Planfeststellung Deich Duisburg-Rheinhausen

Den letzten Planfestellungsbeschluss zum Deich zwischen der Brücke der Solidarität und A40 möglichst als PDF, um Ressourcen zu sparen.

Nach der Seite der Stadt Duisburg könnte dies 2003 gewesen sein.
https://www2.duisburg.de/micro/deichverband/aufgaben/102010100000185530.php

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    7. März 2021
  • Frist
    10. April 2021
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Ulrich Scharfenort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Bezirksregierung Düsseldorf Details
Von
Ulrich Scharfenort
Betreff
Planfeststellung Deich Duisburg-Rheinhausen [#214501]
Datum
7. März 2021 10:45
An
Bezirksregierung Düsseldorf
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Den letzten Planfestellungsbeschluss zum Deich zwischen der Brücke der Solidarität und A40 möglichst als PDF, um Ressourcen zu sparen. Nach der Seite der Stadt Duisburg könnte dies 2003 gewesen sein. https://www2.duisburg.de/micro/deichverband/aufgaben/102010100000185530.php
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Ulrich Scharfenort Anfragenr: 214501 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/214501/ Postanschrift Ulrich Scharfenort << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Ulrich Scharfenort

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Bezirksregierung Düsseldorf
Sehr geehrter Herr Scharfenort, zu Ihrem unten angefügten Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NR…
Von
Bezirksregierung Düsseldorf
Betreff
Planfeststellung Deich Duisburg-Rheinhausen [#214501]
Datum
30. März 2021 11:50
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Scharfenort, zu Ihrem unten angefügten Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW und VIG übersende ich Ihnen als Anlage den Planfeststellungsbeschluss der Deichsanierungen des Deichverbandes Friemersheim in Duisburg-Rheinhausen aus dem Jahr 2000. Die planfestgestellten Maßnahmen wurden 2003 bzw. 2005 abgeschlossen. Für Rückfragen stehe ich gern zur Verfügung, ich bin allerdings vom 31.03.2021 bis zum 07.04.2021 nicht im Dienst. Mit freundlichen Grüßen