🌼 Interesse an Umweltinfos? Wir beraten Aktivist*innen und Initiativen kostenlos bei Anfragen. Zum Klima-Helpdesk

Naturschutz- und Immissionsrechtliche Genehmigung Flutlichtanlage

Die naturschutz- bzw. immissionsrechtliche Genehmigung für die dauerhafte nächtliche Ausleuchtung der A49-Baustelle im Dannenröder Wald mit Flutlichtanlagen.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    6. März 2021
  • Frist
    19. Juni 2021
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Naturschutz- und Immissionsrechtliche Genehmigu…
An Hessisches Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Naturschutz- und Immissionsrechtliche Genehmigung Flutlichtanlage [#214479]
Datum
11. April 2021 11:12
An
Hessisches Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie
Status
E-Mail-Versand ist fehlgeschlagen.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Naturschutz- und Immissionsrechtliche Genehmigung Flutlichtanlage“ vom 06.03.2021 (#214479) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 214479 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/214479/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Naturschutz- und Immissionsrechtliche Genehmigu…
An Hessisches Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Naturschutz- und Immissionsrechtliche Genehmigung Flutlichtanlage [#214479]
Datum
24. April 2021 21:33
An
Hessisches Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie
Status
E-Mail-Versand ist fehlgeschlagen.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Naturschutz- und Immissionsrechtliche Genehmigung Flutlichtanlage“ vom 06.03.2021 (#214479) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 15 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 214479 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/214479/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Naturschutz- und Immissionsrechtliche Genehmigu…
An Hessisches Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Naturschutz- und Immissionsrechtliche Genehmigung Flutlichtanlage [#214479]
Datum
15. Mai 2021 20:23
An
Hessisches Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie
Status
E-Mail-Versand ist fehlgeschlagen.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Naturschutz- und Immissionsrechtliche Genehmigung Flutlichtanlage“ vom 06.03.2021 (#214479) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 36 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 214479 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/214479/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Naturschutz- und Immissionsrechtliche Genehmigu…
An Hessisches Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Naturschutz- und Immissionsrechtliche Genehmigung Flutlichtanlage [#214479]
Datum
25. Mai 2021 20:43
An
Hessisches Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie
Status
E-Mail-Versand ist fehlgeschlagen.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Naturschutz- und Immissionsrechtliche Genehmigung Flutlichtanlage“ vom 06.03.2021 (#214479) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 46 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. In zwölf Tagen kann und werde diesbezüglich ich Untätigkeitsklage einreichen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 214479 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/214479/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die naturschutz- bzw. i…
An Hessisches Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Naturschutz- und Immissionsrechtliche Genehmigung Flutlichtanlage [#214479]
Datum
26. Mai 2021 13:54
An
Hessisches Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die naturschutz- bzw. immissionsrechtliche Genehmigung für die dauerhafte nächtliche Ausleuchtung der A49-Baustelle im Dannenröder Wald mit Flutlichtanlagen. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 214479 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/214479/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Hessisches Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie
Sehr Antragsteller/in Ihre Anfrage habe ich zur Ermittlung der zuständigen Behörde an das Wirtschaftsministerium …
Von
Hessisches Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie
Betreff
AW: Naturschutz- und Immissionsrechtliche Genehmigung Flutlichtanlage [#214479]
Datum
28. Mai 2021 11:35
Status
Warte auf Antwort
smime.p7s
8,6 KB


Sehr Antragsteller/in Ihre Anfrage habe ich zur Ermittlung der zuständigen Behörde an das Wirtschaftsministerium weitergeleitet. Im HLNUG liegen mangels Zuständigkeit keine einschlägigen Genehmigungen vor. Freundliche Grüße
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Naturschutz- und Immissionsrechtliche Genehmig…
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Naturschutz- und Immissionsrechtliche Genehmigung Flutlichtanlage [#214479]
Datum
30. Dezember 2021 18:44
An
Empfängername
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Naturschutz- und Immissionsrechtliche Genehmigung Flutlichtanlage“ vom 06.03.2021 (#214479) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 195 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 214479 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/214479/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Hessisches Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Mail. Leider liegt uns Ihre Anfrage vom 6.3. nicht vor. Bitte teilen S…
Von
Hessisches Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie
Betreff
WG: Naturschutz- und Immissionsrechtliche Genehmigung Flutlichtanlage [#214479]
Datum
3. Januar 2022 09:24
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Mail. Leider liegt uns Ihre Anfrage vom 6.3. nicht vor. Bitte teilen Sie uns mit, um welche Anlage es geht. Beste Grüße
Hessisches Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie
Info (HMWEVW) möchte die Nachricht "Naturschutz- und Immissionsrechtliche Genehmigung Flutlichtanlage [#21447…
Von
Hessisches Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie
Betreff
Rückruf: Naturschutz- und Immissionsrechtliche Genehmigung Flutlichtanlage [#214479]
Datum
3. Januar 2022 09:31
Status
Info (HMWEVW) möchte die Nachricht "Naturschutz- und Immissionsrechtliche Genehmigung Flutlichtanlage [#214479]" zurückrufen.

