Kontrollbericht zu Thai Son Imbiss, Berlin

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Thai Son Imbiss
Torfstraße 24
13353 Berlin

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    23. Februar 2021
  • Frist
    25. März 2021
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

Max Kronmüller
Max Kronmüller (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Veterinär- und Lebensmittelaufsicht Bezirksamt Mitte von Berlin Details
Von
Max Kronmüller (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Kontrollbericht zu Thai Son Imbiss, Berlin [#213509]
Datum
23. Februar 2021 14:31
An
Veterinär- und Lebensmittelaufsicht Bezirksamt Mitte von Berlin
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Thai Son Imbiss Torfstraße 24 13353 Berlin 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten. Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Max Kronmüller Anfragenr: 213509 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/213509/ Postanschrift Max Kronmüller << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Max Kronmüller (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Veterinär- und Lebensmittelaufsicht Bezirksamt Mitte von Berlin
Ihr Antrag vom 23.02.2021 nach dem Verbraucherinformationsgesetz über die letzten lebensmit- telrechtlichen Betrie…
Von
Veterinär- und Lebensmittelaufsicht Bezirksamt Mitte von Berlin
Via
Briefpost
Betreff
Ihr Antrag vom 23.02.2021 nach dem Verbraucherinformationsgesetz über die letzten lebensmit- telrechtlichen Betriebsüberprüfungen zum Betrieb Thai Son Imbiss
Datum
23. Februar 2021
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
990,6 KB
Sehr geehrter Herr Kronmüller, hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihres o.g. Antrags am 23.02.2021, auf Zugang zu den hier vorliegenden Informationen in Bezug auf Ergebnisse von durchgeführten Hygienekontrollen bzw. lebensmittelrechtlichen Betriebsprüfungen bei dem o. g. Betrieb. Ich prüfe derzeit Ihr Ersuchen nach den Vorgaben des VIG und möchte Sie hiermit auf Folgendes ausdrücklich hinweisen: 1. Eine Zurverfügungstellung der Unterlagen in elektronischer Form ist derzeit mangels der technischen Möglichkeit der verschlüsselten Versendung i. S. d. Art. 32 DS-GVO nicht möglich. Da im jetzigen Verfahrensstadium nicht ausgeschlossen werden kann, dass in den von Ihnen angeforderten Unterlagen Daten mit zumindest indirektem Personenbezug enthalten sind, ist der postalische Übermittlungsweg aus Datenschutzgründen zu wählen. 2. Schließlich bitte ich um Verständnis dafür, dass die weitere Bearbeitung Ihres Antrages etwas Zeit in Anspruch nehmen wird. Nach dem VIG - insbesondere § 5 Abs. 1, Abs. 4 S. 2 - besteht mindestens die Verpflichtung, dem betroffenen Dritten vorab meine Entscheidung bekannt zu geben und diesem einen ausreichenden Zeitraum zur Einlegung von Rechtsbehelfen einzuräumen (§5 Abs. 15. 2 Nr. 1, Abs. 45. 2 VIG). Die von § 5 Abs. 2 VIG vorgegebene Bearbeitungsfrist stellt dabei lediglich eine Regelfrist dar, die in besonderen Fällen überschritten werden kann. Aufgrund der hohen Anzahl ähnlich gelagerter Informationsbegehren ist eine Überschreitung des in § 5 Abs. 2 VIG genannten Zeitraums unvermeidbar. Mit freundlichen Grüßen
Veterinär- und Lebensmittelaufsicht Bezirksamt Mitte von Berlin
Zwischennachricht Die Informationen werden in 14 Tagen übermittelt.
Von
Veterinär- und Lebensmittelaufsicht Bezirksamt Mitte von Berlin
Via
Briefpost
Betreff
Zwischennachricht
Datum
23. März 2021
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
5,1 MB
Die Informationen werden in 14 Tagen übermittelt.
Max Kronmüller
Max Kronmüller (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
AW: Ihr Antrag vom 23.02.2021 nach dem Verbraucherinformationsgesetz über die letzten lebensmit- telrechtlichen Be…
An Veterinär- und Lebensmittelaufsicht Bezirksamt Mitte von Berlin Details
Von
Max Kronmüller (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: Ihr Antrag vom 23.02.2021 nach dem Verbraucherinformationsgesetz über die letzten lebensmit- telrechtlichen Betriebsüberprüfungen zum Betrieb Thai Son Imbiss [#213509]
Datum
25. März 2021 10:24
An
Veterinär- und Lebensmittelaufsicht Bezirksamt Mitte von Berlin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Thai Son Imbiss, Berlin“ vom 23.02.2021 (#213509) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Max Kronmüller Anfragenr: 213509 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/213509/ Postanschrift Max Kronmüller << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Veterinär- und Lebensmittelaufsicht Bezirksamt Mitte von Berlin
Bescheid Sehr geehrter Herr Kronmüller, Ihrem o.g. Antrag vom 23.02.2021 zum Betrieb: Thai Son Imbiss Torfstraße…
Von
Veterinär- und Lebensmittelaufsicht Bezirksamt Mitte von Berlin
Via
Briefpost
Betreff
Bescheid
Datum
12. April 2021
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
586,4 KB
Sehr geehrter Herr Kronmüller, Ihrem o.g. Antrag vom 23.02.2021 zum Betrieb: Thai Son Imbiss Torfstraße 24 13353 Berlin wurde mit Bescheid vom 19.03.2021, zugestellt am 23.03.2021, entsprochen. Beiliegend übersende ich die Kopie/n der/des geschwärzten Kontrollberichte/s der Kontrolle/n am 04.01.2019 und 11.01.2019. Mit freundlichen Grüßen

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