Protokoll vom 2. Lenkungskreis Informationssicherheit (BSI/ITZBund) vom 26.11.2020

- Protokoll vom 2. Lenkungskreis Informationssicherheit (zwischen BSI und Informationstechnik Bund (ITZBund)) vom Termin am 26.11.2020

In meiner vorherigen Anfrage nach #208040 (BL23 – 010 03 05/2021-001) hatten Sie mir angekündigt, dass die Finalisierung des Protokolls jetzt abgeschlossen sein sollte.

Ergebnis der Anfrage

Als Verschlusssache abgelehnt, da eine Veröffentlichung für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland nachteilig sein kann.

Folgeanfrage zur Einstufung: https://fragdenstaat.de/anfrage/kommuni…

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    4. März 2021
  • Frist
    7. April 2021
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Protokoll vom 2. Lenkung…
An Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Protokoll vom 2. Lenkungskreis Informationssicherheit (BSI/ITZBund) vom 26.11.2020 [#214247]
Datum
4. März 2021 09:46
An
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Protokoll vom 2. Lenkungskreis Informationssicherheit (zwischen BSI und Informationstechnik Bund (ITZBund)) vom Termin am 26.11.2020 In meiner vorherigen Anfrage nach #208040 (BL23 – 010 03 05/2021-001) hatten Sie mir angekündigt, dass die Finalisierung des Protokolls jetzt abgeschlossen sein sollte.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 214247 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/214247/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Sehr Antragsteller/in anbei übersende ich Ihnen meinen Bescheid zu Ihrer untenstehenden Anfrage nach dem Informat…
Von
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Betreff
AW: Protokoll vom 2. Lenkungskreis Informationssicherheit (BSI/ITZBund) vom 26.11.2020 [#214247]
Datum
29. März 2021 14:14
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in anbei übersende ich Ihnen meinen Bescheid zu Ihrer untenstehenden Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bun…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Protokoll vom 2. Lenkungskreis Informationssicherheit (BSI/ITZBund) vom 26.11.2020“ [#214247]
Datum
1. April 2021 23:17
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/214247/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil die Anfrage abgelehnt wurde. So wäre eine Veröffentlichung für die „Interessen der Bundesrepublik Deutschland nachteilig”. Dies ist mir nicht erklärlich, da insbesondere das erste Protokoll des Lenkungskreises herausgegeben wurde.[1] Auch damals sprach sich der Direktor des ITZBund's jedoch für die Einstufung als Verschlusssache aus, was jedoch durch das BSI nicht umgesetzt wurde.[2] Es wäre, insbesondere wie in der vergangenen Anfrage, eine Teilschwärzung möglich gewesen. Ich bezweifle, dass das komplette Protokoll „Auswirkungen auf die IT-Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland und der IT der oberen Bundesbehörden” hat. Weiter sind mir die drei Stichpunkte als Ablehnungsbegründung zu vaage. Die Behörde ist hier in der Rechtfertigungspflicht, darzulegen, inwiefern eine Auskunft nicht erteilt werden darf. Der Hinweis auf die Verschlussache an sich reicht bekanntermaßen nicht aus. (Mecklenburg, W. & Pöppelmann, B. (2007). Informationsfreiheitsgesetz. Bonn: DJV., S. 65, Punkt 84) Insofern, wären hier andere Ablehnungsgründe des IFG aufzuzählen. Derart sollte konkretisiert werden, welche Aspekte hier genau schützensbedürftig sind und aus welchen Gründen. Falls Sie es einrichten können, bitte ich um Rückmeldung bis spätestens zum 28.04.2021, sodass ich Ihre Stellungnahme rechtzeitig in einen evt. zu erstellenden Widerspruch einfließen lassen kann. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in [1] https://fragdenstaat.de/anfrage/vereinbarung-zwischen-bsi-und-itzbund-bzgl-lenkungskreis-informationssicherheit/ [2] https://fragdenstaat.de/anfrage/kommunikation-bzgl-ifg-anfrage-zur-vereinbarung-zwischen-bsi-und-itzbund-bzgl-lenkungskreis-informationssicherheit/#nachricht-553974 Anhänge: - 214247.pdf - 2021-03-29_1-20210329_Bescheid_Protokoll.pdf Anfragenr: 214247 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/214247/
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: 25-725/005 II#0582 Sehr Antragstelle…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Fwd: Vermittlung bei Anfrage „Protokoll vom 2. Lenkungskreis Informationssicherheit (BSI/ITZBund) vom 26.11.2020“ [#214247] # 25-725/005 II#0582
Datum
7. April 2021 11:13
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
666,3 KB
signature.asc
1,5 KB


Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: 25-725/005 II#0582 Sehr Antragsteller/in angefügtes Schreiben übersende ich zur Ihrer Information. Die Übermittlung erfolgt ausschließlich elektronisch. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Gz. 25-725/005 II#0582 Sehr Antragsteller/…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
IFG-Antrag - Vermittlung bei Anfrage „Protokoll vom 2. Lenkungskreis Informationssicherheit (BSI/ITZBund) vom 26.11.2020“ [#214247] # 25-725/005 II#0582
Datum
14. Mai 2021 15:36
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
623,2 KB
signature.asc
1,2 KB


Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Gz. 25-725/005 II#0582 Sehr Antragsteller/in in der Anlage übersende ich mein Schreiben vom heutigen Tage. Mit freundlichen Grüßen