öffnung nagelstudio

Anfrage an: Stadt Halle (Saale)

dürfen in halle die nagelstudios ab 8.3.2021 öffnen?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    6. März 2021
  • Frist
    10. April 2021
  • 0 Follower:innen
doreen fragt
Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: d…
An Stadt Halle (Saale) Details
Von
doreen fragt
Betreff
öffnung nagelstudio [#214484]
Datum
6. März 2021 23:33
An
Stadt Halle (Saale)
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
dürfen in halle die nagelstudios ab 8.3.2021 öffnen?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Informationen nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA) sowie hilfsweise dem Umweltinformationsgesetz des Landes (UIG LSA), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind bzw. nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der voraussichtlichen Kosten anzugeben. Nach § 7 Abs. 5 IZG LSA bzw. § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG oder § 5 Abs. 2 VIG möchte ich Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Zusendung. Ich bitte Sie um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen doreen fragt Anfragenr: 214484 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/214484/ Postanschrift doreen fragt << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen doreen fragt

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Stadt Halle (Saale)
Sehr geehrte Frau Fragt, Nagelstudios dürfen ab dem 08.03.21 nach der Zehnten SARS-Co-V-2-Eindämmungsverordnung f…
Von
Stadt Halle (Saale)
Betreff
AW: öffnung nagelstudio [#214484]
Datum
8. März 2021 13:19
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Frau Fragt, Nagelstudios dürfen ab dem 08.03.21 nach der Zehnten SARS-Co-V-2-Eindämmungsverordnung für Sachsen-Anhalt §7 (5) öffnen, wenn die allgemeinen Hygieneregeln nach § 1 Abs. 1 sichergestellt sind, die Kunden für die Inanspruchnahme der Dienstleistungen vorab einen Termin vereinbart haben und die Kunden einen medizinischem Mund-Nase-Schutz im Sinne des § 1 Abs. 2 tragen oder andere geeignete Schutzmaßnahmen getroffen werden. Die Vergabe von Terminen darf nur auf elektronischem oder fernmündlichen Wege erfolgen. Die Verantwortlichen haben einen Anwesenheitsnachweis nach §1 Abs.4 zu führen. https://coronavirus.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/Geteilte_Ordner/Corona_Verordnungen/Dokumente/Zehnte_SARS_CoV_2_EindaemmungsVO_Notverkuendung.pdf Mit freundlichen Grüßen