Autobahn A 49

Mit welcher Belastung rechnet man nach den neuesten Prognosen bei einem Durchbau der A 49 auf dem Abschnitt zwischen Stadtallendorf und Gemünden/Felda?
Aus welchem Jahr stammen die Prognosen?
Gab es beim letzten Bundesverkehrswegeplan (erstellt 2003) personenbezogene Aussagen zu Entlastungs- und Belastungswirkungen im untergeordneten Straßennetz durch den Bau der A 49?
Gab es bei diesem Bundesverkehrswegeplan von 2003 bei anderen Autobahnprojekten solche personenbezogene Untersuchungen?
Wenn es solche Untersuchungen gab, wo sind sie einsehbar?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    24. Februar 2021
  • Frist
    27. März 2021
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Reinhard Forst
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Mit welcher Bela…
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
Von
Reinhard Forst
Betreff
Autobahn A 49 [#213650]
Datum
25. Februar 2021 19:41
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Mit welcher Belastung rechnet man nach den neuesten Prognosen bei einem Durchbau der A 49 auf dem Abschnitt zwischen Stadtallendorf und Gemünden/Felda? Aus welchem Jahr stammen die Prognosen? Gab es beim letzten Bundesverkehrswegeplan (erstellt 2003) personenbezogene Aussagen zu Entlastungs- und Belastungswirkungen im untergeordneten Straßennetz durch den Bau der A 49? Gab es bei diesem Bundesverkehrswegeplan von 2003 bei anderen Autobahnprojekten solche personenbezogene Untersuchungen? Wenn es solche Untersuchungen gab, wo sind sie einsehbar?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Reinhard Forst Anfragenr: 213650 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/213650/ Postanschrift Reinhard Forst << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Reinhard Forst
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Êrmittlung von personenbezogenen Belastungen und Entlastungen durch Bau der A 49 Im Rahmen der Aufstellung des Bu…
Von
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Via
Briefpost
Betreff
Êrmittlung von personenbezogenen Belastungen und Entlastungen durch Bau der A 49
Datum
24. März 2021
Status
Anfrage abgeschlossen
Im Rahmen der Aufstellung des Bundesverkehrswegeplans (Zieljahr 2030) geht man auf einer durchgebauten A 49 zwischen Treysa und der A 5 von einer Verkehrsbelastung von 38 000 bis 47 000 Kfz/Tag aus. Personenbezogene Untersuchungen (Be- und Entlastungen im untergeordneten Straßennetz in Ortsdurchfahrten) gab es nicht.

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Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG); Ihr Antrag vom 25.02.2021; Bescheid vom 24.03.2021 Informationsfreih…
Von
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG); Ihr Antrag vom 25.02.2021; Bescheid vom 24.03.2021
Datum
24. März 2021 20:36
Status
Warte auf Antwort
Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG); - Ihr Antrag vom 25.02.2021 - Bescheid vom 24.03.2021 Sehr geehrter Herr Forst, anbei übersende ich die Antwort/den Bescheid zu Ihrem oben genannten Antrag vorab per E-Mail. Mit freundlichen Grüßen