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Indirekte Einwirkung auf streng geschützte Arten durch Waldkindergarten

Antrag nach dem LTranspG, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Stellt der Betrieb eines Waldkindergarten in einem Landschaftsschutzgebiet und in unmittelbarer Nähe zu einem schutzwürdigen Biotopkomplex eine indirekte Einwirkung auf streng geschützte Arten dar und ist deshalb nicht nur für die Erschließung naturschutzrechtlich relevant?

Neben der dauerhaften Anwesenheit am Standort ist zu erwarten, dass die Kinder und Erzieher des Waldkindergartens täglich den Wald auch außerhalb der Wege betreten und durchkämen. Dies bedeutet für die Arten in ihren eigentlich angestammten Lebensräumen Lärm und weitere Scheuchwirkungen.
Im konkreten Fall (Waldkindergarten Schönenberg-Kübelberg) geht aus der Fachbeurteilung Naturschutz nur die Bewertung der Baumaßnahme zur Erschließung für den Standort hervor, siehe einer anderen Anfrage auf dieser Plattform unter https://fragdenstaat.de/a/209661

Selbst wenn der Betrieb eines Waldkindergarten als Ausnahme gemäß §45 Abs.7 BNatSchG gelte (Lehre und Bildung), wäre angesichts bekannter streng geschützter Arten nach §1 BArtSchV in diesem Gebiet eine naturschutzfachliche Beurteilung zu erwarten.

Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.

Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    3. März 2021
  • Frist
    7. April 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Stellt der Betrieb eines…
An Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Indirekte Einwirkung auf streng geschützte Arten durch Waldkindergarten [#214211]
Datum
3. März 2021 17:42
An
Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Stellt der Betrieb eines Waldkindergarten in einem Landschaftsschutzgebiet und in unmittelbarer Nähe zu einem schutzwürdigen Biotopkomplex eine indirekte Einwirkung auf streng geschützte Arten dar und ist deshalb nicht nur für die Erschließung naturschutzrechtlich relevant? Neben der dauerhaften Anwesenheit am Standort ist zu erwarten, dass die Kinder und Erzieher des Waldkindergartens täglich den Wald auch außerhalb der Wege betreten und durchkämen. Dies bedeutet für die Arten in ihren eigentlich angestammten Lebensräumen Lärm und weitere Scheuchwirkungen. Im konkreten Fall (Waldkindergarten Schönenberg-Kübelberg) geht aus der Fachbeurteilung Naturschutz nur die Bewertung der Baumaßnahme zur Erschließung für den Standort hervor, siehe einer anderen Anfrage auf dieser Plattform unter https://fragdenstaat.de/a/209661 Selbst wenn der Betrieb eines Waldkindergarten als Ausnahme gemäß §45 Abs.7 BNatSchG gelte (Lehre und Bildung), wäre angesichts bekannter streng geschützter Arten nach §1 BArtSchV in diesem Gebiet eine naturschutzfachliche Beurteilung zu erwarten. Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 214211 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/214211/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Mail vom 03.03.2021. Ihre Anfrage ist in Bearbeitung. Dies benötigt e…
Von
Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität
Betreff
Indirekte Einwirkung auf streng geschützte Arten durch Waldkindergarten [#214211]
Datum
9. März 2021 16:30
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Mail vom 03.03.2021. Ihre Anfrage ist in Bearbeitung. Dies benötigt etwas Zeit. Ich bitte deshalb noch um etwas Geduld. Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen
Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität
Anfrage zu indirekten Einwirkungen auf streng geschützte Arten durch Waldkindergarten [#214211] Sehr Antragsteller…
Von
Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität
Betreff
Anfrage zu indirekten Einwirkungen auf streng geschützte Arten durch Waldkindergarten [#214211]
Datum
23. März 2021 12:24
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in zu Ihrer Anfrage haben wir uns von der Unteren Naturschutzbehörde (UNB) berichten lassen. Zu den betriebsbedingten Auswirkungen des Waldkindergartens auf streng geschützte Arten enthält der Fachbeitrag Naturschutz auf Seite 8 die Aussage, dass keine betriebsbedingten Störungen zu erwarten sind. Die UNB verfügt über keine weiteren Daten oder Anhaltspunkte zu dieser Fragestellung. Das Betreten des Waldes unterfällt dem allgemeinen waldrechtlichen Betretungsrecht und ist dementsprechend keine genehmigungsbedürftige Handlung. Gleichwohl besteht ein gesetzliche Störungsverbot. Sollten Anhaltspunkte für Störungen auf streng geschützte Arten in dem von Ihnen beschriebenen Sinn erkennbar sein bitte ich um unmittelbare Kontaktaufnahme mit der örtlich zuständigen Naturschutzbehörde. In Abstimmung mit den Beteiligten können dann sicher Regelungen gefunden werden, die ein für den Artenschutz verträgliches Naturerlebnis ermöglichen.
<< Anfragesteller:in >>
AW: Anfrage zu indirekten Einwirkungen auf streng geschützte Arten durch Waldkindergarten [#214211] Sehr << …
An Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfrage zu indirekten Einwirkungen auf streng geschützte Arten durch Waldkindergarten [#214211]
Datum
25. März 2021 19:21
An
Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre freundliche Antwort auf meine Anfrage. Leider sehe ich die Anfrage (in Absatz 1) nicht als beantwortet und möchte Sie bitten den Sachverhalt auch unabhängig des genannten Beispiels zu betrachten und zu beantworten. Ich möchte noch einmal darauf verweisen, dass die Personen eines Waldkindergartens im Gegensatz zu Forstarbeitern, Pilzsammlern und anderen Natur-Freunden täglich und damit dauerhaft den Wald betreten. Aus meinem Rechtsempfinden ist somit schon während der Planung von einem Verstoß gegen das gesetzliche Störungsverbot auszugehen. Um hier einen Konflikt in Bezug auf streng geschützte Arten auszuschließen müsste im Vorfeld eine Prüfung auf Vorkommen (Artenschutzprüfung) stattfinden, vor allem in einem Landschaftsschutzgebiet. Deshalb ist es sehr befremdlich, das im genannten Beispiel ohne weitere Begründung von keinem betriebsbedingten Konflikt ausgegangen wird. Auch auf der von Ihnen genannten Seite 8 der Fachbeurteilung wird ausschließlich auf den Ort der Baumaßnahmen und nicht dem Umfeld eingegangen. Aus Ihrer Antwort ist außerdem zu entnehmen, das nur durch Hinweise Dritter in Eigeninitiative an die Untere Naturschutzbehörde Prüfungen bzw. Regelungsmaßnahmen durchgeführt werden würden. Sollte dies Allgemeingültigkeit besitzen, wäre das ein herber Rückschlag für den Artenschutz. Da wie Sie richtig schreiben die UNB für eine allgemeingültige Aussage keine Anhaltspunkte hat, bleibt die Anfrage weiterhin an Sie gerichtet. Vielen Dank für Ihre Antwort vorab. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 214211 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/214211/

