Social Media Konzept

ist das "Konzept der Social-Media-Arbeit der Staatskanzlei Rheinland-Pfalz" vom 5. Juni 2017 weiterentwickelt worden?
Gibt es Vorgaben, welche Inhalte mit den offiziellen Accounts der Landesregierung verbreitet werden dürfen?
Gibt es Festlegungen, wie offzielle Accounts der Landesregierung bezeichnet werden müssen bzw. welche Bezeichnungen Vertreter der Landesregierung bei privaten Accounts nicht verwenden dürfen?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    7. März 2021
  • Frist
    10. April 2021
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: ist das "Konzept de…
An Staatskanzlei des Landes Rheinland-Pfalz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Social Media Konzept [#214504]
Datum
7. März 2021 11:19
An
Staatskanzlei des Landes Rheinland-Pfalz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
ist das "Konzept der Social-Media-Arbeit der Staatskanzlei Rheinland-Pfalz" vom 5. Juni 2017 weiterentwickelt worden? Gibt es Vorgaben, welche Inhalte mit den offiziellen Accounts der Landesregierung verbreitet werden dürfen? Gibt es Festlegungen, wie offzielle Accounts der Landesregierung bezeichnet werden müssen bzw. welche Bezeichnungen Vertreter der Landesregierung bei privaten Accounts nicht verwenden dürfen?
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 214504 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/214504/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Staatskanzlei des Landes Rheinland-Pfalz
Sehr Antragsteller/in hiermit bestätige ich Ihnen den Empfang Ihrer E-Mail vom 7. März 2021, mit der Sie einen An…
Von
Staatskanzlei des Landes Rheinland-Pfalz
Betreff
AW: Social Media Konzept [#214504]
Datum
9. März 2021 09:40
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in hiermit bestätige ich Ihnen den Empfang Ihrer E-Mail vom 7. März 2021, mit der Sie einen Antrag auf Zugang zu Informationen nach §§ 2 Abs. 2, 11 Landestransparenzgesetz (LTranspG) stellen. Mit freundlichen Grüßen
Staatskanzlei des Landes Rheinland-Pfalz
Sehr Antragsteller/in bitte beachten Sie noch unsere Hinweise zum Datenschutz unter https://s.rlp.de/buergeranfra…
Von
Staatskanzlei des Landes Rheinland-Pfalz
Betreff
AW: Social Media Konzept [#214504]
Datum
9. März 2021 09:43
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in bitte beachten Sie noch unsere Hinweise zum Datenschutz unter https://s.rlp.de/buergeranfragen. Mit freundlichen Grüßen

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Staatskanzlei des Landes Rheinland-Pfalz
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Hiermit erhalten Sie per Mail wie gewünscht Ihre Antwort auf d…
Von
Staatskanzlei des Landes Rheinland-Pfalz
Betreff
Antwort auf Anfrage Social Media Konzept [#214504]
Datum
24. März 2021 14:24
Status
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Hiermit erhalten Sie per Mail wie gewünscht Ihre Antwort auf die Anfrage vom 7. März 2021, mit der Sie einen Antrag auf Zugang zu Informationen nach §§ 2 Abs. 2, 11 Landestransparenzgesetz gestellt hatten. Viele Grüße