Dialogforum Schiene Hamburg
1. Die Geschäftsordnung/vertragliche Grundlage für die Arbeit des Dialogforums.
2. Eine Liste der Vertreter.
3. Die Protokolle (nebst Anlagen) der bisher stattgefundenen Sitzungen.
4. Eine Information darüber,
4a) wer die Auswahl der Teilnehmer getroffen hat,
4b) unter welchen Bedingungen eine Teilnahme /Berufung weiterer Teilnehmer an dem Dialogforum möglich ist.
Ergebnis der Anfrage
Parallel zu dieser Anfrage haben wir eine Antwort der Geschäftsstelle erhalten.
Frage 1: Stimmt die Behauptung, dass die Arbeit des Dialogforums vertraulich geschieht und die Öffentlichkeit nur dann informiert werden darf, wenn alle Teilnehmer einer Veröffentlichung zustimmen?
Diese Behauptung stimmt nicht. Richtig ist, dass das Dialogforum als nicht öffentliches Fachgremium tagt. Alle Teilnehmenden können über Ergebnisse und Verlauf der Sitzungen des Plenums berichten. Sie sagen aber zu, dabei auf die Nennung von Namen zu verzichten. Um Transparenz herzustellen werden die Sitzungsergebnisse des Plenums in Form von Ergebnisprotokollen auf der Website des Dialogforums (www.dialogforum-schiene-hamburg-altona.… , die Seite befindet sich aktuell noch im Aufbau) veröffentlicht.
Frage 2: Ist die Öffentlichkeit zu den Sitzungen zugelassen?
Das Dialogforum, bestehend aus den beiden Organisationseinheiten Lenkungskreis und Plenum, tagen als nicht öffentliche Gremien. Die Informationsveranstaltung richtet sich an ein Fachpublikum. Die genaue Zusammensetzung der Teilnehmenden der Informationsveranstaltung wird vom Lenkungskreis festgelegt. Die Presse ist zugelassen.
Frage 3: Erhalten die Teilnehmer ein Honorar oder eine Aufwandsentschädigung?
Die teilnehmenden Vertreter:innen der Institutionen, Verkehrsunternehmen, Fahrgast- und Mobilitätsverbände erhalten für ihr Engagement im Dialogforum kein Honorar bzw. keine Aufwandsentschädigung. Die Teilnahme erfolgt im Rahmen der jeweiligen Funktion bzw. Tätigkeit für die vertretenden Organisationen.
Frage 4: Nach welchen Kriterien ist die Auswahl der Teilnehmer erfolgt?
Die Auswahl der am Dialogforum teilnehmenden Institutionen, Verkehrsunternehmen, Fahrgast- und Mobilitätsverbände erfolgte durch den Lenkungskreis in Anlehnung an die getroffene Vereinbarung. Ziel ist es, Meinungen und Ideen der betroffenen Stakeholder des ÖPNVs sowie von Interessenvertretern aus Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein einzuholen und deren unterschiedlichen Perspektiven in die Weiterentwicklung und Stärkung des Schienenpersonennahverkehrs einzubeziehen. Im Sinne einer ganzheitlichen Betrachtung der Hamburger Stadtentwicklung werden zudem die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen sowie die jeweils betroffenen Bezirksämter einbezogen.
Frage 5: Welchen Zeitplan gibt es?
Das Dialogforum ist zunächst für eine Dauer von fünf Jahren, bis Ende 2025, angelegt. Geplant ist, dass das Plenum voraussichtlich 3-mal pro Jahr tagen wird. Die Informationsveranstaltung wird 1-mal pro Jahr durchgeführt werden. Der Lenkungskreis tagt abhängig von den Sitzungen des Plenums sowie der Informationsveranstaltung. Ein fester Sitzungsrhythmus wurde nicht vereinbart. Die Sitzungstermine werden abhängig von den jeweiligen Themen und der Verfügbarkeit der Ergebnisse der beauftragten Gutachten durchgeführt. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, zur vertiefenden Bearbeitung der im Plenum diskutierten Fachthemen, Arbeitsgruppen zu bilden. Die Termine werden im Rahmen der Sitzung bekanntgegeben und auf der Website veröffentlicht.
Frage 6: Welche Konsequenzen haben die Empfehlungen/Beschlüsse des Dialogforums?
Bei der Einbindung des Dialogforums in die Entscheidungsfindung besteht ein Berücksichtigungsgebot der Stellungnahmen und Meinungsbilder. Die Stellungnahmen und Voten werden allen Entscheidungsvorlagen an die formal entscheidungsbefugten Entscheidungsträger und Gremien auf Bahn- und politischer Seite beigefügt und soweit möglich berücksichtigt. Werden Inhalte der Stellungnahmen nicht aufgenommen, ist dies zu begründen und erläutern.
Frage 7: Gibt es eine parlamentarische Kontrolle?
Die Einrichtung des Dialogforums ist ein wesentlicher Bestandteil der Verständigung zur Verlegung des Bahnhofs Altona. Vertragspartner der Freien und Hansestadt Hamburg sind die Finanzbehörde und die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende, vertreten durch die jeweiligen Senatoren. Das Senatshandeln wird generell durch die Hamburgische Bürgerschaft kontrolliert. Dies kann zum Beispiel über Anfragen, als auch die Befassung im Parlament und die zuständigen Fachausschüsse geschehen.
Anfrage wurde zurückgezogen
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Datum21. Februar 2021
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24. März 2021
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Kosten dieser Information:25,00 Euro
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