FFP2-Maskenherstellung in 23992 Teplitz

Bezüglich eines Presseartikels aus der Schweriner Volkszeitung Ausgabe Dienstag den 16.2.2021 auf Seite 15 mit dem Titel „Das ist Menschen nicht vermittelbar“ über die -Firma Nordwolle Rügen -, wird in einem Interview des Redakteurs der Neuen Osnabrücker Zeitung Dirk Fisser unteranderem mitgeteilt, das in einer Scheune in Teplitz FFP2-Masken hergestellt wurden.
Wörtlich: Zitat Fisser ; Frage: „Es bleibt aber dabei, dass es nicht legal ist, was Sie hier machen.“
Antwort: Marco Scheel „ In der Scheune da hinten haben wir in der Pandemie Hunderttausende
FFP2-Masken produziert. In der illegalen Produktionshalle also.“(…)Zitat Ende.
Hierzu habe ich an das Gesundheitsministerium Mecklenburg-Vorpommern folgende Fragen:

Ist dem Gesundheitsministerium MV eine (zertifizierte) Produktionsstätte zur Schutzmaskenherstellung in 23992 Teplitz bekannt, in der („Hundertausende“) FFP2-Masken hergestellt wurden? Firmenbezeichnung : Nordwolle Rügen Marco Scheel Dorfstrasse 16
23992 Teplitz

Wenn ja , welche Firma hat den Auftrag in wessen Auftrag ausgeführt und wer hat das notwendige Zertifikat oder die Genehmigung zur Herstellung erteilt?

Wohin wurden die Masken geliefert und wer hat Sie in den Umlauf gebracht?

Unabhängig von der Fragestellung zur vermuteten Produktionshalle in Teplitz, könnten Sie mit bitte noch folgende Fragen beantworten

Wer darf FFP2-Masken in Mecklenburg-Vorpommern herstellen und in den Umlauf bringen?
Müssen FFP2-Masken grundsätzlich in MV zertifiziert werden?
Unterliegt die Produktion von FFP2-Masken eine Genehmigungspflicht?

