Weisung des AA vom 27.01.2021

Anfrage an: Auswärtiges Amt

Ich bitte um die Übersendung der Weisung des Auswärtigen Amtes vom 27.01.2021, die sich auf die Möglichkeiten und die Zumutbarkeit der Dokumentenbeschaffung für eritreische Flüchtlinge bezieht.

Danach soll die Beschaffung von Überbeglaubigungen beim eritreischen Aussenministerium derzeit wegen der covid-bedingten Schliessung dortiger Stellen unmoeglich sein und deshalb durch deutsche Behörden nicht von den Betroffenen verlangt werden dürfen. Die Beschaffung aktueller/neuer standesamtlicher Urkunden einschliesslich in Deutschland beglaubigter Vollmachten bei eritreischen Behoerden soll zudem derzeit für eritreische Staatsangehörige regelmäßig unzumutbar sein.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    4. März 2021
  • Frist
    7. April 2021
  • 5 Follower:innen
Corinna Ujkasevic
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich bitte um die…
An Auswärtiges Amt Details
Von
Corinna Ujkasevic
Betreff
Weisung des AA vom 27.01.2021 [#214245]
Datum
4. März 2021 09:20
An
Auswärtiges Amt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich bitte um die Übersendung der Weisung des Auswärtigen Amtes vom 27.01.2021, die sich auf die Möglichkeiten und die Zumutbarkeit der Dokumentenbeschaffung für eritreische Flüchtlinge bezieht. Danach soll die Beschaffung von Überbeglaubigungen beim eritreischen Aussenministerium derzeit wegen der covid-bedingten Schliessung dortiger Stellen unmoeglich sein und deshalb durch deutsche Behörden nicht von den Betroffenen verlangt werden dürfen. Die Beschaffung aktueller/neuer standesamtlicher Urkunden einschliesslich in Deutschland beglaubigter Vollmachten bei eritreischen Behoerden soll zudem derzeit für eritreische Staatsangehörige regelmäßig unzumutbar sein.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Corinna Ujkasevic Anfragenr: 214245 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/214245/ Postanschrift Corinna Ujkasevic << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Corinna Ujkasevic
Auswärtiges Amt
Sehr geehrte Frau Ujkasevic, vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG), deren Einga…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
Anfrage nach dem IFG: Weisung des AA vom 27.01.2021, Vg. Nr. 080-2021
Datum
5. März 2021 10:36
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Ujkasevic, vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG), deren Eingang wir hiermit bestätigen. Das Auswärtige Amt bemüht sich, Ihre Anfrage schnellstmöglich zu beantworten. In der Regel erfolgt dies entsprechend der gesetzlichen Vorgaben innerhalb eines Monats ab Antragseingang. In wenigen Fällen kann die Bearbeitung länger dauern (z.B. wenn umfangreiches oder sensibles Material gesichtet und geprüft werden muss oder Dritte beteiligt werden müssen, zu denen sich persönliche Daten in den Akten befinden). Sollte die Bearbeitung in Ihrem Fall ausnahmsweise länger als einen Monat in Anspruch nehmen, werden wir Sie darüber informieren. Bitte beachten Sie darüber hinaus folgende allgemeine Hinweise: - Geben Sie bei Rückfragen oder Ergänzungen zu Ihrem Antrag bitte immer Ihre in der Betreffzeile dieser E-Mail angegebene Vorgangsnummer an. - Für Amtshandlungen nach dem IFG werden Gebühren nach der Informationsgebührenverordnung (IFGGebV) erhoben (im Internet unter http://bundesrecht.juris.de/ifggebv/index.html einsehbar). Einfache Anfragen, deren Bearbeitung weniger als insgesamt eine halbe Stunde in Anspruch nimmt, werden gebührenfrei beantwortet. Für Anfragen, deren Bearbeitung länger dauert, können je nach Arbeitsaufwand Gebühren zwischen EUR 15,00 und EUR 500,00 Euro erhoben werden. Eine Prognose zur Höhe der Gebühren kann nicht abgegeben werden, da die endgültige Höhe nach dem tatsächlichen Arbeitsaufwand berechnet wird. Informieren Sie uns bitte über eventuelle Gebührenermäßigungstatbestände (z. B. wissenschaftlicher Auftrag einer staatlichen Organisation, Recherchearbeiten, die im öffentlichen Interesse sind, Bezug von Sozialleistungen etc.), so dass eine eventuelle Gebührenermäßigung geprüft werden kann. Wenn Ihr Antrag auf Informationszugang abgelehnt wird, fallen keine Gebühren an. Für Fragen stehe ich Ihnen jederzeit gern zur Verfügung. Hinweis zum Datenschutz: Bei der Bearbeitung wurden bzw. werden von Ihnen personenbezogene Daten verarbeitet. Welche Daten zu welchem Zweck und auf welcher Grundlage verarbeitet werden, ist abhängig von Ihrem Anliegen und den konkreten Umständen. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung (https://www.auswaertiges-amt.de/de/datenschutz-node) des Auswärtigen Amts. Mit freundlichen Grüßen