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Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität
AW: Anfrage zu indirekten Einwirkungen auf streng geschützte Arten durch Waldkindergarten [#214211] Sehr Antragste…
Von
Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität
Betreff
AW: Anfrage zu indirekten Einwirkungen auf streng geschützte Arten durch Waldkindergarten [#214211]
Datum
29. März 2021 09:14
Status
Sehr Antragsteller/in einer möglichen Beeinträchtigung von streng geschützten Arten kann nur in Kenntnis des tatsächlichen Vorkommens und aufgrund der Umstände mit hoher Wahrscheinlichkeit konkret zu erwartender Beeinträchtigungen auf Grundlage der jeweiligen Planungsunterlagen und in der fachlichen Beurteilung der jeweiligen Gegebenheiten begegnet werden. Es ist keineswegs so, dass entsprechende Prüfungen und Veranlassungen nur aufgrund von Hinweisen Dritter getroffen werden. Für die Annahme entsprechender Artenvorkommen sowie einer Beeinträchtigung liegen aber nach Lage der Dinge keine Hinweise vor. Das regelmäßige Betreten des Waldes durch einen Waldkindergarten ist vom gesetzlichen Betretungsrecht gedeckt und stellt keine genehmigungsbedürftige Handlung dar; Einschränkungen sind aufgrund allgemeiner Vermutung einer möglichen Beeinträchtigung nicht zu rechtfertigen. Sollten Sie über konkrete Vorkommen und Störungen streng geschützter Arten entgegen der Antragsunterlagen verfügen, bitte ich die zuständige Untere Naturschutzbehörde zu kontaktieren. Das MUEEF hat hier keine Zuständigkeit und kann auch nicht aufgrund von Mutmaßungen jedem Einzelfall nachgehen. Fachaufsicht wäre auch zunächst die Obere Naturschutzbehörde der Struktur- und Genehmigungsdirektion, nicht das MUEEF. Auch dient ein Landschaftsschutzgebiet nicht primär dem Artenschutz, sondern hat die Bewahrung der charakteristischen Eigenart und Vielfalt der Landschaft, insbesondere des Landschaftsbildes, zum Ziel. Mit freundlichen Grüßen

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