Brief von Philipp Amthor hinsichtlich Augustus Intelligence

Antrag nach dem IFG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

den Brief von Augustus Intelligence ans BMWi vom 2.10. (vgl. https://www.spiegel.de/politik/deutschland/philipp-amthor-ist-der-cdu-jungstar-kaeuflich-a-00000000-0002-0001-0000-000171527043) sowie sämtlichen weiteren Schriftverkehr zwischen BMWi und der Firma

Ich verweise auf die Anfrage vom 12. Juni 2020 von Herrn Arne Semsrott und erkläre mich bereits jetzt mit den damalig von Augustus Intelligence geforderten Schwärzungen einverstanden.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG).

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    6. März 2021
  • Frist
    10. April 2021
  • 7 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: den Brief von Augustus Intelligenc…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Brief von Philipp Amthor hinsichtlich Augustus Intelligence [#214462]
Datum
6. März 2021 18:47
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: den Brief von Augustus Intelligence ans BMWi vom 2.10. (vgl. https://www.spiegel.de/politik/deutschland/philipp-amthor-ist-der-cdu-jungstar-kaeuflich-a-00000000-0002-0001-0000-000171527043) sowie sämtlichen weiteren Schriftverkehr zwischen BMWi und der Firma Ich verweise auf die Anfrage vom 12. Juni 2020 von Herrn Arne Semsrott und erkläre mich bereits jetzt mit den damalig von Augustus Intelligence geforderten Schwärzungen einverstanden. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG). Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 214462 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/214462/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Geschäftszeichen: 60500/014#017 || Ihr Zeichen: #214462 Sehr Antragsteller/in ich bestätige den Eingang Ihres An…
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
AW: Brief von Philipp Amthor hinsichtlich Augustus Intelligence [#214462]
Datum
12. März 2021 16:18
Status
Warte auf Antwort
Geschäftszeichen: 60500/014#017 || Ihr Zeichen: #214462 Sehr Antragsteller/in ich bestätige den Eingang Ihres Antrags auf Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) am 6. März 2021 im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. Mit dem o.g. Antrag vom 6. März 2021 begehren Sie auf Grundlage des IFG Zugang zu amtlichen Informationen, nämlich 1. „den Brief von Augustus Intelligence ans BMWi vom 2.10.“ sowie 2. sämtlichen weiteren Schriftverkehr zwischen dem BMWi und dem Unternehmen. Den Antrag zu 1. verstehe ich dahingehend, dass Sie hiermit den Brief von Herrn Philipp Amthor, MdB an Bundeminister Altmaier vom 1. Oktober 2018, eingegangen am 2. Oktober 2018, meinen. Andernfalls wäre der Antrag zu 1 abzulehnen, da das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie keinen Brief des Unternehmens Augustus Intelligence erhalten hat. Bitte bestätigen Sie, ob mein Verständnis zutreffend ist. Im Hinblick auf den Antrag zu 2. kann ich Ihnen mitteilen, dass es keinen weiteren Schriftverkehr des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie auf Leitungsebene mit dem Unternehmen Augustus Intelligence gab. Es gab lediglich elektronische Korrespondenz zwischen den Büros des Abgeordneten Amthor mit dem Büro des Parlamentarischen Staatssekretärs Hirte zur organisatorischen Vorbereitung der Gespräche am 20. und 26. November 2018. Bitte teilen Sie uns mit, ob diese Kommunikation auf Fachebene von Ihrem Antrag umfasst ist. Bezüglich der amtlichen Informationen, auf die sich Ihr Begehren richtet, wurde in anderen Verfahren nach dem Informationsfreiheitsgesetz bereits ein Drittbeteiligungsverfahren mit dem Unternehmen Augustus Intelligence durchgeführt und die IFG-Anträge beschieden. Gegen diese Bescheide hat Augustus Intelligence zunächst Widerspruch, gegen den erfolgten Widerspruchsbescheid nun auch Klage zum Verwaltungsgericht Berlin erhoben. Das Vorliegen von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen wird nach erster, vorläufiger Einschätzung in diesem Verfahren nicht abweichend zu beurteilen sein. Daher setze ich dieses Verfahren bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung über die ergangenen Bescheide zu den antragsgegenständlichen amtlichen Informationen aus. Nach verwaltungsgerichtlicher Klärung der grundlegenden Rechtsfrage, welche amtlichen Informationen Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse enthalten, werde ich dieses Verfahren von Amts wegen wieder aufgreifen und voraussichtlich gemäß der bereits ergangenen Bescheide zu den genannten amtlichen Informationen und unter Beachtung der gerichtlichen Entscheidung bescheiden. Im Übrigen bitte ich um Kenntnisnahme folgender allgemeiner Hinweise: Nach erster Durchsicht des Antrages handelt es sich bei den begehrten Informationen um solche, die personenbezogene Daten (§ 5 IFG) sowie möglicherweise Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse (§ 6 Satz 2 IFG) Dritter enthalten. Das IFG sieht die Durchführung von Drittbeteiligungsverfahren vor, sofern diese Daten offengelegt werden sollen (§ 8 IFG). Hiernach dürfte die Bearbeitung Ihres Antrags mit einem deutlich höheren Verwaltungsaufwand verbunden sein, weshalb voraussichtlich Gebühren im unteren Bereich des Gebührenrahmens zwischen EUR 30,00 und EUR 500,00 anfallen werden. Die genaue Höhe der Gebühr richtet sich maßgeblich nach dem konkreten Verwaltungsaufwand, der zu diesem Zeitpunkt nicht abschließend mitgeteilt werden kann. Der Verwaltungsaufwand und folglich die Gebühren reduzieren sich voraussichtlich, wenn Sie mit der „Schwärzung“ personenbezogener Daten und der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse einverstanden sind. Bitte teilen Sie mit, ob Sie mit der Schwärzung personenbezogener Daten bzw. Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse von weiteren betroffenen natürlichen und juristischen Personen einverstanden sind oder ob Sie die Durchführung eines Drittbeteiligungsverfahrens wünschen. Zudem weise ich darauf hin, dass gemäß § 7 Abs. 1 Satz 3 IFG ein Antrag begründet werden muss, der Daten Dritter im Sinne von § 5 Abs. 1 und 2 oder § 6 betrifft. Falls und soweit Sie Zugang zu Daten Dritter begehren, bitte ich daher, die gesetzlich vorgeschriebene Begründung nachzuholen und das Informationsinteresse darzulegen. Ich weise darauf hin, dass ein Antrag ohne Begründung bereits deswegen in der Sache keinen Erfolg haben könnte, da weder die zuständige Behörde die Interessen des Antragstellers im Rahmen der Abwägung nach § 5 Abs. 1 bis 3 IFG noch der betroffene Dritte für die Einwilligung im Fall des § 6 Satz 2 IFG berücksichtigen kann. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort. Sie verstehen mein Anliegen korrekt. Ich meine das …
