Belege für die Wirksamkeit von Security by Obscurity und Kerckhoffs’schen Prinzip
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
In mehreren Anfragen (und auch Gerichtsaussagen) verweisen Sie auf Nachteile bezüglich der Sicherheit von IT Systemen, bei Bekanntwerden bestimmter Informationen über diese. Beispielhaft Domainlisten. Unabhängig von der persönlichen Einschätzung des Bearbeitenden, haben Sie zur Wirksamkeit entsprechende Belege, z.B. Studien, Statistiken, aus denen hervorgeht, dass aufgrund eben dieses Zurückhaltens von Informationen über die Konstruktion/Aufbau/Architektur von IT Systemen Angriffe verhhindert worden sind? Und auch andersherum/Gegenprobe: nicht verhindert worden sind. Falls ja, bitte ich um Übermittlung.
Ebenso die Frage nach dem Kerckoffs'schen Ansatz des Full Disclosure, ob für diesen solche Unterlagen existieren mit der Bitte um Übermittlung für meine wissenschaftlichen Forschungen auf diesem Gebiet.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren.
Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.
Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Ergebnis der Anfrage
Die Antwort ist klar und eindeutig: Es kommt darauf an... :-)
Anfrage erfolgreich
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Datum27. Februar 2021
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7. April 2021
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