Indirekte Einwirkung auf streng geschützte Arten durch Waldkindergarten
Antrag nach dem LTranspG, VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Stellt der Betrieb eines Waldkindergarten in einem Landschaftsschutzgebiet und in unmittelbarer Nähe zu einem schutzwürdigen Biotopkomplex eine indirekte Einwirkung auf streng geschützte Arten dar und ist deshalb nicht nur für die Erschließung naturschutzrechtlich relevant?
Neben der dauerhaften Anwesenheit am Standort ist zu erwarten, dass die Kinder und Erzieher des Waldkindergartens täglich den Wald auch außerhalb der Wege betreten und durchkämen. Dies bedeutet für die Arten in ihren eigentlich angestammten Lebensräumen Lärm und weitere Scheuchwirkungen.
Im konkreten Fall (Waldkindergarten Schönenberg-Kübelberg) geht aus der Fachbeurteilung Naturschutz nur die Bewertung der Baumaßnahme zur Erschließung für den Standort hervor, siehe einer anderen Anfrage auf dieser Plattform unter https://fragdenstaat.de/a/209661
Selbst wenn der Betrieb eines Waldkindergarten als Ausnahme gemäß §45 Abs.7 BNatSchG gelte (Lehre und Bildung), wäre angesichts bekannter streng geschützter Arten nach §1 BArtSchV in diesem Gebiet eine naturschutzfachliche Beurteilung zu erwarten.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.
Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage erfolgreich
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Datum3. März 2021
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7. April 2021
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