Informationsfreiheitsanfrage: Ergebnisse der Kabinettssitzungen zur NATO-Kommandostrukturanpassung, dem Joint Support and Enabling Command und Deutschlands Rolle als Rahmennation

Anfrage an: Bundeskanzleramt

Ergebnisse der Kabinettssitzungen, weitere Dokumente die die folgende Sache betreffen:

Auf dem Verteidigungsministertreffen der NATO im November 2017 wurde einem ersten Entwurf ("outline design") zur NATO - Kommandostrukturanpassung beschlossen. Aus dieser Anpassung und den Ergebnissen der darauffolgenden Ministertreffen im Februar und Juni 2018 ging das Joint Support and Enabling Command in Ulm hervor. Deutschland agiert für dieses Kommando als Rahmennation.

Welche Rücksprachen gab es jeweils im Vorlauf zu den genannten Ministertreffen zwischen dem BMVg, dem Auswärtigen Amt und der Bundesregierung bezüglich der Kommandostrukturanpassung?
Wurde die geplante NATO-Kommandostrukturanpassung, sowie Deutschlands mögliche Rolle als Rahmennation in den Kabinettssitzungen zwischen Oktober 2017 und Februar 2018 thematisiert, wenn ja, inwiefern?
Inwiefern und mit welchem Ergebnis wurde die Namensgebung des Kommandos, das in ersten Medienberichten als "Rear Area Operations Command" (RAOC) aufgeführt wurde, im Kabinett diskutiert?
Wann und in welchem Ausmaß wurden der Auswärtige Ausschuss und der Verteidigungsausschuss über oben genannte Entwicklungen informiert?

Bitte informieren Sie mich im Vorfeld über die eventuell anfallenden Kosten dieser Anfrage.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    24. Februar 2021
  • Frist
    26. März 2021
  • Kosten dieser Information:
    30,00 Euro
  • 0 Follower:innen
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ergebnisse der Kabinettssi…
An Bundeskanzleramt Details
Von
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Betreff
Informationsfreiheitsanfrage: Ergebnisse der Kabinettssitzungen zur NATO-Kommandostrukturanpassung, dem Joint Support and Enabling Command und Deutschlands Rolle als Rahmennation [#213610]
Datum
24. Februar 2021 15:51
An
Bundeskanzleramt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ergebnisse der Kabinettssitzungen, weitere Dokumente die die folgende Sache betreffen: Auf dem Verteidigungsministertreffen der NATO im November 2017 wurde einem ersten Entwurf ("outline design") zur NATO - Kommandostrukturanpassung beschlossen. Aus dieser Anpassung und den Ergebnissen der darauffolgenden Ministertreffen im Februar und Juni 2018 ging das Joint Support and Enabling Command in Ulm hervor. Deutschland agiert für dieses Kommando als Rahmennation. Welche Rücksprachen gab es jeweils im Vorlauf zu den genannten Ministertreffen zwischen dem BMVg, dem Auswärtigen Amt und der Bundesregierung bezüglich der Kommandostrukturanpassung? Wurde die geplante NATO-Kommandostrukturanpassung, sowie Deutschlands mögliche Rolle als Rahmennation in den Kabinettssitzungen zwischen Oktober 2017 und Februar 2018 thematisiert, wenn ja, inwiefern? Inwiefern und mit welchem Ergebnis wurde die Namensgebung des Kommandos, das in ersten Medienberichten als "Rear Area Operations Command" (RAOC) aufgeführt wurde, im Kabinett diskutiert? Wann und in welchem Ausmaß wurden der Auswärtige Ausschuss und der Verteidigungsausschuss über oben genannte Entwicklungen informiert? Bitte informieren Sie mich im Vorfeld über die eventuell anfallenden Kosten dieser Anfrage.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 213610 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/213610/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundeskanzleramt
Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Eingangsbestätigung
Von
Bundeskanzleramt
Via
Briefpost
Betreff
Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
Datum
10. März 2021
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

geschwärzt
1,2 MB
Eingangsbestätigung
Bundeskanzleramt
Bundeskanzleramt Aktenzeichen: 13IFG-02814-In 2021/NA 051 Sehr [geschwärzt], ich nehme Bezug auf Ihren nachstehe…
Von
Bundeskanzleramt
Betreff
WG: Informationsfreiheitsanfrage: Ergebnisse der Kabinettssitzungen zur NATO-Kommandostrukturanpassung, dem Joint Support and Enabling Command und Deutschlands Rolle als Rahmennation [#213610]
Datum
10. März 2021 14:18
Status
Warte auf Antwort
Bundeskanzleramt Aktenzeichen: 13IFG-02814-In 2021/NA 051 Sehr [geschwärzt], ich nehme Bezug auf Ihren nachstehenden Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 24. Februar 2021 und bitte Sie um die Übermittlung einer zustellungsfähigen Postanschrift. Die Eingangsbestätigung konnte nicht an die von Ihnen genannte Adresse zugestellt werden: [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [#[geschwärzt]] [[geschwärzt]] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] <[geschwärzt]> [geschwärzt], [geschwärzt] [#[geschwärzt]] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] ("[geschwärzt]") [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt]? [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt]? [geschwärzt], [geschwärzt] "[geschwärzt]" ([geschwärzt]) [geschwärzt], [geschwärzt]? [geschwärzt]? [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] ([geschwärzt]), [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]), [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]! [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]
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Sehr [geschwärzt], besten Dank für Ihre Rückmeldung. Möglicherweise war das Problem hier ein fehlerhaftes Klingel…
An Bundeskanzleramt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Informationsfreiheitsanfrage: Ergebnisse der Kabinettssitzungen zur NATO-Kommandostrukturanpassung, dem Joint Support and Enabling Command und Deutschlands Rolle als Rahmennation [#213610]
Datum
10. März 2021 14:37
An
Bundeskanzleramt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr [geschwärzt], besten Dank für Ihre Rückmeldung. Möglicherweise war das Problem hier ein fehlerhaftes Klingelschild, welches mittlerweile behoben sein sollte. Ergänzen Sie die Anschrift bitte dennoch wie folgt: [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] Wenn möglich ziehe ich eine digitale Zustellung per Email an [geschwärzt] vor. ... Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 213610 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] Postanschrift [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt]
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Sehr [geschwärzt], meine Informationsfreiheitsanfrage „Informationsfreiheitsanfrage: Ergebnisse der Kabinettssitz…
An Bundeskanzleramt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Informationsfreiheitsanfrage: Ergebnisse der Kabinettssitzungen zur NATO-Kommandostrukturanpassung, dem Joint Support and Enabling Command und Deutschlands Rolle als Rahmennation [#213610]
Datum
26. März 2021 13:35
An
Bundeskanzleramt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr [geschwärzt], meine Informationsfreiheitsanfrage „Informationsfreiheitsanfrage: Ergebnisse der Kabinettssitzungen zur NATO-Kommandostrukturanpassung, dem Joint Support and Enabling Command und Deutschlands Rolle als Rahmennation“ vom 24.02.2021 (#213610) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 213610 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] Postanschrift [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt]

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Bundeskanzleramt
Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) 13 IFG - 02814 - in 2021 /NA051
Von
Bundeskanzleramt
Via
Briefpost
Betreff
Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) 13 IFG - 02814 - in 2021 /NA051
Datum
27. April 2021
Status
Anfrage abgeschlossen