Rohdaten der Ordnungswidrigkeiten im ruhenden Verkehr 2020

Anfrage an: Ordnungsamt Aachen

eine maschinenlesbare Liste aller erfassten Ordnungswidrigkeiten im ruhenden Verkehr vom 01.01.2020 bis 31.12.2020.

Jeder Eintrag der Liste sollte alle über die Ordnungswidrigkeit vorhandenen Informationen enthalten. Nach meinem Kenntnisstand umfassen die vorhandenen Informationen mindestens:

- Aktenzeichen
- Vom wem wurde die OWI gemeldet (z.B. von Mitarbeiter des FB 32, von Dritten, usw)
- Datum
- Uhrzeit
- Verkehrsbeteiligter (z.B. "Führer des PKW")
- Fahrzeughersteller
- TBNR
- Tatort
- Verhängte Geldbuße / Verwarngeld

Sollten darüber hinaus weitere Daten vorhanden sein, sollte diese bitte auch in der Liste enthalten sein. Bitte entfernen Sie jedoch persönliche Daten wie Kennzeichen oder Namen.

Sollten noch Ordnungswidrigkeiten aus dem Jahr 2020 erfasst werden müssen, so bitte ich darum diese Erfassung, spätestens jedoch die Verjährung, abzuwarten. Nach dieser Anfrage eingereichte Ordnungswidrigkeiten aus dem Jahr 2020 müssen nicht berücksichtigt werden.

Bitte senden Sie mir die Liste per E-Mail als Datei im CSV-Format. Gerne können Sie diese Datei in einer ZIP-Datei komprimieren.

Ergebnis der Anfrage

Eine Liste der Drittanzeigen konnte erzielt werden; diese kann mit der Liste aller Anzeigen im Open-Data-Portal verglichen werden.

Das Ordnungsamt hat mit Hand und Fuß versucht, die Herausgabe der Daten zu verhindern. Letztlich musste durch die anfragestellende Person erklärt werden, wie die Software des Ordnungsamtes funktioniert und wie man Excel bedient. Anschließend gab es ein PDF mit verschlüsseltem Text. CSV war nicht möglich, allerdings hat das Ordnungsamt rein zufällig während einer Beschwerde über diese Anfrage gelernt, wie CSV geht.

Eine CSV-Datei findet sich ganz unten.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    21. Februar 2021
  • Frist
    24. März 2021
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgend…
An Ordnungsamt Aachen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Rohdaten der Ordnungswidrigkeiten im ruhenden Verkehr 2020 [#213357]
Datum
21. Februar 2021 20:54
An
Ordnungsamt Aachen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
eine maschinenlesbare Liste aller erfassten Ordnungswidrigkeiten im ruhenden Verkehr vom 01.01.2020 bis 31.12.2020. Jeder Eintrag der Liste sollte alle über die Ordnungswidrigkeit vorhandenen Informationen enthalten. Nach meinem Kenntnisstand umfassen die vorhandenen Informationen mindestens: - Aktenzeichen - Vom wem wurde die OWI gemeldet (z.B. von Mitarbeiter des FB 32, von Dritten, usw) - Datum - Uhrzeit - Verkehrsbeteiligter (z.B. "Führer des PKW") - Fahrzeughersteller - TBNR - Tatort - Verhängte Geldbuße / Verwarngeld Sollten darüber hinaus weitere Daten vorhanden sein, sollte diese bitte auch in der Liste enthalten sein. Bitte entfernen Sie jedoch persönliche Daten wie Kennzeichen oder Namen. Sollten noch Ordnungswidrigkeiten aus dem Jahr 2020 erfasst werden müssen, so bitte ich darum diese Erfassung, spätestens jedoch die Verjährung, abzuwarten. Nach dieser Anfrage eingereichte Ordnungswidrigkeiten aus dem Jahr 2020 müssen nicht berücksichtigt werden. Bitte senden Sie mir die Liste per E-Mail als Datei im CSV-Format. Gerne können Sie diese Datei in einer ZIP-Datei komprimieren.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 213357 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/213357/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ordnungsamt Aachen
Sehr geehrte(r) Absenderin/Absender, Ihre Mail ist bei der Funktionsadresse: ordnungsamt@mail.aachen.de eingegan…
Von
Ordnungsamt Aachen
Betreff
Antw: Rohdaten der Ordnungswidrigkeiten im ruhenden Verkehr 2020 [#213357] (Eingangsbestätigung Ihrer Mail)
Datum
21. Februar 2021 20:54
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte(r) Absenderin/Absender, Ihre Mail ist bei der Funktionsadresse: ordnungsamt@mail.aachen.de eingegangen und an den/die zuständige/n Sachbearbeiter/in oder eine andere zuständige Stelle weitergeleitet worden. Sie erhalten, soweit erforderlich, von dort weitere Nachricht. Bitte nehmen Sie in der Zwischenzeit von Rückfragen Abstand. Mit freundlichen Grüßen Ihr Fachbereich Sicherheit und Ordnung, Stadt Aachen
Ordnungsamt Aachen
#a245-21 Ihr Antrag gem. §§ 4, 5 IFG NRW mit Mail vom 21.02.2021; Eingangsbestätigung Sehr Antragsteller/in in o.…
Von
Ordnungsamt Aachen
Betreff
#a245-21 Ihr Antrag gem. §§ 4, 5 IFG NRW mit Mail vom 21.02.2021; Eingangsbestätigung
Datum
24. Februar 2021 09:53
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
299,2 KB
