Ermittlung der Kosten der Unterkunft als schlüssiges Konzept für den Landkreis Karlsruhe

Die Ermittlung der Kosten der Unterkunft als schlüssiges Konzept muss einer sozialrechtlichen Prüfung standhalten.

1. Bitte teilen Sie mir mit, wer das aktuelle Konzept für den Stadtkreis Karlsruhe wann erstellt hat.
2. Um die Übersendung dieses Konzepts wird gebeten, vorzugsweise in elektronischer Form (z.B. PDF).
3. Bitte teilen Sie mir die jeweiligen Aktenzeichen mit, falls bereits rechtskräftige Urteile zu dem "schlüssigen Konzept" für den Stadtkreis Karlsruhe vorliegen.
4. Bitte übersenden Sie mir die derzeit gültigen "Richtwerte für angemessene Kosten der Unterkunft und Heizung", vorzugsweise in elektronischer Form (z.B. PDF).

Ergebnis der Anfrage

Ein schlüssiges Konzept für den Landkreis Karlsruhe liegt nicht vor.
Die Richtwerte für angemessene Kosten der Unterkunft richten sich nach der Wohngeldtabelle zzgl. 10% Sicherheitszuschlag.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    28. Februar 2021
  • Frist
    7. April 2021
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<< Anfragesteller:in >>
Ermittlung der Kosten der Unterkunft als schlüssiges Konzept für den Stadtkreis Karlsruhe [#213944] Antrag nach de…
An Jobcenter Landkreis Karlsruhe Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Ermittlung der Kosten der Unterkunft als schlüssiges Konzept für den Stadtkreis Karlsruhe [#213944]
Datum
28. Februar 2021 20:54
An
Jobcenter Landkreis Karlsruhe
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Ermittlung der Kosten der Unterkunft als schlüssiges Konzept muss einer sozialrechtlichen Prüfung standhalten. 1. Bitte teilen Sie mir mit, wer das aktuelle Konzept für den Stadtkreis Karlsruhe wann erstellt hat. 2. Um die Übersendung dieses Konzepts wird gebeten, vorzugsweise in elektronischer Form (z.B. PDF). 3. Bitte teilen Sie mir die jeweiligen Aktenzeichen mit, falls bereits rechtskräftige Urteile zu dem "schlüssigen Konzept" für den Stadtkreis Karlsruhe vorliegen. 4. Bitte übersenden Sie mir die derzeit gültigen "Richtwerte für angemessene Kosten der Unterkunft und Heizung", vorzugsweise in elektronischer Form (z.B. PDF).
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 213944 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/213944/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ermittlung der Kosten der Unterkunft als schlüssiges Konzept für den Stadtkreis Karlsruhe [#213944] Sehr <&…
An Jobcenter Landkreis Karlsruhe Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ermittlung der Kosten der Unterkunft als schlüssiges Konzept für den Stadtkreis Karlsruhe [#213944]
Datum
28. Februar 2021 20:57
An
Jobcenter Landkreis Karlsruhe
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> in meinem vorherigen Schreiben bat ich um Zusendung verschiedener Unterlagen für den Stadtkreis Karlsruhe. Ich möchte diese Unterlagen stattdessen für den Landkreis Karlsruhe erhalten. Hier meine korrigierte Anfrage: 1. Bitte teilen Sie mir mit, wer das aktuelle Konzept für den Landkreis Karlsruhe wann erstellt hat. 2. Um die Übersendung dieses Konzepts wird gebeten, vorzugsweise in elektronischer Form (z.B. PDF). 3. Bitte teilen Sie mir die jeweiligen Aktenzeichen mit, falls bereits rechtskräftige Urteile zu dem "schlüssigen Konzept" für den Landkreis Karlsruhe vorliegen. 4. Bitte übersenden Sie mir die derzeit gültigen "Richtwerte für angemessene Kosten der Unterkunft und Heizung", vorzugsweise in elektronischer Form (z.B. PDF). Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 213944 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/213944/
Jobcenter Landkreis Karlsruhe
SGB II-Jobcenter Landkreis Karlsruhe/Kosten der Unterkunft und Heizung Guten Tag, der gesetzliche Auskunftsanspruc…
Von
Jobcenter Landkreis Karlsruhe
Betreff
SGB II-Jobcenter Landkreis Karlsruhe/Kosten der Unterkunft und Heizung
Datum
2. März 2021 09:38
Status
Warte auf Antwort
Guten Tag, der gesetzliche Auskunftsanspruch umfasst die grundsätzlich alle - beim Jobcenter vorhandenen - amtlichen Informationen. Informationen zur Rechtsprechung werden beim Jobcenter nicht als amtliche Information geführt - sie sind auf den Informationsportalen der Sozialgerichtsbarkeit öffentlich zugänglich. Anbei die Tabelle zur Ermittlung der Beurteilung der Angemessenheit der Kosten der Unterkunft und Heizung - zugleich das sog. "schlüssige Konzept". Ein aus meiner Sicht noch wichtiger Hinweis: Für Ansprüche auf Arbeitslosengeld II, die vor dem 01.04.2021 entstehen, gilt das sog. "vereinfachte Verfahren für den Zugang zu sozialer Sicherung aus Anlass der COVID-19-Pandemie". Danach werden für die Dauer von 6 Monaten Kosten der Unterkunft auch über die Grenzen der Angemessenheit hinaus übernommen (§ 67 Abs. 3 Zweites Buch Sozialgesetzbuch). Über eine weitere Verlängerung dieser Vorschrift (über den 01.04.2021 hinaus - vermutlich bis zum Jahresende) wird derzeit politisch beraten; das Gesetzgebungsverfahren ("Sozialschutzpaket III") ist noch nicht abgeschlossen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: SGB II-Jobcenter Landkreis Karlsruhe/Kosten der Unterkunft und Heizung [#213944] Sehr << Anrede >>…
An Jobcenter Landkreis Karlsruhe Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: SGB II-Jobcenter Landkreis Karlsruhe/Kosten der Unterkunft und Heizung [#213944]
Datum
2. März 2021 11:31
An
Jobcenter Landkreis Karlsruhe
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für die schnelle Bearbeitung. Leider kann ich darin keine hinreichende Beantwortung meiner Fragen erkennen. Die von Ihnen angefügte "Tabelle zur Ermittlung der Beurteilung der Angemessenheit der Kosten der Unterkunft und Heizung" kann nicht zugleich Ihr "schlüssiges Konzept" sein. Die Anforderungen an ein "schlüssiges Konzept" hat das BSG in seinem Urteil vom 22.09.2009 dargelegt. Diesen Anforderung wird Ihre Tabelle nicht einmal ansatzweise gerecht. Ich bitte Sie daher erneut mir Folgendes zuzusenden: 1. Bitte teilen Sie mir mit, wer das aktuelle "schlüssige Konzept" für den Landkreis Karlsruhe wann erstellt hat. 2. Um die Übersendung dieses Konzepts wird gebeten, vorzugsweise in elektronischer Form (z.B. PDF). Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 213944 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/213944/

