach Umweltinformationsgesetz (UIG) Hier: Ausnahmegenehmigungen nach Bundesnaturschutzgesetz Sehr Antragsteller/in ich komme zurück auf meine Nachricht vom 23.02.2021 und teile Ihnen darüber hinaus mit, dass ich beabsichtige, Ihnen entsprechende Ausnahmegenehmigungen in anonymisierter Form zukommen zu lassen. Bitte teilen Sie mir mit, ob Sie an der UIG-Anfrage festhalten möchten, in diesem Falle bitte ich Sie erneut um Mitteilung einer zustellungsfähigen Adresse. Sollte ich bis zum 29.03.2021 nichts mehr von Ihnen hören, gehe ich davon aus, dass sich Ihre Anfrage erledigt hat. Mit freundlichen Grüßen

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Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz
Ausnahmegenehmigungen nach Bundesnaturschutzgesetz Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie, bauen und Kl…
Von
Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz
Betreff
Ausnahmegenehmigungen nach Bundesnaturschutzgesetz
Datum
23. März 2021 10:12
Status
Anfrage abgeschlossen
Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie, bauen und Klimaschutz Az.: 29-2220/9/45 Antragsteller/in Antragsteller/in -per E-Mail an: <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> - Betreff: Informationszugang nach Umweltinformationsgesetz (UIG) Hier: Ausnahmegenehmigungen nach Bundesnaturschutzgesetz Sehr Antragsteller/in ich komme zurück auf meine Nachricht vom 23.02.2021 und teile Ihnen darüber hinaus mit, dass ich beabsichtige, Ihnen entsprechende Ausnahmegenehmigungen in anonymisierter Form zukommen zu lassen. Bitte teilen Sie mir mit, ob Sie an der UIG-Anfrage festhalten möchten, in diesem Falle bitte ich Sie erneut um Mitteilung einer zustellungsfähigen Adresse. Sollte ich bis zum 29.03.2021 nichts mehr von Ihnen hören, gehe ich davon aus, dass sich Ihre Anfrage erledigt hat. Mit freundlichen Grüßen