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Kostenaufstellung bezüglich der Versorgung

Anfrage an: Bundesrechnungshof

Eine Kostenaufstellung bezüglich der Versorgung von über 65jährigen Bundesbürgern mit FFP2 Masken über die Apotheken mittels per Post versandter Bezugsscheine der Bundesdruckerei Teil 1 und 2 - sowie die Entstehungskosten für die Entwicklung der gesamten Aktion.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    22. Februar 2021
  • Frist
    25. März 2021
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Eine Kostenaufstellung bez…
An Bundesrechnungshof Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kostenaufstellung bezüglich der Versorgung [#213442]
Datum
22. Februar 2021 22:23
An
Bundesrechnungshof
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Kostenaufstellung bezüglich der Versorgung von über 65jährigen Bundesbürgern mit FFP2 Masken über die Apotheken mittels per Post versandter Bezugsscheine der Bundesdruckerei Teil 1 und 2 - sowie die Entstehungskosten für die Entwicklung der gesamten Aktion.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 213442 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/213442/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesrechnungshof
Referat R-H Az. 20 60 12 – 21/2021 Sehr Antragsteller/in ich komme zurück auf Ihre Anfrage vom 22. Februar 20…
Von
Bundesrechnungshof
Betreff
WG: Kostenaufstellung bezüglich der Versorgung [#213442]
Datum
23. Februar 2021 13:40
Status
Warte auf Antwort
image001.png
4,4 KB


Referat R-H Az. 20 60 12 – 21/2021 Sehr Antragsteller/in ich komme zurück auf Ihre Anfrage vom 22. Februar 2021. Auskunft zu Ihren detaillierten Fachfragen erteilt das zuständige Bundesministeriums für Gesundheit (BMG). Ihre Nachricht an den Bundesrechnungshof lege ich demnach allein dahingehend aus, dass Sie Zugang zu entsprechenden Prüfungsergebnissen des Bundesrechnungshofes begehren. Dieser beschäftigt sich derzeit im Rahmen der Prüfung „Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die GKV und ausgewählte Ausgabepositionen des EPl. 15“ auch mit den Kosten der Bereitstellung von Masken für Risikogruppen mittels Bezugsscheinen. Ein Prüfungsergebnis kann ich Ihnen nach § 96 Abs. 4 Bundeshaushaltsordnung (BHO) derzeit jedoch nicht zur Verfügung stellen. Danach kann der Bundesrechnungshof Zugang zu Prüfungsergebnissen nur gewähren, wenn diese abschließend festgestellt oder vom Parlament abschließend beraten wurden. Das ist vorliegend noch nicht der Fall. Nach Abschluss der parlamentarischen Beratung wird der Bundesrechnungshof über den Zugang zu dem Prüfungsergebnis entscheiden. Wann dies genau der Fall sein wird, können wir gegenwärtig indes nicht abschätzen. Gerne halten wir Sie informiert. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesrechnungshof
Ihre Anfrage vom 22. Februar 2021 Referat R-H Az. 20 60 12 – 21/2021 Sehr Antragsteller/in ich komme zurück auf…
Von
Bundesrechnungshof
Betreff
Ihre Anfrage vom 22. Februar 2021
Datum
25. Juni 2021 16:32
Status
Anfrage abgeschlossen
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5,5 KB


Referat R-H Az. 20 60 12 – 21/2021 Sehr Antragsteller/in ich komme zurück auf Ihre Anfrage vom 22. Februar 2021. Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat den Bericht über die Prüfung ausgewählter coronabedingter Ausgabepositionen des Einzelplans 15 und des Gesundheitsfonds (Abgabe von Schutzmasken an vulnerable Personengruppen, Ausgleichszahlungen an Krankenhäuser und Aufbau von Intensivbettenkapazitäten) nunmehr abschließend beraten. Der Bericht ist seit heute auf der Internetseite des Bundesrechnungshofs unter folgendem Link veröffentlicht: https://www.bundesrechnungshof.de/de/veroeffentlichungen/produkte/beratungsberichte/2021/massnahmen-des-bundes-zur-corona-bewaeltigung-im-gesundheitswesen Es gilt das Urheberrechtsgesetz (UrhG). Für Ihr Interesse bedanke ich mich und hoffe, Ihnen mit der Übersendung des Links geholfen zu haben. Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.