Dienstzeiten des Verkehrsdienstes

Die aktuellen Dienstzeiten des Verkehrsdienstes.

Hintergrund:
Laut Internetseite der Stadt Köln lauten die Dienstzeiten des Verkehrsdienstes:

"Erreichbarkeit des Servicetelefons des Ordnungsdienstes und Verkehrsdienstes

Montag bis Donnerstag, 7 bis 1 Uhr
Freitag, 7 bis 2 Uhr
Samstag, 9 bis 2 Uhr
Sonntag, 9:30 bis 1 Uhr
Feiertag, 10 bis 24 Uhr

Die Auftragsannahme erfolgt bis eine Stunde vor Dienstschluss."

Quelle:https://www.stadt-koeln.de/service/adressen/verkehrsdienst

Ich habe heute 22.02.2021 einem Montag um ca. 23:30 Uhr das Servicetelefon angerufen und die Ansage erhalten, ich würde außerhalb der Dienstzeiten anrufen. Dies widerspricht den auf der Internetseite veröffentlichen Dienstzeiten.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    22. Februar 2021
  • Frist
    25. März 2021
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgend…
An Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Dienstzeiten des Verkehrsdienstes [#213473]
Datum
22. Februar 2021 23:48
An
Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die aktuellen Dienstzeiten des Verkehrsdienstes. Hintergrund: Laut Internetseite der Stadt Köln lauten die Dienstzeiten des Verkehrsdienstes: "Erreichbarkeit des Servicetelefons des Ordnungsdienstes und Verkehrsdienstes Montag bis Donnerstag, 7 bis 1 Uhr Freitag, 7 bis 2 Uhr Samstag, 9 bis 2 Uhr Sonntag, 9:30 bis 1 Uhr Feiertag, 10 bis 24 Uhr Die Auftragsannahme erfolgt bis eine Stunde vor Dienstschluss." Quelle:https://www.stadt-koeln.de/service/adressen/verkehrsdienst Ich habe heute 22.02.2021 einem Montag um ca. 23:30 Uhr das Servicetelefon angerufen und die Ansage erhalten, ich würde außerhalb der Dienstzeiten anrufen. Dies widerspricht den auf der Internetseite veröffentlichen Dienstzeiten.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 213473 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/213473/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> Email: <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> ich erinnere an die Bearbeitung meiner Anfrage. Da es sich meiner Einschätzung nach…
An Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Dienstzeiten des Verkehrsdienstes [#213473]
Datum
7. März 2021 23:34
An
Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich erinnere an die Bearbeitung meiner Anfrage. Da es sich meiner Einschätzung nach um eine besonders einfache Anfrage handelt möchte um eine zeitnahe und fristgerechte Antwort bitten. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 213473 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/213473/
Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln
Sehr Antragsteller/in die Erreichbarkeit des Servicetelefons entspricht nicht den Dienstzeiten des Verkehrsdienst…
Von
Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln
Betreff
Dienstzeiten des Verkehrsdienstes
Datum
16. März 2021 15:17
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in die Erreichbarkeit des Servicetelefons entspricht nicht den Dienstzeiten des Verkehrsdienstes. Der Ordnungsdienst hat längere Dienstzeiten, welche auch vom Servicetelefon abgedeckt werden. Lediglich im Rahmen von Sonderaktionen oder Veranstaltungen werden die Dienstzeiten des Verkehrsdienstes angepasst. Die Öffnungszeiten des Verkehrsdienstes sind: Montag - Donnerstag 07:00 - 23:00 Uhr Freitag 07:00 - 24:00 Uhr Samstag 09:00 - 24:00 Uhr Sonntag 10:00 - 18:00 Uhr Für weitere Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Nachricht. Könnte Sie veranlassen, dass diese Dienstzeiten au…
An Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Dienstzeiten des Verkehrsdienstes [#213473]
Datum
16. März 2021 15:23
An
Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Nachricht. Könnte Sie veranlassen, dass diese Dienstzeiten auch auf den entsprechenden Internetseiten der Stadt Köln veröffentlicht werden? Beispielsweise hier: https://www.stadt-koeln.de/service/adressen/verkehrsdienst Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 213473 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/213473/
Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln
Sehr Antragsteller/in Ihr Vorschlag wurde geprüft und wird in nächster Zeit umgesetzt. Dies kann jedoch ein wenig…
Von
Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln
Betreff
Dienstzeiten des Verkehrsdienstes
Datum
17. März 2021 14:46
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.png
5,0 KB


