Bericht der Untersuchungskommission in der Causa Wittchen

Der Bericht der Untersuchungskommission im Fall Prof. Wittchen, vorzugsweise in digitaler Form (z.B. als PDF).

Mit dem Schwärzen personenbezogener Daten und Geschäftsgeheimnissen bin ich ggf. einverstanden, so dass ein Drittbeteiligungsverfahren entfallen dürfte.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    2. März 2021
  • Frist
    7. April 2021
  • Ein:e Follower:in
Julian Pascal Beier
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Landeshauptstadt Dresden, Umweltinformationsgesetz Sachsen (Sächs…
An Technische Universität Dresden Details
Von
Julian Pascal Beier
Betreff
Bericht der Untersuchungskommission in der Causa Wittchen [#214057]
Datum
2. März 2021 08:20
An
Technische Universität Dresden
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Landeshauptstadt Dresden, Umweltinformationsgesetz Sachsen (SächsUIG) Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Der Bericht der Untersuchungskommission im Fall Prof. Wittchen, vorzugsweise in digitaler Form (z.B. als PDF). Mit dem Schwärzen personenbezogener Daten und Geschäftsgeheimnissen bin ich ggf. einverstanden, so dass ein Drittbeteiligungsverfahren entfallen dürfte.
Dies ist ein Antrag nach der Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen des eigenen Wirkungskreises der Stadt Dresden (Informationsfreiheitssatzung Dresden). Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 4 Abs. 6 und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachzusuchen. Mit freundlichen Grüßen Julian Pascal Beier Anfragenr: 214057 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/214057/ Postanschrift Julian Pascal Beier << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Julian Pascal Beier

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Technische Universität Dresden
Sehr geehrter Herr Beier, auf Ihre unten stehende Anfrage antworten wir wie folgt: Grundsätzlich besteht …
Von
Technische Universität Dresden
Betreff
AW: Frag den Staat - Bericht der Untersuchungskommission in der Causa Wittchen [#214057] (Az. 21-118)
Datum
31. März 2021 22:17
Status
Anfrage abgeschlossen
smime.p7s
6,5 KB


Sehr geehrter Herr Beier, auf Ihre unten stehende Anfrage antworten wir wie folgt: Grundsätzlich besteht für Sie als den Anfragenden kein Rechtsanspruch auf Auskunft durch die TU Dresden, da die Rechtsgrundlage, auf die Sie sich beziehen, nicht einschlägig ist. Bei der TU Dresden handelt es sich um eine Körperschaft des Öffentlichen Rechts des Freistaats Sachsen. Sie wird daher nicht vom Anwendungsbereich der Informationsfreiheitssatzung der Landeshauptstadt Dresden umfasst. Zudem ist die TU Dresden keine Bundesbehörde, weshalb sie nicht in den Anwendungsbereich des Informationsfreiheitsgesetz des Bundes fällt. Mit freundlichen Grüßen,