Sehr Antragsteller/in in o.g. Angelegenheit sende ich Ihnen das anliegende Schreiben. Mit freundlichen Grüßen
Ordnungsamt Aachen
#a245-21 Ihre Anfrage nach dem IFG NRW mit Mail vom 21.02.2021 Sehr Antragsteller/in in o.g. Angelegenheit sende …
Von
Ordnungsamt Aachen
Betreff
#a245-21 Ihre Anfrage nach dem IFG NRW mit Mail vom 21.02.2021
Datum
5. März 2021 10:30
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
402,6 KB
Sehr Antragsteller/in in o.g. Angelegenheit sende ich Ihnen das anliegende Schreiben. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: #a245-21 Ihre Anfrage nach dem IFG NRW mit Mail vom 21.02.2021 [#213357] Sehr << Anrede >> vielen…
An Ordnungsamt Aachen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: #a245-21 Ihre Anfrage nach dem IFG NRW mit Mail vom 21.02.2021 [#213357]
Datum
5. März 2021 10:48
An
Ordnungsamt Aachen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für den Hinweis auf die Daten im Open-Data-Portal. Von den angefragten Daten fehlen dort leider nicht nur die Herstellerangaben, sondern: - Aktenzeichen - Vom wem wurde die OWI gemeldet (z.B. von Mitarbeiter des FB 32, von Dritten, usw) - Verkehrsbeteiligter (z.B. "Führer des PKW") - Fahrzeughersteller - "weitere Daten", falls vorhanden Ich gehe davon aus, dass Ihnen diese Daten vorliegen und bitte Sie um Übermittlung der vollständigen Daten. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 213357 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/213357/
<< Anfragesteller:in >>
AW: #a245-21 Ihre Anfrage nach dem IFG NRW mit Mail vom 21.02.2021 [#213357] Sehr << Anrede >> meine …
An Ordnungsamt Aachen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: #a245-21 Ihre Anfrage nach dem IFG NRW mit Mail vom 21.02.2021 [#213357]
Datum
24. März 2021 01:01
An
Ordnungsamt Aachen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Rohdaten der Ordnungswidrigkeiten im ruhenden Verkehr 2020“ vom 21.02.2021 (#213357) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 213357 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/213357/
Ordnungsamt Aachen
#a245-21 Ihr Antrag gem. §§ 4, 5 IFG NRW vom 21.02.2021; Ihre Sachstandsanfrage vom 24.03.2021 Sehr Antragsteller/…
Von
Ordnungsamt Aachen
Betreff
#a245-21 Ihr Antrag gem. §§ 4, 5 IFG NRW vom 21.02.2021; Ihre Sachstandsanfrage vom 24.03.2021
Datum
30. März 2021 13:49
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in in Ihrer o.g. Sachstandsanfrage weisen Sie zu Recht darauf hin, dass die gesetzliche Bearbeitungsfrist für Ihre Anfrage überschritten ist. Dies ist der aktuell hohen Arbeitsbelastung geschuldet, insoweit bitte ich um Verständnis. Ich bin bemüht, Ihre Anfrage nunmehr kurzfristig zu beantworten. Mit freundlichen Grüßen
Ordnungsamt Aachen
#a245-21 Ihr Antrag gem. §§ 4, 5 IFG NRW - Verkehrsordnungswidrigkeiten im Jahr 2020 Sehr Antragsteller/in in o.g…
Von
Ordnungsamt Aachen
Betreff
#a245-21 Ihr Antrag gem. §§ 4, 5 IFG NRW - Verkehrsordnungswidrigkeiten im Jahr 2020
Datum
6. April 2021 14:29
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
755,8 KB
Sehr Antragsteller/in in o.g. Angelegenheit sende ich Ihnen das anliegende Schreiben. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: #a245-21 Ihr Antrag gem. §§ 4, 5 IFG NRW - Verkehrsordnungswidrigkeiten im Jahr 2020 [#213357] Sehr << A…
An Ordnungsamt Aachen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: #a245-21 Ihr Antrag gem. §§ 4, 5 IFG NRW - Verkehrsordnungswidrigkeiten im Jahr 2020 [#213357]
Datum
24. April 2021 00:37
An
Ordnungsamt Aachen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für ihre Nachricht. Nach meinem Kenntnisstand verwendet der FB 32 die Software WiNOWiG. Dort lassen sich, soweit mir bekannt ist, die hier angefragten Daten mit einer einfachen SQL-Abfrage herausfiltern. Zudem lassen sich Ergebnisse als CSV-Datei abspeichern. Mit dieser Datei wäre meine Anfrage in zwei einfachen Schritten vollständig beantwortet. Könnten Sie diese Möglichkeit bitte prüfen? Nach meiner Ansicht handelt es sich dann um eine einfache Anfrage, die gemäß Ziff. 1.1 bzw. Ziff. 1.3.1 VerwGebO IFG NRW gebührenfrei erfolgt. Mit Ausnahme von Listenpunkt 2 der Auflistung (Anzeigenerstatter) in meiner ursprünglichen Anfrage wurden in vorigen Jahren bereits Datensätze mit den hier genannten Datenmerkmalen veröffentlicht. Meiner Ansicht nach dürfte es kein erheblich größerer Aufwand sein, dieses Datenmerkmal ebenfalls zu inkludieren. Zudem konnte der FB 32 in anderen Anfragen genau beziffern, wie viele Anzeigen in einem bestimmten Zeitraum durch Dritte erfolgten. Deshalb gehe ich davon aus, dass diese Informationen in einem einfach abzufragenden Format vorhanden sein müssen. Die Information, ob die jeweilige