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Radon-Vorsorgegebiete

Die neueste Gesamtschau über Radon-Vorsorgegebiete gemäß Strahlenschutzgesetz im Stadtkreis Baden-Baden.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    24. Februar 2021
  • Frist
    27. März 2021
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die neueste Gesamtschau …
An Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Radon-Vorsorgegebiete [#213659]
Datum
24. Februar 2021 23:57
An
Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die neueste Gesamtschau über Radon-Vorsorgegebiete gemäß Strahlenschutzgesetz im Stadtkreis Baden-Baden.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 213659 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/213659/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg
Sehr Antragsteller/in wie erbeten bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihres Antrages nach dem LFIG/UVwG/VIG mit dem …
Von
Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg
Betreff
Empfangsbestätigung Ihres Antrages nach dem LIFG/UVwG/VIG (Radon-Vorsorgegebiete)
Datum
11. März 2021 09:08
Status
Anfrage abgeschlossen
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5,8 KB


Sehr Antragsteller/in wie erbeten bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihres Antrages nach dem LFIG/UVwG/VIG mit dem Betreff "Radon-Vorsorgegebiete [#213659]" am Mittwoch, 24. Februar 2021 um 23:57 Uhr per E-Mail. Gebühren für die Aktenauskunft werden keine anfallen. Wir bemühen uns, Ihnen fristgerecht die Antwort zukommen zu lassen. Die überwiegende Zahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Umweltministeriums arbeiten aufgrund der aktuellen Covid-19-Pandemie in Homeoffice. Die von Ihnen erbetene Übersendung der Unterlagen in elektronischer Form erfordert neben der Zusammenstellung der Papier-Akten das Scannen der Unterlagen im Ministerium. Mit freundlichen Grüßen
Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg
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Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg
Sehr << Antragsteller:in >> beiliegend erhalten Sie das Begleitschreiben zu den erbetenen Akten über …
Von
Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg
Betreff
Ihr Antrag auf Aktenauskunft vom 24. Februar 2021 (#213659 Radon-Vorsorgegebiete)
Datum
22. März 2021 09:09
Status
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5,8 KB
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29,2 KB


Sehr << Antragsteller:in >> beiliegend erhalten Sie das Begleitschreiben zu den erbetenen Akten über "die neueste Gesamtschau über Radon-Vorsorgegebiete gemäß Strahlenschutzgesetz im Stadtkreis Baden-Baden". Die Akten umfassen ein Datenvolumen von rund 60 MB. Daher ist die pdf-Datei - wie gewünscht - auf dem von Ihnen angegebenen Portal hochgeladen worden. Dem Portal nach ist das Hochladen und damit die Datenübermittlung erfolgreich gewesen (s. nachfolgenden Screenshot). Sollte dies nicht der Fall sein, bitte ich um eine kurze Rückmeldung, damit die Datenübermittlung wiederholt versucht werden kann. [cid:image002.jpg@01D71EFB.1B90AD90] Mit freundlichen Grüßen