Sehr Antragsteller/in Ihr Vorschlag wurde geprüft und wird in nächster Zeit umgesetzt. Dies kann jedoch ein wenig Zeit in Anspruch nehmen, hier bitte ich um ein wenig Geduld. Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> es freut mich, dass mein Vorschlag umgesetzt werden wird. Zu den Zeiten des Verkeh…
An Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Dienstzeiten des Verkehrsdienstes [#213473]
Datum
11. April 2021 20:19
An
Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> es freut mich, dass mein Vorschlag umgesetzt werden wird. Zu den Zeiten des Verkehrsdienstes habe ich noch folgende Nachfrage. Ich habe heute (Sonntag) um 17:31 beim Ordnungs- und Verkehrsdienst angerufen. Über das Menü wählte ich einen Falschparker zu melden und landete in der Warteschleife. Nach ca. 15min teilte mir der Mitarbeiter mit er seie nicht vom Verkehrsdienst sondern vom Ordnungsdienst. Der Verkehrsdienst hätte um 17:30 Dienstschluss. Die Aussage des Mitarbeiters weicht von den Zeiten ab die Sie mir mitgeteilt haben. Welche Zeiten sind nun richtig? Warum wird ab 17:30 nicht die Ansage geschaltet, dass man außerhalb der Zeiten des Verkehrsdienstes anruft? Auch an anderer Stelle ist zu lesen, dass die von Ihnen mitgeteilten Zeiten nicht stimmen können: https://twitter.com/ThomasReiser11/status/1373897442291290116 Ich bitte Sie daher mir ein offizielles Dokument (Dienstanweisung etc.) zu übersenden, welches die oben genannten Dienstzeiten bestätigt. Bitte stellen Sie auch klar zu welchen Zeiten der Verkehrsdienst Aufträge / Meldungen entgegen nimmt und zu welchen Zeiten der Außendienst tätig ist. Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 213473 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/213473/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze No…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Dienstzeiten des Verkehrsdienstes“ [#213473]
Datum
25. August 2021 15:57
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/213473/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil auf meine erneute IFG Anfrage vom 11. April mit der Bitte um ein offizielles Dokument welches die Dienstzeiten des Verkehrsdienstes belegt, nicht geantwortet wurde. Wie in der ursprünglichen Anfrage ausgeführt, bestehen Zweifel an der wahrheitsgemäßen Beantwortung meiner Anfrage. Die Frist zur Beantwortung meiner Anfrage ist seit 136 Tagen überschritten. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 213473.pdf - 2021-03-17_1-image001.png Anfragenr: 213473 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/213473/
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 25.08.2021 wird hiermit bestätigt. Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert au…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Dienstzeiten des Verkehrsdienstes“ [#213473]
Datum
26. August 2021 06:32
Status
Warte auf Antwort
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 25.08.2021 wird hiermit bestätigt. Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert auf Sie zukommen. Rein vorsorglich weisen wir darauf hin, dass wir aufgrund der hohen Zahl an Eingaben und Beratungsersuchen diese leider nicht so schnell werden beantworten können, wie wir es uns selbst gerne wünschen. Wir bitten Sie schon jetzt um Ihr Verständnis. Vielen Dank! Um unsere Pflichten aus Art. 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung zu erfüllen, weisen wir Sie auf Folgendes hin: Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI finden Sie unter https://www.ldi.nrw.de/metanavi_Datenschutzerklaerung/Infopflicht-LDI.pdf. Diese Mail ist lediglich eine Eingangsbestätigung und noch keine Antwort auf Ihre Anfrage oder Beschwerde.
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
209.2.3.2.3-7054/21, Informationszugang zu den aktuellen Dienstzeiten des Ordnungs-und Verkehrsdienstes der Stadt …
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