Anzeige durch einen Dritten erfolgte oder nicht (Drittanzeige ja/nein) würde mir für die Beantwortung dieser Anfrage genügen. Sollte das nicht oder nur mit erheblichem Aufwand möglich sein, reduziere ich den Umfang meiner Anfrage auf jene Anzeigen, die *nicht* durch Dritte erfolgten oder hilfsweise auf jene Anzeigen, die durch Dritte erfolgten. Sollten Sie zu dem Schluss kommen, dass auch das nicht möglich ist und weiterhin eine Gebühr erhoben werden müsste, würde ich mich freuen wenn Sie erläutern könnten, warum das nicht möglich ist bzw. wo die Problematik liegt und die (voraussichtlichen) Gebühren etwas eingrenzen könnten. Für Ihre Bemühungen bedanke ich mich und verbleibe Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 213357 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/213357/
Ordnungsamt Aachen
#a245-21 Ihre Anfrage gem. §§ 4, 5 IFG NRW - Ordnungswidrigkeiten Kalenderjahr 2020; bisheriger Schriftverkehr - z…
Von
Ordnungsamt Aachen
Betreff
#a245-21 Ihre Anfrage gem. §§ 4, 5 IFG NRW - Ordnungswidrigkeiten Kalenderjahr 2020; bisheriger Schriftverkehr - zuletzt Ihre Mail vom 24.04.2021
Datum
25. Mai 2021 14:33
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in unter Bezugnahme auf Ihre o.g. Mail teile ich Ihnen nach erneuter Rücksprache mit dem Fachbereich Sicherheit und Ordnung Folgendes mit: Es trifft zu, dass der FB 32 die Software WinOWiG verwendet. Es ist weiter zutreffend, dass die darin gespeicherten Daten sich grundsätzlich mittels einer SQL-Abfrage nach vorgegebenen Parametern gefiltert und als csv-Datei abspeichern lassen. Bei den Anfragen anderer Antragsteller, auf die Sie ausdrücklich Bezug nehmen, wurde von dieser technischen Möglichkeit Gebrauch gemacht mit Unterstützung des städtischen IT-Dienstleisters, der diese Abfragen bislang kostenlos für FB 32 durchgeführt hat und die Dateien dann zur Verfügung gestellt hat. Wie ich Ihnen bereits mit Schreiben vom 06.04.2020 mitgeteilt habe, ist der Dienstleister zu diesem kostenlosen Service aufgrund von Frequenz und Umfang dieser Anfragen nicht mehr bereit bzw. nur noch gegen Kostenerstattung. Der Dienstleister hat aber vor Einstellen der Unterstützungsleistungen aufgrund der bisher vorliegenden Anfragen eine SQL-Abfrage programmiert und FB 32 zur Verfügung gestellt mit den Parametern Tattag, Uhrzeit, Farbe, Tatort, Tatbestandsnummer. Mit diesen Kriterien kann deshalb eine eigenständige Abfrage durch FB 32 mit eigenen personellen Ressourcen erfolgen. Eine Ausweitung auf weitere Parameter ist mangels entsprechender technischer Kenntnisse nicht möglich. Weiter ist nur eine Darstellung als pdf und nicht als csv-Datei möglich. Diese Abfragen beanspruchen nach Auskunft des zuständigen Kollegen ca. 30 bis 45 Minuten, da sehr große Datenmengen verarbeitet werden müssen (mehr als 200.000 Datensätze). Der damit verbundene Aufwand läge im untersten Bereich des Ihnen genannten Gebührenrahmens. Allerdings ist eine solche Auswertung für das Kalenderjahr 2020 bereits in der enthalten, die im OpenData-Portal der Stadt Aachen allgemein zugänglich hinterlegt ist. Im Hinblick auf die skizzierten fehlenden technischen Möglichkeiten für eine darüber hinausgehende Auswertung verweise ich Sie deshalb nach Maßgabe von § 5 Abs. 4 IFG NRW auf diese Auswertung. Ergänzend weise ich auf Folgendes hin: Der von Ihnen begehrten Aufnahme der Aktenzeichen in die Auskunft steht neben den skizzierten fehlenden technischen Möglichkeiten auch § 9 IFG NRW entgegen, da es sich insoweit um personenbeziehbare Daten im Sinne von Art. 4 DSGVO handelt. Zu dem Parameter "Höhe der Geldbuße" weise ich darauf hin, dass Sie diese selbst anhand der Tatbestandsnummer ermitteln könnten. Zu Ihrem Hinweis, dass in anderen Anfragen genau beziffert werden konnte, wie viele Anzeigen in einem bestimmten Zeitraum durch Dritte erfolgten, merke ich an, dass sich die Übermittlung auf absolute Zahlen beschränkte, eine Zuordnung zum jeweiligen Datensatz erfolgte nicht. Für den von Ihnen genannten Zeitraum Kalenderjahr 2020 belief sich die Anzahl der Drittanzeigen auf 5090. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: #a245-21 Ihre Anfrage gem. §§ 4, 5 IFG NRW - Ordnungswidrigkeiten Kalenderjahr 2020; bisheriger Schriftverkehr…
An Ordnungsamt Aachen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: #a245-21 Ihre Anfrage gem. §§ 4, 5 IFG NRW - Ordnungswidrigkeiten Kalenderjahr 2020; bisheriger Schriftverkehr - zuletzt Ihre Mail vom 24.04.2021 [#213357]
Datum
17. August 2021 13:24
An
