Grschwindigkeitsbegrenzung Übergang L40 zu B101
Anfrage an:
Landesbetrieb Straßenwesen
Am Übergang der L40 zur B101 ist seit einiger Zeit eine zusätzliche Geschwindigkeitsbegrenzung von Tempo 80 auf Tempo 50 angebracht . Was ist die Begründung für diese zusätzliche Begrenzung?
Anfrage erfolgreich
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Datum23. Februar 2021
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25. März 2021
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