209.2.3.2.3-7054/21, Informationszugang zu den aktuellen Dienstzeiten des Ordnungs-und Verkehrsdienstes der Stadt Köln
Datum
13. September 2021 12:14
Status
Warte auf Antwort
AZ: 209.2.3.2.3-7054/21 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Antrag vom 22.02.2021 auf Informationszugang zu den aktuellen Dienstzeiten des Ordnungs-und Verkehrsdienstes der Stadt Köln Sehr Antragsteller/in mit vorgenanntem Antrag baten Sie den Ordnungs-und Verkehrsdienst der Stadt Köln um Zusendung der aktuellen Dienstzeiten des Verkehrsdienstes, da die telefonische Erreichbarkeit des Verkehrsdienstes mit den genannten Zeiten im Internet nicht abweichen würden. Sie verwiesen dabei auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und baten, Ihnen die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats, zugänglich zu machen. Am 16.03.2021 erhielten Sie die Nachricht der Stadt Köln (Amt für öffentliche Ordnung - Verkehrsdienst), dass die Erreichbarkeit des Servicetelefons nicht den Dienstzeiten des Verkehrsdienstes entspricht. Die aktuellen Öffnungszeiten wurden Ihnen per email am 16.03.2021 mitgeteilt. Daraufhin baten Sie am gleichen Tag, dass diese Servicezeiten auch auf der Internetseite der Stadt Köln veröffentlicht werden. Am 17.03. 2021 wurde Ihnen vom Ordnungs-und Verkehrsdienst der Stadt Köln mitgeteilt, dass Ihr Vorschlag geprüft und in nächster Zeit umgesetzt werde. Am 11.04.2021 baten Sie unter Hinweis auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW Ihnen ein offizielles Dokument (Dienstanweisung etc.), da nach Ihren Praxiserfahrungen auch hier zeitliche Abweichungen zu den Ihnen genannten Servicezeiten bestünden. Nach § 5 Abs. 4 IFG NRW kann ein Antrag abgelehnt werden, wenn die Information der Antragstellerin oder dem Antragsteller bereits zur Verfügung gestellt worden ist. Die aktuellen Dienstzeiten des Ordnungs-und Verkehrsdienstes wurden auf der Internetseite der Stadt Köln veröffentlicht und somit allgemein zugänglich gemacht. Die Zeiten des Servicetelefons des Verkehrs-und Ordnungsdienstes der Stadt Köln wurden Ihnen per email am 16.03.2021 mitgeteilt. Somit stehen Ihnen alle von Ihnen gewünschten Informationen zur Verfügung. Daher kann ich Ihr Anliegen auf Grundlage des IFG NRW an diese Stelle leider nicht weiter verfolgen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: 209.2.3.2.3-7054/21, Informationszugang zu den aktuellen Dienstzeiten des Ordnungs-und Verkehrsdienstes der St…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: 209.2.3.2.3-7054/21, Informationszugang zu den aktuellen Dienstzeiten des Ordnungs-und Verkehrsdienstes der Stadt Köln [#213473]
Datum
16. September 2021 14:31
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> sehr Antragsteller/in wie mit Ihnen telefonisch besprochen sende ich Ihnen den Ausschnitt aus der Dienstanweisung für die Überwachungskräfte des ruhenden Verkehrs, welcher beschreibt, dass es drei Dokumente zu geben scheint, in denen die Dienstzeiten des Verkehrsdienstes geregelt sind. (Seite 9 A.4) "Um eine kontinuierliche Überwachung des ruhenden Straßenverkehrs zu gewährleisten, wird die Dienstzeit der Überwachungskräfte abweichend von der bei der Stadt Köln geltenden Dienstzeit festgesetzt. Sie ist in den jeweils gültigen Schicht- und Einsatzplänen sowie der hiervon abweichenden besonderen und allgemeinen Dienstzeitregelung für Außendienstmitarbeiter/innen bei 324/1 inklusive Funkdienst geregelt (z.B. Karneval, Feiertage etc.)