Ordnungsamt Aachen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich möchte mich zunächst für Ihre ausführliche Antwort bedanken und nun auf diese Anfrage zurückkommen, bei der die Beantwortung offenbar vorrangig an technischen Schwierigkeiten scheitert. Könnten Sie mir eine Liste der von der Software in der Datenbank gespeicherten Attribute (also "Spaltennamen") sowie die von Ihnen erwähnte, bereits vorhandene SQL-Abfrage zukommen lassen? Das Auslassen des Aktenzeichens aus Datenschutzgründen ist für mich verständlich, allerdings war die Angabe des Aktenzeichens bei einer Anfrage für Daten von 2019 offenbar kein Problem. Zu der Anzahl der Drittanzeigen würde mich noch interessieren, woher diese absolute Zahl stammt. Wird eine Art "Strichliste" über die Anzahl der Drittanzeigen geführt? Vielen Dank Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 213357 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/213357/
Ordnungsamt Aachen
#a245-21 Ihr Antrag gem. §§ 4, 5 IFG NRW mit Mail vom 21.02.2021; ergänzende Nachfrage mit Mail vom 17.08.2021 Seh…
Von
Ordnungsamt Aachen
Betreff
#a245-21 Ihr Antrag gem. §§ 4, 5 IFG NRW mit Mail vom 21.02.2021; ergänzende Nachfrage mit Mail vom 17.08.2021
Datum
15. September 2021 10:37
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in auf Ihre o.g. Nachfrage sende ich Ihnen das anliegende Schreiben. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: #a245-21 Ihr Antrag gem. §§ 4, 5 IFG NRW mit Mail vom 21.02.2021; ergänzende Nachfrage mit Mail vom 17.08.2021…
An Ordnungsamt Aachen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: #a245-21 Ihr Antrag gem. §§ 4, 5 IFG NRW mit Mail vom 21.02.2021; ergänzende Nachfrage mit Mail vom 17.08.2021 [#213357]
Datum
15. September 2021 12:59
An
Ordnungsamt Aachen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Auskunft. Bitte verwenden Sie die von Ihnen erwähnte Kennziffer für Drittanzeigen, um mir eine Liste der Drittanzeigen zukommen zu lassen. Sie können dabei z.B. wie folgt vorgehen: 1. Im System mit Hilfe der Kennziffer nach Drittanzeigen suchen 2. Die Ergebnisse als CSV-Datei exportieren 3. Die CSV-Datei in einem Tabellenkalkulationsprogramm öffnen 4. Spalten, die persönliche Daten enthalten, entfernen 5. Das Ergebnis als CSV-Datei abspeichern Ich habe das gerade auf einem gewöhnlichen Arbeitsrechner mit dem Tabellenkalkulationsprogramm LibreOffice und einer CSV-Datei mit über 250.000 Einträgen getestet. Schritt drei dauerte weniger als 10 Sekunden, Schritt 4 pro Spalte ca. 1-2 Sekunden und Schritt 5 weniger als 5 Sekunden. Vergleichbare Ergebnisse dürften sich auch mit anderen Tabellenkalkulationsprogrammen (z.B. Microsoft Excel) erzielen. Ich gehe daher davon aus, dass es sich um eine einfache Anfrage handelt, die sich ohne besondere Kenntnisse und ohne externe Dienstleister in wenigen Minuten erledigen lässt und daher gebührenfrei erfolgt. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 213357 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/213357/
Ordnungsamt Aachen
#a245-21 Ihr Antrag gem. §§ 4, 5 IFG NRW mit Mail vom 15.09.2021 - Drittanzeigen Verkehrsordnungswidrigkeiten Kale…
Von
Ordnungsamt Aachen
Betreff
#a245-21 Ihr Antrag gem. §§ 4, 5 IFG NRW mit Mail vom 15.09.2021 - Drittanzeigen Verkehrsordnungswidrigkeiten Kalenderjahr 2020
Datum
30. September 2021 11:00
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in auf Ihren o.g. Antrag übersende ich Ihnen die anliegende Aufstellung. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: #a245-21 Ihr Antrag gem. §§ 4, 5 IFG NRW mit Mail vom 15.09.2021 - Drittanzeigen Verkehrsordnungswidrigkeiten …
An Ordnungsamt Aachen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: #a245-21 Ihr Antrag gem. §§ 4, 5 IFG NRW mit Mail vom 15.09.2021 - Drittanzeigen Verkehrsordnungswidrigkeiten Kalenderjahr 2020 [#213357]
Datum
30. September 2021 11:35
An
Ordnungsamt Aachen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für die Übermittlung der Daten als PDF. Ich hatte in meinem Antrag jedoch nach einer CSV-Datei gefragt. Bitte übermitteln Sie die Daten daher als CSV-Datei. Da die Frist mittlerweile um über 6 Monate überschritten wurde, bitte ich um eine zügige Antwort. Vielen Dank Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 213357 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/213357/
Ordnungsamt Aachen
#a245-21 Antw: AW: #a245-21 Ihr Antrag gem. §§ 4, 5 IFG NRW mit Mail vom 15.09.2021 - Drittanzeigen Verkehrsordnun…
Von
Ordnungsamt Aachen
Betreff
#a245-21 Antw: AW: #a245-21 Ihr Antrag gem. §§ 4, 5 IFG NRW mit Mail vom 15.09.2021 - Drittanzeigen Verkehrsordnungswidrigkeiten Kalenderjahr 2020 [#213357]
Datum
1. Oktober 2021 13:45
