Details zu Funkanlagenstandorten mit Radar-Anlagen im Großraum Ulm

Anfrage an: Bundesnetzagentur

Nach einem Artikel in der Augsburger Zeitung vom 05.08.2017,
siehe:
https://ruestung-ostalb.wixsite.com/ruestungsatlas-ulm/hensoldt-radar-testgelaende
und
https://www.augsburger-allgemeine.de/neu-ulm/Wo-unsichtbare-Raketen-fliegen-id42300101.html

betreibt die Firma
Hensoldt Sensors GmbH
Wörthstrasse 85
89077 Ulm

in der Region Ulm 3 Radar-Testanlagen.

Es handelt sich um die folgenden 3 Standorte:

1)
Nordöstlich von 89155 Erbach, nahe der Bundesstraße 311
Siehe:
https://goo.gl/maps/9X9ZNdcoHEWu2WS77
Hier sind mehrere Gittermaste auf dem Luftbild deutlich zu erkennen.

2)
In 89278 Nersingen, Ortsteil Straß, Nähe Römerstraße 45, nordöstlich der Moschee
Siehe:
https://goo.gl/maps/71reLzVgrdHbgKyJ6
Hier ist ein Großes Freigelände mit Masten zu erkennen.

3)
In 89275 Elchingen, Ortsteil Thalfingen, zwischen Kugelbergweg und Friedhof
Siehe:
https://goo.gl/maps/GGJYfybVPYN6w9YP7
Hier ist der Gittermast auf dem Luftbild deutlich zu erkennen.

Zu keinem der 3 Standorte findet sich ein Eintrag in Ihrer EMF-Karte.

Mein Anliegen:

1) In der EMF-Datenbank fehlen Einträge zu diesen mutmaßlichen Radar-Anlagen.
Bitte stellen Sie die jeweilige Standortbescheinigung inkl. technischem Datenblatt bereit.

2) Greifen hier jeweils die Ausnahmen aus der Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder BEMVF § 4 (3), also "öffentliche Sicherheit" / "Sicherheit des Staates" / "Gefahrenabwehr" / "Strafverfolgung" ?

3) Auch für Anlagen gemäß BEMFV §4 (3) müssen die Grenzwerte gemäß BEMFV § 3 eingehalten werden.
Bitte stellen Sie die Unterlagen bereit, die das Einhalten der Grenzwerte gemäß BEMFV § 3 (also 26. BImSchV) für jede der Anlagen belegen.

Vielen Dank.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    24. Februar 2021
  • Frist
    27. März 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Nach einem Artikel in der …
An Bundesnetzagentur Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Details zu Funkanlagenstandorten mit Radar-Anlagen im Großraum Ulm [#213656]
Datum
24. Februar 2021 23:37
An
Bundesnetzagentur
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Nach einem Artikel in der Augsburger Zeitung vom 05.08.2017, siehe: https://ruestung-ostalb.wixsite.com/ruestungsatlas-ulm/hensoldt-radar-testgelaende und https://www.augsburger-allgemeine.de/neu-ulm/Wo-unsichtbare-Raketen-fliegen-id42300101.html betreibt die Firma Hensoldt Sensors GmbH Wörthstrasse 85 89077 Ulm in der Region Ulm 3 Radar-Testanlagen. Es handelt sich um die folgenden 3 Standorte: 1) Nordöstlich von 89155 Erbach, nahe der Bundesstraße 311 Siehe: https://goo.gl/maps/9X9ZNdcoHEWu2WS77 Hier sind mehrere Gittermaste auf dem Luftbild deutlich zu erkennen. 2) In 89278 Nersingen, Ortsteil Straß, Nähe Römerstraße 45, nordöstlich der Moschee Siehe: https://goo.gl/maps/71reLzVgrdHbgKyJ6 Hier ist ein Großes Freigelände mit Masten zu erkennen. 3) In 89275 Elchingen, Ortsteil Thalfingen, zwischen Kugelbergweg und Friedhof Siehe: https://goo.gl/maps/GGJYfybVPYN6w9YP7 Hier ist der Gittermast auf dem Luftbild deutlich zu erkennen. Zu keinem der 3 Standorte findet sich ein Eintrag in Ihrer EMF-Karte. Mein Anliegen: 1) In der EMF-Datenbank fehlen Einträge zu diesen mutmaßlichen Radar-Anlagen. Bitte stellen Sie die jeweilige Standortbescheinigung inkl. technischem Datenblatt bereit. 2) Greifen hier jeweils die Ausnahmen aus der Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder BEMVF § 4 (3), also "öffentliche Sicherheit" / "Sicherheit des Staates" / "Gefahrenabwehr" / "Strafverfolgung" ? 3) Auch für Anlagen gemäß BEMFV §4 (3) müssen die Grenzwerte gemäß BEMFV § 3 eingehalten werden. Bitte stellen Sie die Unterlagen bereit, die das Einhalten der Grenzwerte gemäß BEMFV § 3 (also 26. BImSchV) für jede der Anlagen belegen. Vielen Dank.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 213656 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/213656/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesnetzagentur
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Die Karte der EMF-Datenbank (https://emf3.bundesnetzagentur.…
Von
Bundesnetzagentur
Betreff
AW: Details zu Funkanlagenstandorten mit Radar-Anlagen im Großraum Ulm [#213656]
Datum
23. März 2021 17:39
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Die Karte der EMF-Datenbank (https://emf3.bundesnetzagentur.de) enthält alle standortbescheinigungspflichtigen Funkstandorte, für die der Bundesnetzagentur eine Inbetriebnahmeanzeige des Betreibers vorliegt. Für die Standorte (STOB-Nr. 751450, 27014045, 27012789, 27012438) ist bei der Bundesnetzagentur die Inbetriebnahmeanzeige nach der Nachfrage bei dem Betreiber eingegangen. Wir haben jetzt diese Standorte freigeschaltet. Als beigefügte Anlagen erhalten Sie von mir die angefragten Standortbescheinigungen mit den technischen Datenblättern. Die Antworten auf Ihre weiteren Fragen finden Sie in den beigefügten Standortbescheinigungen bzw. in den technischen Datenblättern zu diesen Standorten (außer Angaben, die der Betreiber als Betriebs- und Geschäftsgeheimnis betrachtet). Mit freundlichen Grüßen

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Sehr << Anrede >> vielen Dank für das Bearbeiten meiner Anfrage und die umfangreichen Dokumente. Mit…
An Bundesnetzagentur Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Details zu Funkanlagenstandorten mit Radar-Anlagen im Großraum Ulm [#213656]
Datum
23. März 2021 23:02
An
Bundesnetzagentur
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für das Bearbeiten meiner Anfrage und die umfangreichen Dokumente. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 213656 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/213656/