Quellcode für den Wahl-O-Mat.

Den aktuellen Stand des Quellcodes für den Wahl-O-Mat wie er für die Wahl "Baden-Württemberg 2021" eingesetzt wird.

Zusätzlich den Stand des Quellcodes für den Wahl-O-Mat wie er für die Wahl "Nordrhein-Westfalen 2020" eingesetzt wurde.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    25. Februar 2021
  • Frist
    27. März 2021
  • 3 Follower:innen
Henry Voß
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Den aktuellen St…
An Bundeszentrale für politische Bildung Details
Von
Henry Voß
Betreff
Quellcode für den Wahl-O-Mat. [#213733]
Datum
25. Februar 2021 19:25
An
Bundeszentrale für politische Bildung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Den aktuellen Stand des Quellcodes für den Wahl-O-Mat wie er für die Wahl "Baden-Württemberg 2021" eingesetzt wird. Zusätzlich den Stand des Quellcodes für den Wahl-O-Mat wie er für die Wahl "Nordrhein-Westfalen 2020" eingesetzt wurde.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Henry Voß Anfragenr: 213733 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/213733/ Postanschrift Henry Voß << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Henry Voß

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Bundeszentrale für politische Bildung
Sehr geehrter Herr Voß, Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) ist am 25.02.2021 in der Bundeszent…
Von
Bundeszentrale für politische Bildung
Betreff
AW: Quellcode für den Wahl-O-Mat. [#213733]
Datum
26. Februar 2021 12:25
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Voß, Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) ist am 25.02.2021 in der Bundeszentrale für politische Bildung eingegangen und wird derzeit vom zuständigen Referat geprüft. Die Frist für die Beantwortung läuft bis zum 25.03.2021. Sobald mir die Rückmeldung aus dem Haus vorliegt, werde ich mich umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen. Sollte sich während der Prüfung herausstellen, dass die Auskunft gebührenpflichtig ist, werde ich Sie vorab informieren. Mit freundlichen Grüßen