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in zu Ihrer Rückmeldung erlaube ich mir den Hinweis, dass der Anspruch auf Informationszugang gem. §§ 4, 5 IFG NRW auf den Zugang zu den bei einer öffentlichen Stelle vorhandenen Daten gerichtet ist. Ein Anspruch auf Datenzugang in einem bestimmten Datenformat wird insoweit nicht gewährt. Insoweit betrachte ich Ihren Anspruch auf Informationszugang als erfüllt. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: #a245-21 Antw: AW: #a245-21 Ihr Antrag gem. §§ 4, 5 IFG NRW mit Mail vom 15.09.2021 - Drittanzeigen Verkehrsor…
An Ordnungsamt Aachen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: #a245-21 Antw: AW: #a245-21 Ihr Antrag gem. §§ 4, 5 IFG NRW mit Mail vom 15.09.2021 - Drittanzeigen Verkehrsordnungswidrigkeiten Kalenderjahr 2020 [#213357]
Datum
1. Oktober 2021 14:19
An
Ordnungsamt Aachen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> angefragt war "eine maschinenlesbare Liste" der Daten. Diese Daten liegen beim FB32 nicht als PDF oder nur visuell abgebildet in der Datenbank, sondern sind dort maschinenlesbar vorhanden. Ich habe bereits beschrieben, wie diese als CSV-Datei exportiert werden können. Alternativ akzeptiere ich die Daten auch in einem anderen Format, mit dem die Daten maschinell verwertet werden können. Beispielsweise die Formate XLSX, XLS, ODS, CSV, JSON, SQLDUMP o.ä. Ein PDF, das diese Daten nur visuell darstellt und technisch nur verschleierte Textinhalte beinhaltet, gehört nicht zu den maschinenlesbaren Formaten. Ich bitte Sie daher erneut, die Anfrage zu beantworten. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 213357 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/213357/
<< Anfragesteller:in >>
AW: #a245-21 Antw: AW: #a245-21 Ihr Antrag gem. §§ 4, 5 IFG NRW mit Mail vom 15.09.2021 - Drittanzeigen Verkehrsor…
An Ordnungsamt Aachen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: #a245-21 Antw: AW: #a245-21 Ihr Antrag gem. §§ 4, 5 IFG NRW mit Mail vom 15.09.2021 - Drittanzeigen Verkehrsordnungswidrigkeiten Kalenderjahr 2020 [#213357]
Datum
7. Oktober 2021 21:39
An
Ordnungsamt Aachen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich bedanke mich schon mal für Ihre bisherigen Bemühungen. Leider ist jedoch auch in dem zuletzt übermittelten PDF noch der Wurm drin. Um nur eins von vielen Beispielen zu nennen: Im PDF mit den Ordnungswidrigkeiten aus Drittanzeigen finden sich insgesamt 9 OWI an der Monheimsallee 52 (alle auf Seite 26), während sich in der CSV-Datei mit allen Ordnungswidrigkeiten nur eine OWI an der Monheimsallee 52 findet. Ich vermute, dass die gemeinsame Quelle dieser beiden Datensätze zwischen dem Export der CSV-Datei für das Open-Data-Portal und dem Export der Drittanzeigen geändert wurde. Bitte lassen Sie mir daher eine aktuelle Liste der Ordnungwidrigkeiten im ruhenden Verkehr in maschinenlesbarer Form (vorzugsweise als CSV-Datei, wie sie sich auch im Open-Data-Portal findet) zukommen. Sollten die Unterschiede in den beiden Datensätzen einen anderen Grund haben, bitte ich um eine Erläuterung. Ebenfalls möchte ich noch einmal daran erinnern, dass die Anfrage bereits Anfang des Jahres gestellt wurde und um zügige Antwort bitten, da wir uns bereits dem Jahresende nähern und die First um ein Vielfaches überschritten wurde. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 213357 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/213357/
Ordnungsamt Aachen
#a245-21 Ihr Antrag gem. §§ 4, 5 IFG - Drittanzeigen wegen Verkehrsordnungswidrigkeiten im Jahr 2020 Sehr Antrags…
Von
Ordnungsamt Aachen
Betreff
#a245-21 Ihr Antrag gem. §§ 4, 5 IFG - Drittanzeigen wegen Verkehrsordnungswidrigkeiten im Jahr 2020
Datum
13. Oktober 2021 12:03
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in zu Ihrem Hinweis mit Mail vom 07.10.2021 auf Divergenzen zwischen den Ihnen übermittelten Daten zu Drittanzeigen und den im OpenData-Portal diesbezüglich für 2020 eingestellten Daten teile ich Ihnen Folgendes mit: Die Divergenzen erklären sich daraus, dass in der von FB 32 erstellten Liste der Drittanzeigen alle angelegten Verfahren einschließlich im Nachgang eingestellter Verfahren aufgeführt sind. In der Jahresaufstellung im OpenData-Portal wurden eingestellte Verfahren dagegen nicht berücksichtigt. Es hat bereits ein Austausch mit der für das OpenData-Portal zuständigen Kollegin stattgefunden mit dem Ziel, dass künftige Auswertungen nach einem einheitlichen Maßstab unter Berücksichtigung aller angelegten Verfahren im Portal eingestellt werden. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: #a245-21 Ihr Antrag gem. §§ 4, 5 IFG - Drittanzeigen wegen Verkehrsordnungswidrigkeiten im Jahr 2020 [#213357…
