Dritte Verordnung zur Änderung der Transeuropäische-Eisenbahn-Interoperabilitätsverordnung (3. TEIVÄndV)

Begründung für

"5.2.3 Die Korridore sind zumindest wie folgt auszurüsten:
Der Korridor A ist mit dem folgenden Streckenzug auszurüsten: Emmerich - Oberhausen West - Duisburg-Wedau - Köln-Kalk Nord - Troisdorf - Niederlahnstein - Wiesbaden Ost - Mainz-Bischofsheim - Darmstadt Hauptbahnhof - Mannheim-Friedrichsfeld - Schwetzingen - Karlsruhe - Rastatt - Offenburg - Basel Badischer Bahnhof. Entlang des Korridors A sind folgende Übergabebahnhöfe anzubinden: Duisburg-Ruhrort Hafen, Köln-Gremberg Rangierbahnhof und Mannheim Rangierbahnhof.

5.2.4 Durch geeignete Maßnahmen ist sicherzustellen, dass ERTMS-Fahrzeuge über Informationen zu den spezifischen nationalen Kennwerten und den Zugsicherungssystemen desjenigen Netzes verfügen, in das sie einfahren."

aus Dritte Verordnung zur Änderung der Transeuropäische-Eisenbahn-Interoperabilitätsverordnung (3. TEIVÄndV); analog zu den Begründungen in der Drucksache des Bundesrats 236/07 mit Datum 30.03.2007.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    2. März 2021
  • Frist
    7. April 2021
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Begründung für "5.2…
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
Von
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Betreff
Dritte Verordnung zur Änderung der Transeuropäische-Eisenbahn-Interoperabilitätsverordnung (3. TEIVÄndV) [#214103]
Datum
2. März 2021 18:50
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Begründung für "5.2.3 Die Korridore sind zumindest wie folgt auszurüsten: Der Korridor A ist mit dem folgenden Streckenzug auszurüsten: Emmerich - Oberhausen West - Duisburg-Wedau - Köln-Kalk Nord - Troisdorf - Niederlahnstein - Wiesbaden Ost - Mainz-Bischofsheim - Darmstadt Hauptbahnhof - Mannheim-Friedrichsfeld - Schwetzingen - Karlsruhe - Rastatt - Offenburg - Basel Badischer Bahnhof. Entlang des Korridors A sind folgende Übergabebahnhöfe anzubinden: Duisburg-Ruhrort Hafen, Köln-Gremberg Rangierbahnhof und Mannheim Rangierbahnhof. 5.2.4 Durch geeignete Maßnahmen ist sicherzustellen, dass ERTMS-Fahrzeuge über Informationen zu den spezifischen nationalen Kennwerten und den Zugsicherungssystemen desjenigen Netzes verfügen, in das sie einfahren." aus Dritte Verordnung zur Änderung der Transeuropäische-Eisenbahn-Interoperabilitätsverordnung (3. TEIVÄndV); analog zu den Begründungen in der Drucksache des Bundesrats 236/07 mit Datum 30.03.2007.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 214103 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/214103/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Sehr Antragsteller/in beigefügt erhalten Sie unser Antwortschreiben auf Ihren IFG-Antrag vom 02.03.2021. Mit fre…
Von
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Betreff
Dritte Verordnung zur Änderung der Transeuropäische-Eisenbahn-Interoperabilitätsverordnung (3. TEIVÄndV) [#214103]
Datum
15. März 2021 17:34
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in beigefügt erhalten Sie unser Antwortschreiben auf Ihren IFG-Antrag vom 02.03.2021. Mit freundlichen Grüßen