Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.

Verkehrswidriges parken von Einsatzfahrzeugen der Bundespolizei am Bahnhof Zoo

interne Dienstanweisung, welches es den Einsatzfahrzeugen der Bundespolizei erlaubt, vor der Wache am Bahnhof Zoo täglich auf dem Gehweg und im absoluten Haltverbot (Hardenberg Platz ecke Herzallee)zu parken und so den Fuß verkehr zu behindern und Busse das abbiegen zu erschweren.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    24. Februar 2021
  • Frist
    26. März 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: interne Dienstanweisung, w…
An Bundespolizeidirektion Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Verkehrswidriges parken von Einsatzfahrzeugen der Bundespolizei am Bahnhof Zoo [#213585]
Datum
24. Februar 2021 09:45
An
Bundespolizeidirektion Berlin
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
interne Dienstanweisung, welches es den Einsatzfahrzeugen der Bundespolizei erlaubt, vor der Wache am Bahnhof Zoo täglich auf dem Gehweg und im absoluten Haltverbot (Hardenberg Platz ecke Herzallee)zu parken und so den Fuß verkehr zu behindern und Busse das abbiegen zu erschweren.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 213585 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/213585/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Verkehrswidriges parken von Einsatzfahrzeugen d…
An Bundespolizeipräsidium Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Verkehrswidriges parken von Einsatzfahrzeugen der Bundespolizei am Bahnhof Zoo [#213585]
Datum
26. März 2021 07:31
An
Bundespolizeipräsidium
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Verkehrswidriges parken von Einsatzfahrzeugen der Bundespolizei am Bahnhof Zoo“ vom 24.02.2021 (#213585) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 213585 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/213585/
Bundespolizeidirektion Berlin
Sehr Antragsteller/in ihre Nachricht zur Anfrage über Frag den Staat haben sie irrtümlich dem Bundespolizeipräsid…
Von
Bundespolizeidirektion Berlin
Betreff
AW: Verkehrswidriges parken von Einsatzfahrzeugen der Bundespolizei am Bahnhof Zoo [#213585]
Datum
26. März 2021 08:59
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in ihre Nachricht zur Anfrage über Frag den Staat haben sie irrtümlich dem Bundespolizeipräsidium gesendet. Ich habe Sie an die Direktion Berlin weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> ich habe die Anfrage schon vor über einem Monat an die zuständige Behörde in Berli…
An Bundespolizeidirektion Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Verkehrswidriges parken von Einsatzfahrzeugen der Bundespolizei am Bahnhof Zoo [#213585]
Datum
26. März 2021 11:43
An
Bundespolizeidirektion Berlin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich habe die Anfrage schon vor über einem Monat an die zuständige Behörde in Berlin geschickt, es wurde nur nicht drauf geantwortet: Betreff Verkehrswidriges parken von Einsatzfahrzeugen der Bundespolizei am Bahnhof Zoo [#213585] Datum 24. Februar 2021 09:45 An Bundespolizeidirektion Berlin ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 213585 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/213585/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Verkehrswidriges parken von Einsatzfahrzeugen d…
An Bundespolizeidirektion Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Verkehrswidriges parken von Einsatzfahrzeugen der Bundespolizei am Bahnhof Zoo [#213585]
Datum
26. März 2021 11:47
An
Bundespolizeidirektion Berlin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Verkehrswidriges parken von Einsatzfahrzeugen der Bundespolizei am Bahnhof Zoo“ vom 24.02.2021 (#213585) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 213585 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/213585/
Bundespolizeidirektion Berlin
Ihre Anfrage vom 24. Februar 2021 nach dem IFG [#213585] SB 31 - 10 00 11 - 01/21 Sehr Antragsteller/in Ihre an …
Von
Bundespolizeidirektion Berlin
Betreff
Ihre Anfrage vom 24. Februar 2021 nach dem IFG [#213585]
Datum
29. März 2021 17:06
Status
Warte auf Antwort
SB 31 - 10 00 11 - 01/21 Sehr Antragsteller/in Ihre an die Bundespolizeidirektion Berlin gerichtete Anfrage vom 24. Februar 2021 nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) [#213585] ist aufgrund behördeninterner Fehlsteuerung leider erst nach Ihren Erinnerungsschreiben zu meiner Kenntnis gelangt. Ihre Anfrage wird derzeit noch durch den zuständigen Sachbereich bearbeitet. Ich habe den zuständigen Sachbereich ausdrücklich darum gebeten, den von Ihnen benannten Sachverhalt gründlich aufzuklären und die von Ihnen begehrten Informationen möglichst schnell zusammenzustellen, damit Ihre Anfrage zügig und vollständig beantwortet werden kann. Ich bitte Sie, die entstandenen Verzögerungen bei der Bearbeitung zu entschuldigen. Sobald mir die Stellungnahme des zuständigen Sachbereichs und die von Ihnen begehrten Informationen vorliegen, werde ich Sie umgehend darüber in Kenntnis setzen. Bis dahin bitte ich Sie um Geduld. Mit freundlichen Grüßen
Bundespolizeidirektion Berlin
Auskunft zu Ihrer Anfrage vom 24. Februar 2021 nach dem IFG [#213585] SB 31 - 10 00 11 - 01/21 Sehr Antragsteller…
Von
Bundespolizeidirektion Berlin
Betreff
Auskunft zu Ihrer Anfrage vom 24. Februar 2021 nach dem IFG [#213585]
Datum
7. April 2021 10:50
Status
Anfrage abgeschlossen
SB 31 - 10 00 11 - 01/21 Sehr Antragsteller/in der Anlage entnehmen Sie bitte das Antwortschreiben vom 31. März 2021. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Auskunft zu Ihrer Anfrage vom 24. Februar 2021 nach dem IFG [#213585] Sehr << Anrede >> vielen Dan…
An Bundespolizeidirektion Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Auskunft zu Ihrer Anfrage vom 24. Februar 2021 nach dem IFG [#213585]
Datum
11. April 2021 08:58
An
Bundespolizeidirektion Berlin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort. Wenn es eine solche Dienstanweisung nicht gibt, wieso parken dann täglich Einsatzfahrzeuge der Bundespolizei im Absoluten Haltverbot und auf dem Gehweg vor der Wache am Zoologischen Garten, obwohl 3 Meter auf der anderen Straßenseite „legale“ Parkplätze sind ? ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 213585 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/213585/