An Ordnungsamt Aachen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: #a245-21 Ihr Antrag gem. §§ 4, 5 IFG - Drittanzeigen wegen Verkehrsordnungswidrigkeiten im Jahr 2020 [#213357]
Datum
24. Oktober 2021 14:50
An
Ordnungsamt Aachen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> Sie haben die Frist mittlerweile um 215 Tage überschritten. Ich verweise auf meine Nachricht vom 01.10.2021. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 213357 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/213357/
Ordnungsamt Aachen
#a245-21 Ihre Anfrage nach §§ 4, 5 IFG NRW; erneute Sachstandsanfrage vom 24.10.2021 Sehr Antragsteller/in auf Ih…
Von
Ordnungsamt Aachen
Betreff
#a245-21 Ihre Anfrage nach §§ 4, 5 IFG NRW; erneute Sachstandsanfrage vom 24.10.2021
Datum
26. Oktober 2021 10:48
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in auf Ihre erneute Sachstandsanfrage verweise ich Sie auf meine Mail vom 01.10.2021 mit der ich Ihnen mitgeteilt habe, dass Ihr Informationsbegehren erfüllt ist. Auch Ihre ergänzenden Nachfragen habe ich bereits beantwortet. Ihre erneute Sachstandsanfrage entbehrt vor diesem Hintergrund einer Grundlage. Ich weise Sie auf Ihr Recht hin, die Landesbeauftragte für den Datenschutz anzurufen (§ 13 Abs. 2 S. 1 IFG NRW). Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz No…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Rohdaten der Ordnungswidrigkeiten im ruhenden Verkehr 2020“ [#213357]
Datum
26. Oktober 2021 12:54
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/213357/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil 1) Die angefragten Daten vorhanden sind und mit sehr geringem Aufwand bereitgestellt werden konnten. Trotzdem wurde mit letztlich nicht haltbaren Ausreden behauptet, man könne die Daten nicht bereitstellen. Es wurde mit ebenfalls nicht haltbaren hohen Gebühren gedroht. Dass der Anfragesteller sich mit der Bedienung einer von der Behörde benutzten Software genaustens auseinandersetzen muss, um zu erklären, wie man an die gewünschten Daten kommt und somit die Aussagen der Behörde widerlegen muss, halte ich für eine Schikane mit dem Ziel, die Herausgabe der angefragten Daten zu verhindern. Die Daten wurden letztlich bereitgestellt, allerdings nach viel Argumentation und über ein halbes Jahr nach Ablauf der Frist. 2) Die angefragten Daten sind maschinenlesbar vorhanden, wurden aber nur ein einem PDF bereitgestellt. Außerdem lässt sich aus dem PDF nur kryptischer Text kopieren. Die Daten wurden wahrscheinlich im CSV-Format in ein Tabellenkalukationsprogramm (wie Microsoft Excel) importiert und aufbereitet. Hier könnten die Daten auch als CSV gespeichert werden, sie wurden aber als PDF exportiert, vermutlich um eine maschinelle Verwendung der Daten zu verhindern. In einem solchen PDF lässt sich üblicherweise noch der Text kopieren (ein vergleichbares PDF findet sich hier: https://fragdenstaat.de/anfrage/ordnungsamt-aachen-verkehrswidrigkeiten/469514/anhang/Statistik_AC_2019.7z). Laut Metadaten wurde das PDF mit dem Programm "PDF24 Creator" bearbeitet. Der Text lässt sich jetzt nicht mehr kopieren, was ich für eine weitere Schikane halte, um jegliche sinnvolle Verwendung der Daten zu verhindern. Ich möchte die Daten in einem maschinenlesbaren Format ohne künstliche Hürden erhalten. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 213357.pdf - 2021-02-24_1-IFGNAME.pdf - 2021-03-05_1-IFGNAME.pdf - 2021-04-06_1-IFGNAME.pdf - 2021-09-15_1-245-21100-IFGNAME.doc - 2021-09-30_1-IFGDrittanzeigen2020.pdf Anfragenr: 213357 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/213357/
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 26.10.2021 wird hiermit bestätigt. Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert auf…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Rohdaten der Ordnungswidrigkeiten im ruhenden Verkehr 2020“ [#213357]
Datum
26. Oktober 2021 14:20
Status
Anfrage abgeschlossen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 26.10.2021 wird hiermit bestätigt. Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert auf Sie zukommen. Rein vorsorglich weisen wir darauf hin, dass wir aufgrund der hohen Zahl an Eingaben und Beratungsersuchen diese leider nicht so schnell werden beantworten können, wie wir es uns selbst gerne wünschen. Wir bitten Sie schon jetzt um Ihr Verständnis. Vielen Dank! Diese Mail ist lediglich eine Eingangsbestätigung und noch keine Antwort auf Ihre Anfrage oder Beschwerde. Um unsere Pflichten aus Art. 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung zu erfüllen, weisen wir Sie auf Folgendes hin: Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI finden Sie unter https://www.ldi.nrw.de/metanavi_Datenschutzerklaerung/Infopflicht-LDI.pdf.