." Quelle: https://fragdenstaat.de/anfrage/alle-dienstanweisungen-geschaftsanweisungen-arbeitsanweisungen-verfugungen-und-vergleichbare-dokumente-zur-beurteilung-ahndung-bzw-uberwachung-des-verkehrs/#nachricht-474314 Es scheint folglich folgende Dokumente zu geben: - Schicht und Einsatzpläne - die besondere Dienstzeitregelung für die Außendienstmitarbeiter - die allgemeine Dienstzeitregelung für die Außendienstmitarbeiter Meine Anfrage nach einem Dokument zielte eben auf diese Dokumente ab. Auch lässt sich daraus, dass es gleich mehrerer Dokumente bedarf, um die Dienstzeiten des Verkehrsdienstes zu regeln, folgern, dass die Dienstzeiten des Verkehrsdienstes weit komplexer sind als in der bisherigen Antwort dargestellt. Da sich aus den Dienstzeiten der Ordnungsbehörde ergibt wer für die Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten des ruhenden Verkehrs zuständig ist (entweder die Polizei oder die Ordnungsbehörde), bin ich der Meinung, dass es sich bei der Dienstzeitregelung um eine Dienstanweisung im Sinne meiner bereits länger zurückliegenden Anfrage handelt. https://fragdenstaat.de/anfrage/alle-dienstanweisungen-geschaftsanweisungen-arbeitsanweisungen-verfugungen-und-vergleichbare-dokumente-zur-beurteilung-ahndung-bzw-uberwachung-des-verkehrs/ Sollte dies zutreffend sein, so wurde meine damalige Anfrage nicht vollumfänglich beantwortet. Sollten es notwendig sein eine neue IFG-Anfrage zu stellen, die explizit auf die Dokumente - die besondere Dienstzeitregelung für die Außendienstmitarbeiter - die allgemeine Dienstzeitregelung für die Außendienstmitarbeiter verweist, so teilen Sie mir dies bitte zeitnah mit. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 213473 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/213473/
<< Anfragesteller:in >>
AW: 209.2.3.2.3-7054/21, Informationszugang zu den aktuellen Dienstzeiten des Ordnungs-und Verkehrsdienstes der St…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: 209.2.3.2.3-7054/21, Informationszugang zu den aktuellen Dienstzeiten des Ordnungs-und Verkehrsdienstes der Stadt Köln [#213473]
Datum
3. Oktober 2021 18:44
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> sehr Antragsteller/in ich erinnere an meine Nachricht vom 16. September und möchte Sie fragen bis wann ich mit einer Rückmeldung zum auch bereits telefonisch besprochenen Sachverhalt rechnen kann. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 213473 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/213473/
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Mein AZ:209.2.3.2.3-7054/21 Informationszugang zu den aktuellen Dienstzeiten des Ordnungs-und Verkehrsdienstes der…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
Mein AZ:209.2.3.2.3-7054/21 Informationszugang zu den aktuellen Dienstzeiten des Ordnungs-und Verkehrsdienstes der Stadt Köln
Datum
5. Oktober 2021 09:43
Status
Warte auf Antwort
Mein AZ: 209.2.3.2.3-7054/21 Informationsfreiheitsgesetz NRW (IFG NRW) Antrag [geschwärzt] vom 22.02.2021 auf Informationszugang zu den aktuellen Dienstzeiten des Ordnungs-und Verkehrsdienstes der Stadt Köln Sehr [geschwärzt], gemäß § 13 Abs. 1 des Informationsfreiheitsgesetzes Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) ist die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit NRW für die Sicherstellung des Rechts auf Information zuständig. [geschwärzt] hat sich nach § 13 Abs. 2 IFG NRW an mich gewandt und mitgeteilt, bei Ihnen über die Internetplattform www.fragdenstaat.de<http://www.fragdenstaat.de> einen Antrag auf Informationszugang zu den aktuellen Dienstzeiten des Ordnungs-und Verkehrsdienstes der Stadt Köln gestellt zu haben (siehe: Anfragennummer 213473). Ein Informationszugang soll nicht in vollem Umfang erfolgt sein. Die ursprünglich angefragten Informationen zu der Erreichbarkeit des Servicetelefons und den Dienstzeiten des Verkehrsdienstes wurden [geschwärzt] mit E-Mail vom 16.03.2021 zur Verfügung gestellt. Seine Anfrage auf Informationszugang soll daher auch folgende Dokumente umfassen (s. hierzu auch die an die LDI gerichtete E-Mail vom 16.09.2021): - Schicht und Einsatzpläne des Verkehrsdienstes - Die besondere Dienstzeitregelung für die Außendienstmitarbeiter - Die allgemeine Dienstzeitregelung für Außendienstmitarbeiter. Diese Anfrage auf Informationszugang sei bisher unbeantwortet geblieben. Hierzu bitte ich Sie unter Berücksichtigung nachstehender Ausführungen um Stellungnahme, bzw. bei der Beantwortung des IFG-Antrags mich lediglich in "cc" zu setzen. Gemäß § 4 Abs. 1 IFG NRW hat jede natürliche Person grundsätzlich einen Anspruch auf Zugang zu den bei einer öffentlichen Stelle vorhandenen Informationen. Der Antrag kann gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 IFG NRW schriftlich, mündlich oder in elektronischer Form gestellt werden. Kommt die öffentliche Stelle zu dem Ergebnis, dass einer der Verweigerungsgründe der §§ 6-9 IFG NRW vorliegt, muss sie die Ablehnung gemäß § 5 Abs. 2 Satz 3 IFG NRW begründen. Gemäß § 5 Abs. 2 Satz 1 IFG NRW soll die Information unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monats nach Antragstellung, zugänglich gemacht werden. Ich bitte daher um kurzfristige Mitteilung, wie Sie weiter verfahren werden. Ich habe dem Antragsteller eine Kopie meines Auskunftsersuchens zur Information noch nicht übersandt. Bei Anfrage, werde ich diese jedoch an ihn weiterleiten, da er hierauf einen Anspruch hat. Ferner beabsichtige ich ihm eine Kopie Ihrer Stellungnahme zur Kenntnis zu übersenden. Wenn Sie gegen die Übersendung Ihrer Stellungnahme an den Antragsteller Bedenken haben, bitte ich um Mitteilung, weise jedoch darauf hin, dass er ggf. einen Anspruch auf Zugang zu Ihrer Stellungnahme haben könnte. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]
Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln
Sehr Antragsteller/in anbei sende ich Ihnen die angeforderten Unterlagen. Hierbei handelt es sich um die besonder…
Von
Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln
Betreff
Frag den Staat Anfragenummer 213473 "Dienstzeiten des Verkehrsdienstes"
Datum
18. Oktober 2021 08:17
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in anbei sende ich Ihnen die angeforderten Unterlagen. Hierbei handelt es sich um die besondere Dienstzeitregelung und den aktuell gültigen Schichtplan. Die allgemeine Dienstzeitregelung für Außendienstkräfte finden Sie in der Dienst- und Geschäftsanweisung unter A.4, hier sind die Dienstzeiten mit Verweis auf den gültigen Schichtplan geregelt. Zu dem Schichtplan noch eine kurze Anmerkung. Der Ihnen zugesandte Schichtplan ist gültig für Vollzeitkräfte im Außendienst des Verkehrsdienstes. Es gibt noch eine Vielzahl von Unterformen dieses Schichtplans (z.B. Teilzeit verschiedene Zeiten, Spätdienstuntauglich, usw.), welche sich jedoch alle in dem zeitlichen Rahmen des zugesandten Schichtplanes wiederfinden. Sollten Sie diese alle benötigen lassen Sie mich dies bitte wissen. Vorsorglich weise ich jedoch darauf hin, dass die Zusammenstellung dieser Unterlagen einen erheblichen Zeitaufwand bedeutet und ggfls. mit Kosten verbunden ist. Für weitere Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> Sie hatten mir zugesagt, dass mein Vorschlag die Dienstzeiten des Verkehrsdienstes …
An Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Frag den Staat Anfragenummer 213473 "Dienstzeiten des Verkehrsdienstes" [#213473]
Datum
11. Mai 2022 23:27
An
Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> Sie hatten mir zugesagt, dass mein Vorschlag die Dienstzeiten des Verkehrsdienstes auf der Webseite der Stadt zu veröffentlichen, umgesetzt werden wird. Es ist nun über ein Jahr vergangen und es werden weiterhin nur die Öffnungszeiten der Hotline angegeben. Siehe: https://www.stadt-koeln.de/service/adressen/verkehrsdienst Bitte teilen Sie mir einen Zeithorizont für die Umsetzung mit. Anfragenr: 213473 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/213473/

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> hiermit möchte ich Sie an die Beantwortung meiner Nachricht vom 11. Mai erinnern. …
An Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Frag den Staat Anfragenummer 213473 "Dienstzeiten des Verkehrsdienstes" [#213473]
Datum
22. Juni 2022 23:54
An
Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> hiermit möchte ich Sie an die Beantwortung meiner Nachricht vom 11. Mai erinnern. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>