Benachteiligung der Berufsoberschule im Vergleich zum Gymnasium bezüglich Corona-Sonderregelungen

Schüler der Berufsoberschulen in Bayern sind in gleicher Weise von Corona betroffen wie Gymnasien (Online-Unterricht/Ferienstreichung, Abitur-Sonderregelungen). Für Gymnasien wurde jedoch die Sonderregelung fürs zweite Halbjahr eingeführt, dass nur noch in den Hauptfächern ein Leistungsnachweis erbracht werden muss (Abitur-Fächern), hingegen die BOS in allen Fächern alle Leistungsnachweise erbringen muss). Zu bemerken ist, dass es in acht Wochen 14 Leistungsnachweise sind. Welche Entscheidungsgrundlage bzw. wie wird die Unterscheidung bei den Regelungen zwischen BOS und Gymnasien begründet?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    26. Februar 2021
  • Frist
    30. März 2021
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Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Schüler der Berufsobersc…
An Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Benachteiligung der Berufsoberschule im Vergleich zum Gymnasium bezüglich Corona-Sonderregelungen [#213791]
Datum
26. Februar 2021 13:32
An
Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Schüler der Berufsoberschulen in Bayern sind in gleicher Weise von Corona betroffen wie Gymnasien (Online-Unterricht/Ferienstreichung, Abitur-Sonderregelungen). Für Gymnasien wurde jedoch die Sonderregelung fürs zweite Halbjahr eingeführt, dass nur noch in den Hauptfächern ein Leistungsnachweis erbracht werden muss (Abitur-Fächern), hingegen die BOS in allen Fächern alle Leistungsnachweise erbringen muss). Zu bemerken ist, dass es in acht Wochen 14 Leistungsnachweise sind. Welche Entscheidungsgrundlage bzw. wie wird die Unterscheidung bei den Regelungen zwischen BOS und Gymnasien begründet?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 213791 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/213791/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus
Ihre Anfrage über fragdenstaat.de Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Mail, die das Bayerische Staatsmini…
Von
Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus
Betreff
Ihre Anfrage über fragdenstaat.de
Datum
1. März 2021 14:55
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Mail, die das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus über die Plattform https://fragdenstaat.de erreicht hat. Das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus beantwortet gerne Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern und freut sich über deren Zusendungen. Bitte richten Sie Ihre Anfrage direkt an die Servicestelle der Bayerischen Staatsregierung. Informationen erhalten Sie unmittelbar bei "BAYERN | DIREKT - der Servicestelle der Bayerischen Staatsregierung". Sie erreichen die Servicestelle der Bayerischen Staatsregierung von Montag bis Donnerstag von 08:00 bis 18:00 Uhr und Freitag von 08:00 bis 16:00 Uhr per Telefon unter 089 12 22 20 per E-Mail unter <<E-Mail-Adresse>> oder über das Kontaktformular unter: https://www.bayern.de/service/kontakt. Den direkten Kontakt für Ihr Anliegen können Sie auch finden über die Plattform http://www.freistaat.bayern Informationen zu Schule in Bayern finden Sie unter https://www.km.bayern.de Darüber hinaus bittet die Staatsregierung um Verständnis, dass gemäß § 17 Abs. 2 Satz 1 der Allgemeinen Geschäftsordnung für den Freistaat Bayern (AGO) nur individualisierbare Zuschriften bearbeitet werden können. Das bedeutet, dass der Adressat einer Zuschrift verifizierbar sein muss. Wir hoffen, wir konnten Ihnen damit weiterhelfen und freuen uns auf Ihre Zuschrift ohne Umwege über Dritte. Mit freundlichen Grüßen