Organisationsplan der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben

einen Link zum Organisationsplan der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben mit Abteilungs- und Referatsaufgliederung sowie Zuständigkeit auf ihrer Webseite oder als PDF mit telefonischer und/oder EMail Erreichbarkeit dieser.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    1. März 2021
  • Frist
    7. April 2021
  • Ein:e Follower:in
Mario Behn
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: einen Link zum O…
An Bundesanstalt für Immobilienaufgaben Details
Von
Mario Behn
Betreff
Organisationsplan der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben [#214037]
Datum
1. März 2021 21:19
An
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
einen Link zum Organisationsplan der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben mit Abteilungs- und Referatsaufgliederung sowie Zuständigkeit auf ihrer Webseite oder als PDF mit telefonischer und/oder EMail Erreichbarkeit dieser.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Mario Behn Anfragenr: 214037 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/214037/ Postanschrift Mario Behn << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Mario Behn

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Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Sehr geehrter Herr Behn, mit der Bitte um Kenntnisnahme des beigefügten Schreibens. Sie erhalten das Schreiben in…
Von
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Betreff
Ihr IFG-Antrag vom 01.03.2021 wegen eines Links zum Organisationsplan der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Datum
17. März 2021 13:35
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Behn, mit der Bitte um Kenntnisnahme des beigefügten Schreibens. Sie erhalten das Schreiben in den nächsten Tagen auf dem Postweg. Mit freundlichen Grüßen