In Deutschland übersetzte Dokumente

Anfrage an: Auswärtiges Amt

Ich bin Arzt von Beruf und aus dem Iran. Ich beabsichtige, bei der Botschaft ein Visum für Anerkennung meiner Berufsausbildung zu beantragen.

Ich habe eine Frage an Sie;
Ist es möglich, dass man Abschlussurkunde und Notenübersicht von einem beeidigten Dolmetscher und ermächtigten Übersetzer in Deutschland übersetzen lässt und Ihnen die übersetzten Unterlagen ohne Legalisierung beim Konsularreferat der Botschaft reichen?

Ich bedanke mich im Voraus bei Ihnen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    2. März 2021
  • Frist
    7. April 2021
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich bin Arzt von Beruf und…
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
In Deutschland übersetzte Dokumente [#214062]
Datum
2. März 2021 10:16
An
Auswärtiges Amt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich bin Arzt von Beruf und aus dem Iran. Ich beabsichtige, bei der Botschaft ein Visum für Anerkennung meiner Berufsausbildung zu beantragen. Ich habe eine Frage an Sie; Ist es möglich, dass man Abschlussurkunde und Notenübersicht von einem beeidigten Dolmetscher und ermächtigten Übersetzer in Deutschland übersetzen lässt und Ihnen die übersetzten Unterlagen ohne Legalisierung beim Konsularreferat der Botschaft reichen? Ich bedanke mich im Voraus bei Ihnen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 214062 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/214062/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Auswärtiges Amt
AUSWÄRTIGES AMT Bürgerservice Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage, die an den Bürgerservice des …
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
[Ticket#: 10219249] In Deutschland übersetzte Dokumente [#21406 [...]
Datum
2. März 2021 14:19
Status
Anfrage abgeschlossen
AUSWÄRTIGES AMT Bürgerservice Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage, die an den Bürgerservice des Auswärtigen Amts weitergeleitet wurde. Sie haben Ihren Antrag mit dem Formular für Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) gestellt. Das IFG regelt den Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen. Anträge nach dem IFG sind mit einem - u.U. kostenpflichtigen - förmlichen Bescheid zu beantworten, der auch die Möglichkeit gibt, Rechtsmittel einzulegen. Es wird davon ausgegangen, dass es sich bei Ihrem Anliegen um ein einfaches Auskunftsersuchen im Sinne einer - kostenfreien - Bürgeranfrage handelt, das ohne förmlichen Bescheid beantwortet werden kann: Informationen zur Anerkennung Ihrer Berufsausbildung in Deutschland finden Sie im Internet in unseren FAQ unter www.diplo.de/antworten im Kapitel "Leben und Arbeiten in Deutschland". Informationen zur Visa-Beantragung finden Sie auf der Internetseite der Botschaft Teheran unter https://teheran.diplo.de/ir-de/servic... Nutzen Sie auch den Visanavigator, der Ihnen bei der Frage nach dem richtigen Visum weiterhelfen kann: https://visa.diplo.de/de/#/vib Mit freundlichen Grüßen