Auswärtiges Amt
Sehr geehrte Frau Ujkasevic, der Ihnen mit Datum vom 12.03.2021 zugesandte Bescheid kam mit dem Postvermerk zurüc…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
Anfrage nach dem IFG: Weisung des AA vom 27.01.2021, Vg. Nr. 080-2021
Datum
23. März 2021 10:12
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Ujkasevic, der Ihnen mit Datum vom 12.03.2021 zugesandte Bescheid kam mit dem Postvermerk zurück, dass der Empfänger unter der angegebenen Anschrift (Schererstr. 9, 13347 Berlin) nicht zu ermitteln sei. Bitte teilen Sie mir daher eine zustellungsfähige Postadresse mit. Mit freundlichen Grüßen
Corinna Ujkasevic
Sehr << Anrede >> entschuldigen Sie bitte die Umstände. Hatten Sie bei der Zustellung den Namen der O…
An Auswärtiges Amt Details
Von
Corinna Ujkasevic
Betreff
AW: Anfrage nach dem IFG: Weisung des AA vom 27.01.2021, Vg. Nr. 080-2021 [#214245]
Datum
23. März 2021 10:41
An
Auswärtiges Amt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> entschuldigen Sie bitte die Umstände. Hatten Sie bei der Zustellung den Namen der Organisation mitangegeben, für die ich arbeite? Ich füge untenstehend bei der Postadresse den Namen der Organisation mit ein. Sollten Sie die Organisation beim ersten Zustellungsversuch bereits angegeben haben und es damit dennoch nicht geklappt haben, würde ich alternativ vorschlagen, dass Sie mir die Dokumente an meine Privatadresse senden, die ich als Alternative untenstehend bei der Postadresse ebenfalls angebe. Mit freundlichen Grüßen Corinna Ujkasevic Anfragenr: 214245 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/214245/ Postanschrift Corinna Ujkasevic << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Auswärtiges Amt
Sehr geehrte Frau Ujkasevic, ich habe den Bescheid heute erneut an Ihre Privatadresse gesandt. Mit freundlichen …
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
Anfrage nach dem IFG: Weisung des AA vom 27.01.2021, Vg. Nr. 080-2021 [#214245]
Datum
23. März 2021 11:26
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Frau Ujkasevic, ich habe den Bescheid heute erneut an Ihre Privatadresse gesandt. Mit freundlichen Grüßen
Corinna Ujkasevic
Sehr << Anrede >> vielen Dank Ihnen. Mit freundlichen Grüßen Corinna Ujkasevic Anfragenr: 214245 …
An Auswärtiges Amt Details
Von
Corinna Ujkasevic
Betreff
AW: Anfrage nach dem IFG: Weisung des AA vom 27.01.2021, Vg. Nr. 080-2021 [#214245]
Datum
23. März 2021 11:32
An
Auswärtiges Amt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank Ihnen. Mit freundlichen Grüßen Corinna Ujkasevic Anfragenr: 214245 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/214245/
Corinna Ujkasevic
Widerspruch Widerspruch gegen die Ablehnung meines IFG-Antrags
An Auswärtiges Amt Details
Von
Corinna Ujkasevic
Via
Briefpost
Betreff
Widerspruch
Datum
15. April 2021
An
Auswärtiges Amt
Status
Nicht-öffentliche Anhänge:
widerspruch_ifg_weisung-des-aa-vom-27012021.pdf
132,2 KB
Widerspruch gegen die Ablehnung meines IFG-Antrags
Auswärtiges Amt
Widerspruchsbescheid Dem Widerspruch wurde teilweise abgeholfen. Übersandt wurde eine geschwärzte Fassung der Weis…
Von
Auswärtiges Amt
Via
Briefpost
Betreff
Widerspruchsbescheid
Datum
19. Mai 2021
Status
Anfrage abgeschlossen
Dem Widerspruch wurde teilweise abgeholfen. Übersandt wurde eine geschwärzte Fassung der Weisung.

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Auswärtiges Amt
Widerspruchsbescheid Dem Widerspruch wurde teilweise abgeholfen. Übersandt wurde eine geschwärzte Fassung der Weis…
Von
Auswärtiges Amt
Via
Briefpost
Betreff
Widerspruchsbescheid
Datum
19. Mai 2021
Status
Anfrage abgeschlossen
Dem Widerspruch wurde teilweise abgeholfen. Übersandt wurde eine geschwärzte Fassung der Weisung.