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bundespolizeidirektion Berlin
AW: Auskunft zu Ihrer Anfrage vom 24. Februar 2021 nach dem IFG [#213585] Bundespolizeidirektion Berlin Stabsstell…
Von
Bundespolizeidirektion Berlin
Betreff
AW: Auskunft zu Ihrer Anfrage vom 24. Februar 2021 nach dem IFG [#213585]
Datum
12. April 2021 16:45
Status
Anfrage abgeschlossen
smime.p7s
7,7 KB


Bundespolizeidirektion Berlin Stabsstelle Öffentlichkeitsarbeit/Beschwerdestelle 21 02 04 - L041 Betreff: Öffentlichkeitsarbeit in der Bundespolizei hier: Eingangsbescheid zu Ihrer Beschwerde Bezug: Ihre E-Mails vom 24. Februar 2021 und 12. April 2021 Sehr Antragsteller/in Ihre Anfrage/Beschwerde wurde zuständigkeitshalber an die Beschwerdestelle der Bundespolizeidirektion Berlin weitergeleitet. Mit Ihrer Anfrage vom heutigen Tag fragen Sie nach, warum Einsatzfahrzeuge der Bundespolizei im Halteverbot und auf dem Gehweg vor der Wache am Zoologischen Garten parken. Vorgesehener Parkraum für die Dienstfahrzeuge der Bundespolizei ist die Zufahrtsstraße unmittelbar vor dem Revier. Das Parken auf dem Gehweg ist grundsätzlich nicht zulässig. Ohne konkrete Beispiele zu festgestellten Parkverstößen (mit Uhrzeig und Kennzeichen) kann ich Ihnen keine verbindliche Antwort geben. Um den Sachverhalt eingehend zu prüfen und ggf. Verstöße aufzudecken, bitte ich Sie, mir diese Angaben zu übermitteln. Vielen Dank. Zur Kontaktreduzierung und Sicherstellung des Dienstbetriebes verrichte ich meinen Dienst wechselnd im Home Office. Ich bin daher nur unregelmäßig über mein Bürotelefon erreichbar. Ihre Anliegen senden Sie bitte an unten stehende E-Mail-Adresse. Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.