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Hessisches Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Erinnerung. Wir bitten um Verständnis dafür, dass sich die Bearbeitung…
Von
Hessisches Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie
Betreff
AW: Naturschutz- und Immissionsrechtliche Genehmigung Flutlichtanlage [#214479]
Datum
11. Januar 2022 09:55
Status
image002.jpg
5,3 KB


Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Erinnerung. Wir bitten um Verständnis dafür, dass sich die Bearbeitung Ihrer Anfrage etwas hingezogen hat. Allerdings greift die von Ihnen erwähnte gesetzliche Frist hier nicht, da es eine solche Genehmigung nicht gibt. Dennoch bedauern wir die lange Wartezeit. Nun zum Sachverhalt: Eine naturschutz- bzw. immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Ausleuchtung der Baustelle mit Flutlichtanlagen ist weder durch die Planfeststellungsbehörde noch durch die zuständigen Naturschutzbehörden ergangen. Die Umzäunung des Trassenbereiches der A 49 im Dannenröder Forst sowie die angesprochene Beleuchtung sind - zunächst auf Empfehlung der Polizei - im Frühjahr 2021 durch die DEGES veranlasst worden. Sowohl die Zäunung als auch die Beleuchtung dienten der Sicherung des Baufeldes vor unbefugtem Betreten sowie der Vorbeugung vor Straftaten. Der Betrieb der Beleuchtung ist somit als Maßnahme zur Gefahrenabwehr aufgrund der massiven Proteste vor Ort zu qualifizieren, für welche der Planfeststellungsbehörde die Entscheidungskompetenz entzogen ist. Diese umfasst lediglich Regelungen hinsichtlich typischer, im Zusammenhang mit der Bautätigkeit stehender Konflikte. Die Prüfung, ob eine solche polizeilich empfohlene Maßnahme zur Sicherung des Baufeldes einer naturschutz- bzw. immissionsschutzrechtlichen Genehmigung bedurfte, fiel in die Zuständigkeit der unteren Naturschutzbehörden. Hierfür wurde eine fachgutachterliche Einschätzung durch die Vorhabenträgerin beauftragt und der unteren Naturschutzbehörde vorgelegt. Das beauftragte Gutachterbüro war bereits bei den faunistischen und floristischen Erhebungen im Rahmen der Planfeststellung tätig und ist insbesondere für die Fledermausarten fachlich qualifiziert. Bereits zu diesem Zeitpunkt wurde festgestellt, dass aufgrund der geringen Nachttemperaturen im April 2021 artenschutzrechtlich relevante, negative Auswirkungen auf die Fledermausfauna durch die damals vorhandene Beleuchtungssituation (108 Masten, Ausleuchtung des Baufeldes, keine Filter) nicht eingetreten sind, da die Fledermäuse zu diesem Zeitpunkt noch nicht auf ihren Flugrouten unterwegs waren. Nach Beendigung des Klimacamps und der damit einhergehenden prognostizierten Reduzierung des Gefahrenpotentials wurde durch die Vorhabenträgerin in Abstimmung mit dem Polizeipräsidium Mittelhessen, den Naturschutzbehörden sowie dem o.g. Gutachterbüro, eine Lösung erarbeitet, die den artenschutzrechtlichen Ansprüchen der Fledermäuse auf der einen Seite sowie der Sicherung der Baustellenflächen auf der anderen Seite Rechnung trug: Den fachgutachterlichen Vorgaben folgend, wurden die Beleuchtungselemente von ursprünglich 108 auf 38 stark reduziert und zur weiteren Minimierung von Störungswirkungen mit roten Filtern versehen. Zusätzlich wurden die Scheinwerfer auf den Masten abgesenkt und dadurch die Reichweite erheblich reduziert. Speziell für lichtempfindliche Fledermausarten erfolgte im zentralen Bereich der geplanten Grünbrücke nunmehr keine Sicherungsbeleuchtung, ebenfalls nicht an den Waldrändern im Norden sowie Süden des Gebietes. Damit war eine Überquerung der Rodungsfläche auch für lichtempfindliche Fledermausarten jederzeit möglich. Verstöße gegen artenschutzrechtliche Vorgaben wurden daher seitens der zuständigen unteren Naturschutzbehörde ausgeschlossen, so dass die Erteilung einer Genehmigung oder sonstige Schritte aus deren Sicht nicht mehr erforderlich waren. Beste Grüße