Lagebilder zu Drogen- und Straßenverkehr

Die letzten drei der von der Deutschen Hochschule der Polizei zum Thema Drogen und Straßenverkehr erstellten Lagebilder einschließlich der dazugehörigen Unfalllagen. Diese Lageberichte erhalten Sie laut einer Expertenaussage aus der Sitzung des Verkehrsausschusses des Deutschen Bundestages vom 24.02.2021 regelmäßig über die Innenministerkonferenz.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    4. März 2021
  • Frist
    7. April 2021
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Bundesministerium des Innern und für Heimat
Informationsfreiheit - Lagebilder zu Drogen- und Straßenverkehr [#214310]
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Via
Briefpost
Betreff
Informationsfreiheit - Lagebilder zu Drogen- und Straßenverkehr [#214310]
Datum
4. März 2021
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
430,5 KB
Micha Greif
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die letzten drei…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
Micha Greif
Betreff
Lagebilder zu Drogen- und Straßenverkehr [#214310]
Datum
4. März 2021 22:16
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die letzten drei der von der Deutschen Hochschule der Polizei zum Thema Drogen und Straßenverkehr erstellten Lagebilder einschließlich der dazugehörigen Unfalllagen. Diese Lageberichte erhalten Sie laut einer Expertenaussage aus der Sitzung des Verkehrsausschusses des Deutschen Bundestages vom 24.02.2021 regelmäßig über die Innenministerkonferenz.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Micha Greif Anfragenr: 214310 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/214310/ Postanschrift Micha Greif << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Micha Greif
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Informationsfreiheit - Lagebilder zu Drogen- und Straßenverkehr [#214310]
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Via
Briefpost
Betreff
Informationsfreiheit - Lagebilder zu Drogen- und Straßenverkehr [#214310]
Datum
16. März 2021
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
430,6 KB
Micha Greif
Sehr << Anrede >> Ihre Antwort vom 16.03.2021 habe ich erhalten. Bei den angefragten Dokumenten hande…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
Micha Greif
Betreff
AW: Informationsfreiheit - Lagebilder zu Drogen- und Straßenverkehr [#214310]
Datum
25. März 2021 15:08
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> Ihre Antwort vom 16.03.2021 habe ich erhalten. Bei den angefragten Dokumenten handelt es sich m. E. nicht um IMK-Dokumente, sondern um vorliegende Dokumente Dritter. Ich bitte daher um erneute Prüfung meiner Anfrage und um einen rechtsmittelfähigen Bescheid, gegen den ich im Falle der erneuten Ablehnung Widerspruch einlegen kann. Mit freundlichen Grüßen Micha Greif Anfragenr: 214310 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/214310/

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Bundesministerium des Innern und für Heimat
Informationsfreiheit - Lagebilder zu Drogen- und Straßenverkehr (#214310)
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Via
Briefpost
Betreff
Informationsfreiheit - Lagebilder zu Drogen- und Straßenverkehr (#214310)
Datum
6. April 2021
Status
Warte auf Antwort