Informationsfreiheitsgesetz

wer ist für Anfragen nach Informationsfreiheitsgesetz verantwortlich? Welche Bestimmungen zu BK2101 gibt es und wer ist für die Einhaltung verantwortlich bzw. überprüft es ?

Information nicht vorhanden

  • Datum
    3. März 2021
  • Frist
    7. April 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: wer ist für Anfragen nac…
An Regierung von Oberbayern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz [#214165]
Datum
3. März 2021 12:13
An
Regierung von Oberbayern
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
wer ist für Anfragen nach Informationsfreiheitsgesetz verantwortlich? Welche Bestimmungen zu BK2101 gibt es und wer ist für die Einhaltung verantwortlich bzw. überprüft es ?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 214165 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/214165/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Regierung von Oberbayern
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Mail. Zur vollständigen Beantwortung dieser durch die korrekte Stell…
Von
Regierung von Oberbayern
Betreff
WG: Informationsfreiheitsgesetz [#214165]
Datum
5. März 2021 10:43
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Mail. Zur vollständigen Beantwortung dieser durch die korrekte Stelle müssen wir Sie leider noch einmal bitten, ihr Auskunftsanliegen zu konkretisieren. Insbesondere bitten wir Sie uns mitzuteilen, was Sie unter Verantwortung "für Anfragen nach Informationsfreiheitsgesetz" verstehen (Gesetzgeber, angefragte Behörde, Aufsicht)? Ebenso möchte ich Sie bitten uns mitzuteilen, was Sie unter der Abkürzung BK2101 verstehen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> Mit BK 2101 ist die Berufskrankheit mit der Nr. 2101 ( Erkrankungen der Sehnensche…
An Regierung von Oberbayern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Informationsfreiheitsgesetz [#214165]
Datum
5. März 2021 11:46
An
Regierung von Oberbayern
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> Mit BK 2101 ist die Berufskrankheit mit der Nr. 2101 ( Erkrankungen der Sehnenscheide) gemeint. Sind sie der richtige Ansprechpartner für Anfragen? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 214165 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/214165/

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Regierung von Oberbayern
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht und die Erläuterung. Für die Weitergabe Ihrer Anfrage an die…
Von
Regierung von Oberbayern
Betreff
AW: WG: Informationsfreiheitsgesetz [#214165]
Datum
5. März 2021 12:15
Status
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht und die Erläuterung. Für die Weitergabe Ihrer Anfrage an die korrekte Stelle bzw. Behörde möchte ich Sie bitten uns mitzuteilen, an welchen Bestimmungen diesbezüglich sie genau interessiert sind. Ebenso möchte ich Sie bitten uns mitzuteilen, was genau Sie unter Einhaltung und Überprüfung diesbezüglich verstehen. Bezüglich ihrer Frage nach dem Ansprechpartner kann ich Ihnen mitteilen, dass ihre Anfrage an die jeweils zuständige Stelle in unserem Haus oder aber an die zuständige Behörde weitergegeben wird, welche die Beantwortung dann übernehmen. Mit freundlichen Grüßen