Veröffentlichung einer vollständigen Liste von Postleitzahlen und den zugehörigen Wahlkreisen

Anfrage an: Bundeswahlleiter

Hiermit erbitte ich eine vollständige Liste aller deutschen gültigen Postleitzahlen, Gemeinden und deren zugehörigen Wahlkreisen im maschinenlesbaren CSV-Format. Es wird gebeten mindestens die folgenden Datentypen innerhalb der Liste zu berücksichtigen: Wahlkreisnummer, Wahlkreisbezeichnung, Bundesland, Kreisname, Gemeindename und Postleitzahl. Ein ähnliches Angebot ist bereits unter: https://www.bundeswahlleiter.de/dam/jcr/4617d105-d2ba-47f9-a72c-ea4487c69fe5/btw21_wkr_gemeinden.zip

Die bereits verfügbare liste ist nicht vollständig und fasst einige Städte und Postleitzahlen zusammen, sodass eine eindeutige Zuordnung von Postleitzahlen und einzelnen Gemeinden zu Wahlkreisen nicht möglich ist.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    26. Februar 2021
  • Frist
    30. März 2021
  • 0 Follower:innen
Alexander Lengrüsser
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Hiermit erbitte …
An Bundeswahlleiter Details
Von
Alexander Lengrüsser
Betreff
Veröffentlichung einer vollständigen Liste von Postleitzahlen und den zugehörigen Wahlkreisen [#213781]
Datum
26. Februar 2021 11:15
An
Bundeswahlleiter
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Hiermit erbitte ich eine vollständige Liste aller deutschen gültigen Postleitzahlen, Gemeinden und deren zugehörigen Wahlkreisen im maschinenlesbaren CSV-Format. Es wird gebeten mindestens die folgenden Datentypen innerhalb der Liste zu berücksichtigen: Wahlkreisnummer, Wahlkreisbezeichnung, Bundesland, Kreisname, Gemeindename und Postleitzahl. Ein ähnliches Angebot ist bereits unter: https://www.bundeswahlleiter.de/dam/jcr/4617d105-d2ba-47f9-a72c-ea4487c69fe5/btw21_wkr_gemeinden.zip Die bereits verfügbare liste ist nicht vollständig und fasst einige Städte und Postleitzahlen zusammen, sodass eine eindeutige Zuordnung von Postleitzahlen und einzelnen Gemeinden zu Wahlkreisen nicht möglich ist.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Alexander Lengrüsser Anfragenr: 213781 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/213781/ Postanschrift Alexander Lengrüsser << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Alexander Lengrüsser
Bundeswahlleiter
Eingangsbestätigung: Postleitzahlen und Wahlkreise (Az.: A34/1010001001-IF30449) Sehr geehrter Herr Lengrüsser, …
Von
Bundeswahlleiter
Betreff
Eingangsbestätigung: Postleitzahlen und Wahlkreise (Az.: A34/1010001001-IF30449)
Datum
1. März 2021 09:09
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Lengrüsser, wir bestätigen den Eingang Ihrer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 26. Februar 2021. Ihre Anfrage wird hier unter dem Aktenzeichen A34/1010001001-IF30449 geführt. Bitte geben Sie bei weiterer Korrespondenz immer dieses Aktenzeichen an. Ihre Anfrage wird derzeit bearbeitet. Wir bitten Sie daher um etwas Geduld und kommen unaufgefordert auf Sie zurück. Mit freundlichen Grüßen

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Bundeswahlleiter
IFG-Bescheid: Postleitzahlen und Wahlkreise (Az.: A34/1010001001-IF30449) Sehr geehrter Herr Lengrüsser, Sie habe…
Von
Bundeswahlleiter
Betreff
IFG-Bescheid: Postleitzahlen und Wahlkreise (Az.: A34/1010001001-IF30449)
Datum
1. März 2021 11:49
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Lengrüsser, Sie haben mit E-Mail vom 26. Februar 2021 (unser Az.: A34/1010001001-IF30449) eine Anfrage nach § 1 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) an das Statistische Bundesamt gerichtet. In dieser bitten Sie um den Zugang zu folgenden Informationen: Eine vollständige Liste aller deutschen gültigen Postleitzahlen, Gemeinden und deren zugehörigen Wahlkreisen im maschinenlesbaren CSV-Format. Sie bitten, mindestens die folgenden Datentypen innerhalb der Liste zu berücksichtigen: Wahlkreisnummer, Wahlkreisbezeichnung, Bundesland, Kreisname, Gemeindename und Postleitzahl. Ein ähnliches Angebot sei bereits veröffentlicht unter: https://www.bundeswahlleiter.de/dam/j... Zu Ihrer Anfrage erläutern Sie: Die dort verfügbare Liste sei nicht vollständig und fasse einige Städte und Postleitzahlen zusammen, so dass eine eindeutige Zuordnung von Postleitzahlen und einzelnen Gemeinden zu Wahlkreisen nicht möglich sei. Zu Ihrem Antrag nehmen wir wie folgt Stellung: Auf dieser Internetseite wird eine Tabelle mit allen Bundestagswahlkreisen und den zugeordneten Gemeinden im CSV-Format zum Download angeboten: https://www.bundeswahlleiter.de/bunde... Diese Tabelle enthält auch die Postleitzahl, unter der die jeweilige Gemeindeverwaltung erreichbar ist. Gemeinden mit weiteren Postleitzahlen sind entsprechend gekennzeichnet. Aus lizenzrechtlichen Gründen darf das Statistische Bundesamt das vollständige Postleitzahlenverzeichnis (Urheber ist die Deutsche Post AG mit dem Produkt DATAFACTORY STREETCODE) nicht verbreiten. Der Lizenzvertrag mit der deutschen Post gestattet uns Auswertungen ausschließlich für interne Zwecke. Ohnehin ist jedoch eine Zuordnung von Postleitzahlen und Wahlkreisen in vielen Fällen nicht eindeutig möglich, da die Postleitzahlengebiete üblicherweise nicht entlang der Wahlkreisgrenzen verlaufen. Darüber hinaus liegt uns als kleinste systematisierte Gebietseinheit bei der Wahlkreiseinteilung die Gemeinde als Ganzes vor. Bei Gemeinden, die durch mehrere Wahlkreise "geteilt" sind, fehlt uns eine weitere Differenzierung (z.B. nach Stadtteil, Bezirk, Straße), so dass hier ebenso eine eindeutige Zuordnung der Postleitzahlen nicht möglich ist. Wir bedauern, Ihnen die gewünschten Informationen zur Verfügung stellen zu können, hoffen Ihnen aber dennoch weitergeholfen zu haben. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erheben. Der Widerspruch ist beim Statistischen Bundesamt Wiesbaden einzulegen. Dafür stehen Ihnen folgende Möglichkeiten zur Verfügung: 1. Schriftlich oder zur Niederschrift: Der Widerspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift eingelegt werden. Die Anschrift lautet: Gustav-Stresemann-Ring 11, 65189 Wiesbaden 2. Auf elektronischem Weg: Der Widerspruch kann auch durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach dem De-Mail-Gesetz erhoben werden. Die De-Mail-Adresse lautet: <<E-Mail-Adresse>> Mit freundlichen Grüßen