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
209.2.3.2.3-8766/21 Zugang eine maschinenlesbare Liste aller erfassten Ordnungswidrigkeiten im ruhenden Verkehr vo…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
209.2.3.2.3-8766/21 Zugang eine maschinenlesbare Liste aller erfassten Ordnungswidrigkeiten im ruhenden Verkehr vom 01.01.2020 bis 31.12.2020 #213357
Datum
8. Dezember 2021 11:29
Status
Anfrage abgeschlossen
209.2.3.2.3-8766/21 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Antrag [geschwärzt] vom 21.02.2021 auf Zugang eine maschinenlesbare Liste aller erfassten Ordnungswidrigkeiten im ruhenden Verkehr vom 01.01.2020 bis 31.12.2020 #213357 Sehr [geschwärzt], ich habe Ihr Begehren gegenüber der Stadt Aachen mit Schreiben vom heutigen Tage aufgegriffen und bitte die späte Bearbeitung zu entschuldigen. Über den weiteren Fortgang werde ich Sie unaufgefordert unterrichten. Bis dahin bitte ich um Geduld. Zudem bitte ich darum, dass Sie bei zukünftigen Schreiben an mich das o.g. Aktenzeichen mit angeben. Dies erleichtert hier eine Zuordnung und hilft, unnötigen Verwaltungsaufwand zu vermeiden. Vielen Dank für die Berücksichtigung. Bitte teilen Sie mir mit, wenn Sie von der Behörde eine Antwort erhalten. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag [geschwärzt] Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI NRW) [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]<[geschwärzt]>[geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
209.2.3.2.3-8766/21 Zugang eine maschinenlesbare Liste aller erfassten Ordnungswidrigkeiten im ruhenden Verkehr vo…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
209.2.3.2.3-8766/21 Zugang eine maschinenlesbare Liste aller erfassten Ordnungswidrigkeiten im ruhenden Verkehr vom 01.01.2020 bis 31.12.2020 #213357
Datum
12. Januar 2022 13:00
Status
209.2.3.2.3-8766/21 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Antrag vom 21.02.2021 auf Zugang eine maschinenlesbare Liste aller erfassten Ordnungswidrigkeiten im ruhenden Verkehr vom 01.01.2020 bis 31.12.2020 #213357 Mein Auskunftsersuchen vom 08.12.2021 Sehr [geschwärzt], anbei erhalten Sie die Stellungnahme der Stadt Aachen zu meinem Auskunftsersuchen. Sie teilten in Ihrer Eingabe an die LDI NRW u.a. mit, dass die angefragten Daten mit sehr geringem Aufwand bereitgestellt werden könnten. Dies wird von der Stadt Aachen weiterhin bestritten. Die von Ihnen begehrten Informationen seien mit einem nicht unerheblichen zeitlichen Aufwand auszulesen. Die Argumentation der Stadt Aachen ist jedoch nachvollziehbar. Sie teilten zudem mit, dass mit nicht haltbaren hohen Gebühren gedroht worden sei. Ihre Auffassung ist diesbezüglich nicht zutreffend. Bereits in der Stellungnahme vom 25.05.2021 der Stadt Aachen wurde darauf verwiesen, dass sich der Aufwand im untersten Bereich des Gebührenrahmens bewegt. Der zeitliche Aufwand wird noch einmal in der aktuellen Stellungnahme erläutert. Bezüglich Ihrer Eingabe, dass die angefragten Daten maschinenlesbar und somit vorhanden seien, aber nur ein einem PDF bereitgestellt würden, können Sie der weiteren Erläuterungen der Stadt Aachen am Ende entnehmen. Sehr geehrte..., zu der o.g. Beschwerde sowie Ihrem Schreiben nehme ich wie folgt Stellung: Zunächst einmal möchte ich anmerken, dass ich die seitens [geschwärzt] verwendete Terminologie wie "Schikane", "künstliche Hürden", "nicht haltbare Ausreden" nicht nachvollziehen kann. Die Anfrage [geschwärzt] wurde nebst ergänzender Nachfragen entsprechend den gesetzlichen Vorgaben bearbeitet. Wie Sie der umfangreich geführten Korrespondenz entnehmen können, hat die Stadt Aachen sich sehr bemüht, dem Anliegen des Antragstellers nachzukommen. Von "Schikane" oder dem "Drohen mit Gebühren" kann insoweit nicht die Rede sein. Nun zu Ihren konkreten Nachfragen: Die von [geschwärzt] in [geschwärzt] ursprünglichen Anfrage gewünschten Daten gehen über das hinaus, das mittels (noch durch den städtischen IT-Dienstleister programmierter) SQL-Abfrage aus dem System ausgelesen werden kann. Der Fachbereich Sicherheit und Ordnung kann mit eigenen personellen