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Brief von Philipp Amthor hinsichtlich Augustus Intelligence [#214462]
Datum
12. März 2021 21:40
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort. Sie verstehen mein Anliegen korrekt. Ich meine das Schreiben von Philipp Amthor hinsichtlich Augustus Intelligence. Den Antrag zu 2) nehme ich zurück. Ich erkläre mich mit der Schwärzung von personenbezogener Daten bzw. Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse von betroffenen natürlichen und juristischen Personen einverstanden. Explizit erkläre ich mich auch mit den von Augustus Intelligence in dem anderen Verfahren gewünschten Schwärzungen einverstanden. Aus diesem Grund ist auch nicht das andere Verfahren abzuwarten, sondern dieser Antrag zu bescheiden. Über Ihre Gebührenschätzung bin ich verwirrt. Die Unterlagen wurden in dem anderen Verfahren im Detail durch Ihr Haus auf Auskunftsfähigkeit rechtlich geprüft; insoweit ist der einzige Aufwand nun die Schwärzung der - schon im anderen Verfahren durch Augustus Intelligence - mitgeteilten Textstellen. Meiner Ansicht handelt es sich daher weiterhin um eine einfache Auskunft. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 214462 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/214462/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Brief von Philipp Amthor hinsichtlich Augustus …
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Brief von Philipp Amthor hinsichtlich Augustus Intelligence [#214462]
Datum
11. April 2021 15:30
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Brief von Philipp Amthor hinsichtlich Augustus Intelligence“ vom 06.03.2021 (#214462) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 214462 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/214462/
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Geschäftszeichen: 60500/014#017 || Ihr Zeichen: #214462 Sehr Antragsteller/in mit E-Mail vom 12. März hatte ich…
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
AW: Brief von Philipp Amthor hinsichtlich Augustus Intelligence [#214462]
Datum
13. April 2021 12:28
Status
Warte auf Antwort
Geschäftszeichen: 60500/014#017 || Ihr Zeichen: #214462 Sehr Antragsteller/in mit E-Mail vom 12. März hatte ich Ihnen mitgeteilt, das Verwaltungsverfahren über Ihre IFG-Anfrage auszusetzen bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin über die bereits ergangenen Bescheide zu den antragsgegenständlichen amtlichen Informationen. Das Gericht wird über eine für Ihren Antrag vorgreifliche Rechtsfrage entscheiden. Ich melde mich unaufgefordert bei Ihnen, wenn das Verfahren beendet ist, und bitte, in der Zwischenzeit von weiteren Sachstandsanfragen abzusehen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> ich weiß nicht, ob Sie meine Mail vom 12. März 2021 erhalten haben. Ich habe Sie un…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Brief von Philipp Amthor hinsichtlich Augustus Intelligence [#214462]
Datum
13. April 2021 12:36
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich weiß nicht, ob Sie meine Mail vom 12. März 2021 erhalten haben. Ich habe Sie unten im Mailtext noch einmal angehängt. Ich würde Sie bitten über meinen Antrag zu bescheiden. Eine Aussetzung des IFG-Verfahrens aufgrund eines anderen IFG Verfahrens ist gesetzlich nicht vorgesehen. Im Übrigen handelt es sich bei dem von Ihnen genannten Verfahren um keine vorgreifliche Rechtsfrage. Ich habe mich mit allen in dem Verfahren von Augustus Intelligence geforderten Schwärzungen einverstanden erklärt. Somit sind in diesem Verfahren keine vorgreiflichen Rechtsfragen mehr zu klären. Ich bitte Sie um eine kurzfristige Bescheidung meines Antrages. Ansonsten werde ich den BfDI um Vermittlung ersuchen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in ___ Ursprungsmail vom 12. März 2021: Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort. Sie verstehen mein Anliegen korrekt. Ich meine das Schreiben von Philipp Amthor hinsichtlich Augustus Intelligence. Den Antrag zu 2) nehme ich zurück. Ich erkläre mich mit der Schwärzung von personenbezogener Daten bzw. Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse von betroffenen natürlichen und juristischen Personen einverstanden. Explizit erkläre ich mich auch mit den von Augustus Intelligence in dem anderen Verfahren gewünschten Schwärzungen einverstanden. Aus diesem Grund ist auch nicht das andere Verfahren abzuwarten, sondern dieser Antrag zu bescheiden. Über Ihre Gebührenschätzung bin ich verwirrt. Die Unterlagen wurden in dem anderen Verfahren im Detail durch Ihr Haus auf Auskunftsfähigkeit rechtlich geprüft; insoweit ist der einzige Aufwand nun die Schwärzung der - schon im anderen Verfahren durch Augustus Intelligence - mitgeteilten Textstellen. Meiner Ansicht handelt es sich daher weiterhin um eine einfache Auskunft. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 214462 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/214462/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bun…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Brief von Philipp Amthor hinsichtlich Augustus Intelligence“ [#214462]
Datum
20. April 2021 13:25
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/214462/ In der Sache beantrage ich Zugang zu einem Brief des Bundestagsabgeordneten Philipp Amthor an das BMWi, wo er um Unterstützung für Augustus Intelligence gebeten hat. In der Vergangenheit wurden bereits mehrere Anfragen an das BMWi gestellt, diese wurden auch positiv beschieden. Augustus Intelligence hat allerdings Klage gegen den Bescheid erhoben, sodass dieser nicht bestandskräftig geworden ist, da Augutus Intelligence weitere Schwärzungen forderte (siehe näher zu dieser Anfrage hier https://fragdenstaat.de/anfrage/brief-an-bmwi-zu-augustus-intelligence/?c=13663). In meiner Anfrage habe ich mich mit allen von Augustus Intelligence geforderten Schwärzungen explizit einverstanden erklärt. Trotzdem hat das BMWi mein Verfahren bis zur rechtskräftigen Entscheidung ausgesetzt, da das Verfahren für die Reichweite meines Auskunftsanspruchs vorgreiflich sei. Allerdings ist es dies gerade nicht, da ich die von Augustus Intelligence geforderten Schwärzungen explizit anerkannt habe. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 214462.pdf Anfragenr: 214462 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/214462/
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: [geschwärzt]#[geschwärzt] Sehr [gesc…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Fwd: Vermittlung bei Anfrage „Brief von Philipp Amthor hinsichtlich Augustus Intelligence“ [#214462] # 25-728/002 II#0189
Datum
3. Mai 2021 12:48
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
803,1 KB
signature.asc
1,5 KB


Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: [geschwärzt]#[geschwärzt] Sehr [geschwärzt], angefügtes Schreiben übersende ich zur Ihrer Information. Die Übermittlung erfolgt ausschließlich elektronisch. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] +[geschwärzt]([geschwärzt])[geschwärzt] [geschwärzt] +[geschwärzt]([geschwärzt])[geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] ******************************************************************************** [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] ******************************************************************************** [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt]
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Zugang zu amtlichen Informationen; Bescheid nach dem IFG Geschäftszeichen: 60500/014#017 || Ihr Zeichen: #214462 …
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
Zugang zu amtlichen Informationen; Bescheid nach dem IFG
Datum
5. Mai 2021 09:52
Status
Anfrage abgeschlossen
4,4 MB
geschwärzt
1,1 MB
Geschäftszeichen: 60500/014#017 || Ihr Zeichen: #214462 Sehr Antragsteller/in im Anhang finden Sie den Bescheid zu Ihrem Antrag vom 6. März 2021 sowie die beanspruchten amtlichen Informationen. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
AW: Zugang zu amtlichen Informationen; Bescheid nach dem IFG [#214462] Sehr << Anrede >> das BMWi hat…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Zugang zu amtlichen Informationen; Bescheid nach dem IFG [#214462]
Datum
5. Mai 2021 10:09
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> das BMWi hat nun doch den Informationszugang antragsgemäß gewährt. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 214462 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/214462/