Sollte Ihre Zuständigkeit nicht gegeben sein, bitte ich Sie mein Anliegen an die zuständige Dienststelle weiterzuleiten.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    27. Februar 2021
  • Frist
    7. April 2021
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG – (vorab per E-Mail, parallel per Fax) Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie…
An Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit des Landes Mecklenburg-Vorpommern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
FFP2-Maskenherstellung in 23992 Teplitz [#213863]
Datum
27. Februar 2021 17:05
An
Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG – (vorab per E-Mail, parallel per Fax) Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bezüglich eines Presseartikels aus der Schweriner Volkszeitung Ausgabe Dienstag den 16.2.2021 auf Seite 15 mit dem Titel „Das ist Menschen nicht vermittelbar“ über die -Firma Nordwolle Rügen -, wird in einem Interview des Redakteurs der Neuen Osnabrücker Zeitung Dirk Fisser unteranderem mitgeteilt, das in einer Scheune in Teplitz FFP2-Masken hergestellt wurden. Wörtlich: Zitat Fisser ; Frage: „Es bleibt aber dabei, dass es nicht legal ist, was Sie hier machen.“ Antwort: Marco Scheel „ In der Scheune da hinten haben wir in der Pandemie Hunderttausende FFP2-Masken produziert. In der illegalen Produktionshalle also.“(…)Zitat Ende. Hierzu habe ich an das Gesundheitsministerium Mecklenburg-Vorpommern folgende Fragen: Ist dem Gesundheitsministerium MV eine (zertifizierte) Produktionsstätte zur Schutzmaskenherstellung in 23992 Teplitz bekannt, in der („Hundertausende“) FFP2-Masken hergestellt wurden? Firmenbezeichnung : Nordwolle Rügen Marco Scheel Dorfstrasse 16 23992 Teplitz Wenn ja , welche Firma hat den Auftrag in wessen Auftrag ausgeführt und wer hat das notwendige Zertifikat oder die Genehmigung zur Herstellung erteilt? Wohin wurden die Masken geliefert und wer hat Sie in den Umlauf gebracht? Unabhängig von der Fragestellung zur vermuteten Produktionshalle in Teplitz, könnten Sie mit bitte noch folgende Fragen beantworten Wer darf FFP2-Masken in Mecklenburg-Vorpommern herstellen und in den Umlauf bringen? Müssen FFP2-Masken grundsätzlich in MV zertifiziert werden? Unterliegt die Produktion von FFP2-Masken eine Genehmigungspflicht? Sollte Ihre Zuständigkeit nicht gegeben sein, bitte ich Sie mein Anliegen an die zuständige Dienststelle weiterzuleiten.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 3 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 11 Abs. 1 Satz 1 LIFG und bitte Sie, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Satz 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 213863 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/213863/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
FFP2-Maskenherstellung in 23992 Teplitz [#213863]
An Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit des Landes Mecklenburg-Vorpommern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Fax
Betreff
FFP2-Maskenherstellung in 23992 Teplitz [#213863]
Datum
27. Februar 2021 17:07
An
Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Status
Fax wurde erfolgreich versendet.
Nicht-öffentliche Anhänge:
fax.pdf
40,9 KB
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „FFP2-Maskenherstellung in 23992 Teplitz“ vom 27…
An Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit des Landes Mecklenburg-Vorpommern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: FFP2-Maskenherstellung in 23992 Teplitz [#213863]
Datum
7. April 2021 08:10
An
Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „FFP2-Maskenherstellung in 23992 Teplitz“ vom 27.02.2021 (#213863) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 213863 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/213863/
Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Sehr Antragsteller/in an wen haben Sie denn ihre Anfrage gerichtet? MfG I.A. B. Luth, WM, Coronahilfe
Von
Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Betreff
AW: FFP2-Maskenherstellung in 23992 Teplitz [#213863]
Datum
7. April 2021 11:29
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in an wen haben Sie denn ihre Anfrage gerichtet? MfG I.A. B. Luth, WM, Coronahilfe
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Mec…
An Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „FFP2-Maskenherstellung in 23992 Teplitz“ [#213863]
Datum
7. April 2021 12:42
An
Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/213863/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil … Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Das Ministerium fragt jetzt nach, wohin die Anfrage gesendet wurde. Da Sie die Anfrage verschickt haben, können Sie die Frage wohl am besten beantworten. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 213863.pdf - 2021-02-27_2-fax.pdf Anfragenr: 213863 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/213863/
Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit des Landes Mecklenburg-Vorpommern
AZ.691-06700-2021/001-001
Von
Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Via
Briefpost
Betreff
AZ.691-06700-2021/001-001
Datum
7. April 2021
Status
Warte auf Antwort
769,8 KB
590,4 KB
1,1 MB
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „FFP2-Maskenherstellung in 23992 Teplitz“ vom 27…
An Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit des Landes Mecklenburg-Vorpommern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „FFP2-Maskenherstellung in 23992 Teplitz“ [#213863]
Datum
7. April 2021 19:19
An
Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „FFP2-Maskenherstellung in 23992 Teplitz“ vom 27.02.2021 (#213863) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Die Anfrage wurde per Fax gesendet :Das Fax ging an folgende Nummer: +493855885045 Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 213863 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/213863/
Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Sehr Antragsteller/in das ist der zentrale Faxanschluss der Poststelle. Da kann ich Ihnen leider nicht weiter he…
Von
Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „FFP2-Maskenherstellung in 23992 Teplitz“ [#213863]
Datum
8. April 2021 08:50
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in das ist der zentrale Faxanschluss der Poststelle. Da kann ich Ihnen leider nicht weiter helfen. Vielleicht könnte ich etwas tun wenn ich den Sachverhalt kennen würde. Aber wenn ich lese "Maskenbestellung" muss ich darauf hinweisen, dass das Ministerium selbst keine Materialbestellungen/Beschaffungen vornimmt. Dafür wurde extra eine Beschaffungsstelle eingerichtet. Aber wie gesagt, ich kenne den Sachverhalt nicht. MfG I.A. B. Luth, WM, Coronahilfe ________________________________ Von: Antragsteller/in Gesendet: Donnerstag, 8. April 2021 06:39 An: WM_Coronahilfe Betreff: WG: Vermittlung bei Anfrage „FFP2-Maskenherstellung in 23992 Teplitz“ [#213863]

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.