Fliegerbomben auf den Gelände des Bahnbetriebswerks Dortmund Süd, Heiliger Weg

Eine Antwort auf die folgenden Fragen. Bitte beschränken Sie sich dabei auf einfache und daher gebührenfreie Auskünfte im Sinne des § 10 Abs. 1 Satz 2 IFG.

1) Wie viele Kampfmittel, insbesondere nicht-explodierte Fliegerbomben aus dem 2. Weltkrieg sind bisher auf dem Gelände des ehemaligen Bahnbetriebswerks Dortmund Süd, Heiliger Weg lokalisiert aber noch nicht entschärft und entfernt worden?
2) Welche Größe (Gewicht) haben die Fliegerbomben (vermutlich)?
3) Wie viele Fliegerbomben werden über die bereits lokalisierten hinaus insgesamt dort vermutet?
4) Wie viele Fliegerbomben werden nach aktuellem Stand voraussichtlich im Rahmen der Bauarbeiten auf dem Gelände entschärft werden müssen? Bitte stellen Sie die Zahlen soweit möglich nach Jahren gestaffelt auf.

Sofern sich die angefragten Informationen nicht bei Ihnen befinden, wäre ich für einen Hinweis sehr dankbar. Bitte beschränken Sie sich dabei auf einfache und daher gebührenfreie Auskünfte im Sinne des § 10 Abs. 1 Satz 2 IFG.

Vielen Dank!

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    24. Februar 2021
  • Frist
    26. März 2021
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgend…
An Bezirksregierung Arnsberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Fliegerbomben auf den Gelände des Bahnbetriebswerks Dortmund Süd, Heiliger Weg [#213627]
Datum
24. Februar 2021 18:29
An
Bezirksregierung Arnsberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Antwort auf die folgenden Fragen. Bitte beschränken Sie sich dabei auf einfache und daher gebührenfreie Auskünfte im Sinne des § 10 Abs. 1 Satz 2 IFG. 1) Wie viele Kampfmittel, insbesondere nicht-explodierte Fliegerbomben aus dem 2. Weltkrieg sind bisher auf dem Gelände des ehemaligen Bahnbetriebswerks Dortmund Süd, Heiliger Weg lokalisiert aber noch nicht entschärft und entfernt worden? 2) Welche Größe (Gewicht) haben die Fliegerbomben (vermutlich)? 3) Wie viele Fliegerbomben werden über die bereits lokalisierten hinaus insgesamt dort vermutet? 4) Wie viele Fliegerbomben werden nach aktuellem Stand voraussichtlich im Rahmen der Bauarbeiten auf dem Gelände entschärft werden müssen? Bitte stellen Sie die Zahlen soweit möglich nach Jahren gestaffelt auf. Sofern sich die angefragten Informationen nicht bei Ihnen befinden, wäre ich für einen Hinweis sehr dankbar. Bitte beschränken Sie sich dabei auf einfache und daher gebührenfreie Auskünfte im Sinne des § 10 Abs. 1 Satz 2 IFG. Vielen Dank!
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 213627 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/213627/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bezirksregierung Arnsberg
Sehr Antragsteller/in die Kampfmittelbeseitigung ist in NRW originäre Aufgabe der zuständigen Ordnungsbehörden, …
Von
Bezirksregierung Arnsberg
Betreff
AW: Fliegerbomben auf den Gelände des Bahnbetriebswerks Dortmund Süd, Heiliger Weg [#213627]
Datum
4. März 2021 14:03
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in die Kampfmittelbeseitigung ist in NRW originäre Aufgabe der zuständigen Ordnungsbehörden, in der Regel der örtlichen Ordnungsbehörden; die Kommunen als örtliche Ordnungsbehörden haben diese Aufgabe meist den kommunalen Ordnungsämtern als Aufgabe zugewiesen, seltener den Bauordnungsämtern oder Feuerwehren. Die Kommunen als örtliche und damit zuständige Ordnungsbehörden sind folgerichtig in Kampfmittelfragen auch alleine entscheidungsbefugt und auskunftsberechtigt. Das bedeutet, dass Sie sich in allen Kampfmittelfragen an die zuständige Ordnungsbehörde wenden müssen. Dort können Sie erfahren, ob über die angefragte Fläche bereits kampfmittelbezogene Unterlagen vorhanden sind und damit auch eine Aussage zu Ihren Fragen getroffen werden kann. Der staatliche Kampfmittelbeseitigungsdienst unterstützt die Ordnungsbehörden auf deren Anforderung dann in dem Fall, dass die Ordnungsbehörde selbst (noch) keine Aussage zu möglichen Kampfmittelbelastungen treffen kann und weiterer Beratung und/oder technischer Unterstützung bedarf. Das heißt, wir unterstützen bei der konkreten Analyse, Bewertung und Beseitigung der Kampfmittel, nachdem uns die Ordnungsbehörde dazu den Auftrag erteilt hat. Unter folgenden Links erhalten Sie Informationen der Stadt Dortmund zum Thema und in den dort verlinkten Downloads auch Kontaktdaten von Ansprechpartnern: https://www.dortmund.de/de/leben_in_dor… https://www.dortmund.de/de/leben_in_dor… Allgemein lässt sich zur Kampfmitteilbeseitigung sagen, dass in der Region noch mit etlichen Blindgängern aus dem Zweiten Weltkrieg zu rechnen ist. Etwa 50 Prozent aller Luftangriffe im Zweiten Weltkrieg erfolgten auf Gebiete im heutigen Nordrhein-Westfalen. Eine wirklich belastbare Zahl gibt es nicht. Schätzungen zufolge könnten damals etwa 675.000 Tonnen Sprengstoff auf NRW abgeworfen worden sein. Man rechnet ganz grob mit etwa drei bis 15 Prozent Blindgängern. Hinzu kommen mögliche Munitionsreste aus Bodenkämpfen. Wie viele der Blindgänger noch scharf sind, dazu gibt es weder konkrete Erkenntnisse noch sind seriöse Schätzungen möglich. Etwa 70 Prozent der Bombenblindgänger werden durch gezielte Suchmaßnahmen gefunden. Daneben gibt es auch viele Zufallsfunde. Mit freundlichen Grüßen