Ressourcen keine SQL-Abfrage in dem von [geschwärzt] gewünschten Umfang generieren, der zuständige Mitarbeiter ist mit dieser Programmierung nicht vertraut. Dies habe ich [geschwärzt] auch erläutert und [geschwärzt] weiter darauf hingewiesen, dass die von [geschwärzt] begehrten Daten mit Ausnahme zweier von [geschwärzt] zusätzlich benannter Parameter im städtischen Open-Data-Portal abrufbar in dem von [geschwärzt] gewünschten csv-Format hinterlegt sind. Diese Daten waren im Zusammenhang mit einer zeitlich früher gestellten Anfrage eines anderen Antragstellers generiert worden mit seinerzeit noch kostenlos gewährter Unterstützung des städtischen IT-Dienstleisters. Diese Unterstützung wurde dann später eingestellt. Das Auslesen der von [geschwärzt] gewünschten Datensätze ohne eine solche SQL-Abfrage wäre für FB 32 angesichts von über 200.000 Datensätzen nicht in wenigen Minuten, sondern nur mit einem nicht unerheblichen zeitlichen Aufwand möglich gewesen und zwar unabhängig von dem Datenformat, in dem die Daten dann zur Verfügung gestellt werden. Dieser Aufwand - voraussichtlich etwa 45 Minuten - geht nach diesseitiger Auffassung über eine einfache Anfrage hinaus und wäre deshalb gebührenpflichtig nach Maßgabe von Ziff. 1.2 Gebührentarif. Ich habe [geschwärzt] aber darauf hingewiesen, dass die Gebühren sich im untersten Bereich des Rahmens von 10,00 bis 500,00 Euro bewegen dürften. Weiterer Aufwand wäre nach Auskunft des FB 32 durch Konvertierung in ein übermittlungsfähiges und maschinenlesbares Format entstanden. Was das Bereitstellen von Daten in dem von [geschwärzt] gewünschten csv-Format angeht, so hat mir der FB 32 heute mitgeteilt, dass dies nunmehr nach einem Update des Systems und nach weiterer Einarbeitung des zuständigen Kollegen in die Materie möglich ist. Insoweit dürfte dieser Punkt im Rahmen künftiger Anfragen nicht mehr zu Problemen führen. Ich hoffe, Ihre Nachfragen damit beantwortet zu haben. Für weitere Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung. Ich bin damit einverstanden, dass Sie meine Stellungnahme dem Antragsteller zugänglich machen. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Ich hoffe, ich konnte Ihnen vorliegend weiterhelfen. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag [geschwärzt] Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI NRW) [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]<[geschwärzt]>[geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]
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Der Argumentation der Stadt Aachen und der Einschätzung der LDI kann ich nicht folgen. Es wurde argumentiert, das…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
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Briefpost
Betreff
Datum
30. Januar 2022
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
Der Argumentation der Stadt Aachen und der Einschätzung der LDI kann ich nicht folgen. Es wurde argumentiert, dass es ein großer Aufwand wäre, die Daten zu beschaffen. Dabei wurde offenbar außer Acht gelassen, dass die Daten mit geringem Aufwand und ohne Erhebung von Gebührem letztendlich an mich bereits übermittelt wurden. Warum das plötzlich nach meiner Anleitung für Excel möglich war und das PDF so sehr nach Excel-Export aussieht, aber ein CSV-Export nicht möglich sein soll, wurde nicht erklärt. Auch auf die Verschleierung des Texts im PDF wurde nich eingegangen. Ich hatte angefangen, hierfür eine umfassende Antwort an die LDI zu verfassen, dann aber entschieden mir und der Behörde diesen Aufwand zu sparen, da man ja plötzlich für zukünftige Anfragen doch eine Möglichkeit gefunden hat, CSV zu exportieren und eine Entscheidung für die Zukunft somit nicht mehr besonders gewinnbringend wäre. Für Interessierte hänge ich außerdem eine CSV-Datei an, die die Daten aus dem PDF enthält.

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Ordnungsamt Aachen
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Ordnungsamt Aachen
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Datum
31. Januar 2022 23:01
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