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Jobcenter Landkreis Karlsruhe
SGB II-Jobcenter Landkreis Karlsruhe/Kosten der Unterkunft und Heizung [#213944] Guten Tag, das Bundessozialgeri…
Von
Jobcenter Landkreis Karlsruhe
Betreff
SGB II-Jobcenter Landkreis Karlsruhe/Kosten der Unterkunft und Heizung [#213944]
Datum
3. März 2021 09:59
Status
Anfrage abgeschlossen
Guten Tag, das Bundessozialgericht hat Begriff und Inhalt des "schlüssigen Konzept" als Hilfsmittel zur Konkretisierung des unbestimmten Rechtsbegriffs der "Angemessenheit der Kosten der Unterkunft" entwickelt - mit umfangreichen Voraussetzungen und Inhalten. Für den Flächenlandkreis Karlsruhe (mit 32 Städten und Kommunen mit über 100 Ortsteilen) besteht ein solches Konzept derzeit nicht. In diesen Städten und Kommunen herrschen unterschiedliche Verhältnisse in Angebot, Nachfrage und Preis für Wohnraum vor; eine derart breite Datengrundlage, die den Anforderungen der Rechtsprechung gerecht werden könnte, konnte nicht erhoben werden. Die Rechtsprechung des BSG hat für diese Fallgestaltungen in ständiger Rechtsprechung entschieden, dass dann die tatsächlich entstehenden Kosten bis zu einer Obergrenze zu übernehmen sind (siehe schon Urteil des BSG vom 22.03.2012 - B 4 AS 16/11 R RNr. 20 dort mit weiteren Verweisen). Damit wird zur Bestimmung angemessenen Nettokaltmiete zuzügliche der kalten Betriebskosten (Kaltnebenkosten) der Rückgriff auf die Tabellenwerte nach dem Wohngeldgesetz (WoGG, § 8 WoGG alter Fassung, § 12 WoGG neu) ermöglicht; diese Beträge sind um einen Zuschlag von 10 % zu erhöhen. Die Tabelle der "angemessen Kosten" für den Landkreis Karlsruhe beinhaltet diese Werte - bereits erhöht um den Zuschlag von 10%. Ich habe deshalb die Tabelle als "zugleich schlüssiges Konzept" bezeichnet, wohl wissend, dass die Voraussetzungen dafür nicht erfüllt sind. Dies wird nun klar gestellt - verwirren wollte ich damit wirklich nicht. Mit freundlichen Grüßen