Kosten für Serverfarm/Rechenzentrum Berlin-Mahlsdorf

- entstandene Kosten für das Rechenzentrum der Deutschen Bahn AG Berlin-Mahlsdorf in den Jahren 2018, 2019 und 2020 (bitte nach Jahren aufschlüsseln und Personalkosten separiert angeben)

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    2. März 2021
  • Frist
    7. April 2021
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: - entstandene Kosten für d…
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kosten für Serverfarm/Rechenzentrum Berlin-Mahlsdorf [#214111]
Datum
2. März 2021 19:32
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- entstandene Kosten für das Rechenzentrum der Deutschen Bahn AG Berlin-Mahlsdorf in den Jahren 2018, 2019 und 2020 (bitte nach Jahren aufschlüsseln und Personalkosten separiert angeben)
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 214111 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/214111/ Postanschrift << Adresse entfernt >> Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Informationsfreiheitsanfrage: Rechenzentrum der DB AG in Berlin Mahlsdorf (#214111) Sehr Antragsteller/in ich dan…
Von
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Betreff
Informationsfreiheitsanfrage: Rechenzentrum der DB AG in Berlin Mahlsdorf (#214111)
Datum
24. März 2021 13:23
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
2,2 MB
Sehr Antragsteller/in ich danke Ihnen für Ihre E-Mail vom 03.03.2021, in der Sie um Übermittlung von Informationen über " - entstandene Kosten für das Rechenzentrum der DB AG in Berlin-Mahlsdorf in den Jahren 2018, 2019 und 2020 (bitte nach Jahren aufschlüsseln und Personalkosten separiert angeben)" baten. Ich kann Ihnen nunmehr mitteilen, dass Ihr Informationsbegehren beschieden wurde und sende Ihnen den entsprechenden Bescheid vorab per E-Mail. Mit freundlichen Grüßen