Protokolle des Gesprächskreises Staat-Kirche

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

unter dem Aktenzeichen Z B 6 – zu: 1451/6 II – Z3 72/2021 haben Sie mir mit Datum vom 22. Februar 2021 eine Auskunft nach dem Informationsfreiheitsgesetz erteilt. Herzlichen Dank dafür!

Zu den zugesandten Unterlagen gehören auch Einladungen zum Gesprächskreis Staat-Kirche mit dem Katholischen Büro und dem Bevollmächtigten des Rates der EKD. Leider gibt es über die Tagesordnungen hinaus dazu keine weiteren Informationen.

Bitte senden Sie mir daher Folgendes zu:

Protokolle und Aktenvermerke zum Gesprächskreis Staat-Kirche aus den Jahren 2014 bis heute. Insbesondere bin ich an Informationen zu folgenden Tagesordnungspunkten der Sitzungen an folgenden Terminen interessiert:

21. November 2014, TOP 6
25. November 2016, TOP 5
24. November 2017, TOP 6
8. Juni 2018, TOP Datenschutz–Umsetzung DSGVO

Zur Vermeidung von Drittbeteiligungsverfahren bitte ich um eine Schwärzung personenbezogener Daten. Meine erste Anfrage haben Sie mit Schwarz-weiß-Kopien beantwortet, aus denen die Farben der Aktenvermerke leider nur schwer zu rekonstruieren waren, daher bitte ich nach Möglichkeit um eine Antwort per farbigem Scan und per E-Mail.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Information nicht vorhanden

  • Datum
    1. März 2021
  • Frist
    7. April 2021
  • Ein:e Follower:in
Felix Neumann
Felix Neumann (Artikel91.eu | katholisch.de)
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, unter dem Aktenzeichen Z B 6 – zu: 1451/6 II – Z3 72…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
Felix Neumann (Artikel91.eu | katholisch.de)
Betreff
Protokolle des Gesprächskreises Staat-Kirche [#214036]
Datum
1. März 2021 21:13
An
Bundesministerium der Justiz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, unter dem Aktenzeichen Z B 6 – zu: 1451/6 II – Z3 72/2021 haben Sie mir mit Datum vom 22. Februar 2021 eine Auskunft nach dem Informationsfreiheitsgesetz erteilt. Herzlichen Dank dafür! Zu den zugesandten Unterlagen gehören auch Einladungen zum Gesprächskreis Staat-Kirche mit dem Katholischen Büro und dem Bevollmächtigten des Rates der EKD. Leider gibt es über die Tagesordnungen hinaus dazu keine weiteren Informationen. Bitte senden Sie mir daher Folgendes zu: Protokolle und Aktenvermerke zum Gesprächskreis Staat-Kirche aus den Jahren 2014 bis heute. Insbesondere bin ich an Informationen zu folgenden Tagesordnungspunkten der Sitzungen an folgenden Terminen interessiert: 21. November 2014, TOP 6 25. November 2016, TOP 5 24. November 2017, TOP 6 8. Juni 2018, TOP Datenschutz–Umsetzung DSGVO Zur Vermeidung von Drittbeteiligungsverfahren bitte ich um eine Schwärzung personenbezogener Daten. Meine erste Anfrage haben Sie mit Schwarz-weiß-Kopien beantwortet, aus denen die Farben der Aktenvermerke leider nur schwer zu rekonstruieren waren, daher bitte ich nach Möglichkeit um eine Antwort per farbigem Scan und per E-Mail. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Felix Neumann Anfragenr: 214036 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/214036/ Postanschrift Felix Neumann << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Bundesministerium der Justiz
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Z B 6 – zu: 1451/6 II – Z3 155/2021 Sehr geehrter Herr N…
Von
Bundesministerium der Justiz
Betreff
Ihre E-Mail vom 1. März 2021 - Protokolle des Gesprächskreises Staat-Kirche [#214036]
Datum
30. März 2021 10:30
Status
Anfrage abgeschlossen
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Z B 6 – zu: 1451/6 II – Z3 155/2021 Sehr geehrter Herr Neumann, zu Ihrem nachstehenden Antrag vom 1. März 2021 nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) liegen im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) keine amtlichen Informationen vor. Mit freundlichen Grüßen