Grschwindigkeitsbegrenzung Übergang L40 zu B101

Am Übergang der L40 zur B101 ist seit einiger Zeit eine zusätzliche Geschwindigkeitsbegrenzung von Tempo 80 auf Tempo 50 angebracht . Was ist die Begründung für diese zusätzliche Begrenzung?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    23. Februar 2021
  • Frist
    25. März 2021
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Landesbetrieb Straßenwesen
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Von
Landesbetrieb Straßenwesen
Betreff
Betreff versteckt
Datum
23. Februar 2021 20:12
Status
Anfrage abgeschlossen

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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr [geschwärzt], bitte sende…
An Landesbetrieb Straßenwesen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Grschwindigkeitsbegrenzung Übergang L40 zu B101 [#213551]
Datum
24. Februar 2021 09:57
An
Landesbetrieb Straßenwesen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr [geschwärzt], bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Am Übergang der L40 zur B101 ist seit einiger Zeit eine zusätzliche Geschwindigkeitsbegrenzung von Tempo 80 auf Tempo 50 angebracht . Was ist die Begründung für diese zusätzliche Begrenzung?
Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Brandenburgischen Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Mit Verweis auf § 6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Mit Verweis auf AIG §7 Abs. 3 möchte ich Sie hiermit um eine Antwort per E-Mail bitten. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 213551 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] Postanschrift [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt]
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landesbetrieb Straßenwesen
Ihr Antrag auf Informationserteilung vom 24.02.2021- Geschwindigkeitsbegrenzung Übergang L40 zur B101 Sehr Antrags…
Von
Landesbetrieb Straßenwesen
Betreff
Ihr Antrag auf Informationserteilung vom 24.02.2021- Geschwindigkeitsbegrenzung Übergang L40 zur B101
Datum
2. März 2021 13:13
Status
Sehr Antragsteller/in ich nehme Bezug auf Ihren Antrag vom 24.02.2021, mit dem Sie um Mitteilung gebeten haben, aus welchen Gründen am Übergang der L40 zur B101 eine zusätzliche Geschwindigkeitsbegrenzung von Tempo 80 auf Tempo 50 vorgenommen wurde. Mir wurde Ihr Antrag zur Bearbeitung übergeben. Es handelt sich meines Erachtens um einen Antrag nach dem Akteneinsichts-und Informationszugangsgesetz (AIG). Ablehnungsgründe nach § 4 und § 5 AIG sind derzeit für mich nicht erkennbar. Daher habe ich die entsprechende Information von der zuständigen Straßenmeisterei abgefordert und werde Ihren Antrag innerhalb der gesetzlichen Frist bescheiden. Ich weise darauf hin, dass gemäß § 10 des AIG in Verbindung mit der Verwaltungsgebührenordnung für Amtshandlungen beim Vollzug des Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIGGebO) für Amtshandlungen nach diesem Gesetz Kosten zu erheben sind. Für die Erteilung einer Auskunft besteht ein Gebührenrahmen von 0 - 100,00 EUR. Bei der Festsetzung der Gebühr ist unter anderem, der mit der Amtshandlung verbundene Verwaltungsaufwand zu berücksichtigen. Derzeit gehe ich davon aus, dass es sich nicht um einen einfachen Fall der Auskunftserteilung handelt, der kostenfrei zu beantworten ist. Freundliche Grüße

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Landesbetrieb Straßenwesen
Kein Nachrichtentext
Von
Landesbetrieb Straßenwesen
Via
Briefpost
Betreff
Datum
4. März 2021
Status
97,4 KB